Archiv | Aktuelles

Das MZF der Feuerwehr Bergisch Gladbach und der ITH Christoph Rheinland an der Einsatzstelle im Stadtteil Nußbaum

Schwerer Mountainbike-Unfall in Bergisch Gladbach – Rettung per Hubschrauber

03 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Am Sonntagnachmittag (02.02.2025) kam es im Stadtteil Nußbaum von Bergisch Gladbach zu einem schweren Mountainbike-Unfall. Ein Radfahrer stürzte in unwegsamem Gelände und erlitt schwerste Verletzungen. Die Rettungskräfte waren mit einem Großaufgebot vor Ort, um den Verunglückten möglichst schonend zu bergen und medizinisch zu versorgen.

Sofortige Notfallversorgung im Gelände

Gegen 16:20 Uhr ging der Notruf bei der Feuer- und Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises ein. Ein Rettungswagen (RTW) sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) der Feuer- und Rettungswache 1 wurden sofort zur Unfallstelle entsandt. Der Notarzt und das Rettungsteam übernahmen umgehend die Erstversorgung des schwerstverletzten Sportlers.

Schwierige Bergung – Spezialfahrzeug und Hubschrauber im Einsatz

Da sich der Unfallort in schwer zugänglichem Gelände befand, wurde das speziell ausgerüstete Mehrzweckfahrzeug (MZF) des Löschzugs 5 – Schildgen nachalarmiert, um den Patienten sicher aus dem Wald zu transportieren.

Aufgrund der Schwere der Verletzungen wurde zusätzlich der Intensivtransporthubschrauber (ITH) „Christoph Rheinland“ angefordert. Er landete in unmittelbarer Nähe der Unfallstelle, um den Verunglückten schnellstmöglich in ein Krankenhaus der Maximalversorgung nach Köln zu bringen. Die Polizei unterstützte bei der Absicherung der Landung.

Lebensrettender Einsatz – Zustand des Verunglückten unklar

Dank des koordinierten Einsatzes der Rettungskräfte konnte der schwerverletzte Mountainbiker zügig in eine Klinik gebracht werden. Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand liegen bislang nicht vor.

Dieser Vorfall verdeutlicht die Herausforderungen und Risiken des Mountainbikens in unwegsamem Gelände. Die Feuerwehr appelliert an alle Sportler, geeignete Schutzausrüstung zu tragen und sich der potenziellen Gefahren bewusst zu sein.

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Das Corpus Delicti

Kurioser Brandeinsatz in Bergisch Gladbach – Spiegel entfacht Feuer

03 Februar 2025 von Felix Morgenstern

Ein ungewöhnlicher Vorfall beschäftigte am Sonntag (02.02.2025) die Feuerwehr in Bergisch Gladbach. In einer Werkstatt im Stadtteil Gronau entzündete sich ein Karton – durch den Brennglas-Effekt eines konkaven Spiegels.

Brand schnell entdeckt und gelöscht

Gegen 16:15 Uhr wurde die Feuerwehr durch eine automatische Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte eine Rauchentwicklung in einem Aufenthaltsraum vor, ausgelöst durch einen brennenden Karton auf einem Tisch.

Die Ursache war ein Spiegel, der durch Sonneneinstrahlung das Licht so stark bündelte, dass sich das Material entzündete. Dank des schnellen Alarmsystems konnte der Brand rasch gelöscht werden, sodass größerer Schaden verhindert wurde.

Feuerwehr warnt vor Brandgefahr durch Spiegel

Die Feuerwehr nutzt den Vorfall, um auf eine oft unterschätzte Gefahr hinzuweisen: Spiegel und Glasgegenstände, die direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, können Feuer auslösen. Die Einsatzkräfte empfehlen daher, reflektierende Objekte sicher zu platzieren, um ungewollte Brände zu vermeiden.

Einsatz ohne Verletzte – Feuerwehr mit großem Aufgebot vor Ort

Der Einsatz endete gegen 17 Uhr. Glücklicherweise kamen keine Personen zu Schaden. Im Einsatz waren mehrere Löschzüge der Feuer- und Rettungswachen 1 und 2, der Einsatzführungsdienst sowie der Löschzug 7 – Stadtmitte und ein Rettungswagen.

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Delft, The Netherlands - march 15, 2018: Kiosk and three yellow ticket machines at Dutch railway station of Delft

Schüsse in Köln – Spur führt zur organisierten Kriminalität

31 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Nach den Schüssen auf einen 33-jährigen Kiosk-Mitarbeiter in Köln-Ostheim hat die Polizei weitere Details veröffentlicht. Der Täter soll das Geschäft betreten und sofort aus nächster Nähe auf das Opfer geschossen haben. Anschließend floh er auf einem E-Scooter.

Delft, The Netherlands – march 15, 2018: Kiosk and three yellow ticket machines at Dutch railway station of Delft

Opfer schwer verletzt – keine Lebensgefahr

Der 33-jährige Mann erlitt schwere Verletzungen im Unterkörper und wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht. Laut Polizei besteht jedoch keine Lebensgefahr. Der Täter, der dunkle Kleidung trug, ist weiterhin auf der Flucht.

Parallelen zu tödlichem Angriff in Kalk

Die Ermittler prüfen mögliche Zusammenhänge mit einer tödlichen Schießerei im Oktober vor einem Fitnessstudio in Köln-Kalk. Damals wurde ein 32-jähriger Mann erschossen – auch er war mit dem nun verletzten Kiosk-Mitarbeiter eng befreundet.

In beiden Fällen nutzte der Täter einen E-Scooter zur Flucht. Zudem gab es nach der Veröffentlichung eines Fahndungsbildes im Kalker Mordfall Drohungen gegen das aktuelle Opfer.

Ermittlungen im Milieu der Rockerkriminalität

Der Vater des 33-Jährigen berichtet, dass sein Sohn und das Kalker Opfer gemeinsam aufgewachsen und eng verbunden gewesen seien. Die Polizei geht Hinweisen auf eine mögliche Verbindung zur organisierten Kriminalität nach.

Eine Mordkommission ermittelt nun intensiv in beiden Fällen. Die Polizei hat zudem die Fahndung nach dem flüchtigen Täter ausgeweitet.

Serie von Gewalttaten in Köln setzt sich fort

Die jüngste Schießerei reiht sich in eine Serie schwerer Gewaltdelikte in Köln ein. In den vergangenen Monaten gab es auffällig viele Schüsse und Angriffe im kriminellen Milieu. Die Polizei steht vor der Herausforderung, die eskalierenden Auseinandersetzungen in den Griff zu bekommen.

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Passwort ändern: Einmal richtig und nie wieder!

31 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Lange galt die Empfehlung, Passwörter regelmäßig zu ändern, um die Sicherheit zu erhöhen. Doch oft führte das dazu, dass Nutzer schwache und leicht zu merkende Passwörter wählten. „Ein starkes Passwort einmal erstellen und dauerhaft nutzen – das ist der bessere Ansatz“, sagt Ayten Öksüz, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Zum „Ändere Dein Passwort“-Tag am 1. Februar rät sie daher: Wer noch unsichere oder mehrfach genutzte Passwörter verwendet, sollte diese jetzt durch starke ersetzen. Noch wichtiger sei es jedoch, sensible Konten zusätzlich mit der Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) zu schützen.

Wie sieht ein sicheres Passwort aus?

  • Länge zählt: Mindestens 12 Zeichen, besser noch 25 Zeichen oder mehr
  • Verschiedene Zeichenarten: Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen kombinieren
  • Einzigartig für jedes Konto: Niemals dasselbe Passwort mehrfach verwenden

Ein einmal stark gewähltes Passwort muss nur dann geändert werden, wenn es durch ein Datenleck kompromittiert wurde oder das Gerät mit Schadsoftware infiziert ist.

Zwei-Faktor-Authentisierung – der doppelte Schutz

Selbst das beste Passwort schützt nicht vor Phishing oder Datenlecks. Mit 2FA wird ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor eingeführt, beispielsweise:

  • SMS-TAN oder E-Mail-Code
  • Einmal-Passwort aus einer App
  • Biometrische Verfahren wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung

Dieser zweite Faktor macht es Angreifern schwerer, auf Online-Konten zuzugreifen – selbst wenn sie das Passwort kennen.

Passwörter sicher aufbewahren

Da sich kaum jemand alle Passwörter merken kann, empfiehlt sich ein Passwort-Manager. Diese Programme:
✔ Erstellen und speichern sichere Passwörter
✔ Speichern sie verschlüsselt
✔ Erfordern nur ein einziges, besonders starkes Master-Passwort

Die Zukunft: Anmelden ohne Passwort

Das Passkey-Verfahren könnte herkömmliche Passwörter bald ablösen. Dabei ersetzt ein zufällig generierter Schlüssel das klassische Passwort. Dieser wird sicher auf dem Gerät gespeichert und mit Fingerabdruck, Gesichtsscan oder PIN freigegeben.
Da Passkeys nicht gestohlen oder durch Phishing abgegriffen werden können, gelten sie als besonders sicher.

Fazit: Sicherheit mit wenig Aufwand

Wer einmal ein starkes Passwort wählt und 2FA aktiviert, sorgt langfristig für mehr Sicherheit. Wer zusätzlich einen Passwort-Manager nutzt oder auf Passkeys umsteigt, macht es Cyberkriminellen noch schwerer.

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Muss das Bußgeld in der Schloßsstrasse trotz des Urteils gegen die Stadt bezahlt werden?

Muss das Bußgeld in der Schloßsstrasse trotz des Urteils gegen die Stadt bezahlt werden?

31 Januar 2025 von Darian Lambert

Frank Samirae: Tausende unrechtmäßige Knöllchen – Stadt Bergisch Gladbach muss Fehler eingestehen

Frank Samirae, Stadtrat

Frank Samirae, Ratsmitglied in Bergisch Gladbach und zugleich Händler in der Schloßstraße, hat die Situation aus seiner Sicht als Kommunalpolitiker analysiert und bewertet. Seiner Einschätzung nach wurden mehrere hundert, wenn nicht tausende, Knöllchen unrechtmäßig ausgestellt. Hintergrund ist die durch das Verwaltungsgericht Köln als rechtswidrig erklärte verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer temporären Fußgängerzone. Samirae fordert nun, dass die Stadt ihren Fehler öffentlich zugibt und sämtliche Bußgelder, die auf Grundlage dieser Anordnung verhängt wurden, unverzüglich zurücknimmt.

Ihm zufolge kann es nicht sein, dass Bürger für einen Verwaltungsfehler der Stadt zur Kasse gebeten werden. Besonders brisant: Das Gericht stellte fest, dass die Anordnung nicht nur fehlerhaft, sondern offensichtlich rechtswidrig war. Samirae betont jedoch ausdrücklich, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt – diese kann nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Verwaltungsrecht leisten.

1. Sachverhalt

  • Die Stadt Bergisch Gladbach hat eine temporäre Fußgängerzone eingerichtet, die durch ein Verkehrszeichen 242.1 StVO signalisiert wurde.
  • Das Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 09.01.2025, Az. 18 L 2487/24) hat die Anordnung der Fußgängerzone als rechtswidrig bewertet und die Stadt angewiesen, das Verkehrszeichen zu entfernen oder unwirksam zu machen.
  • Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bezieht sich auf die Tatsache, dass die zugrunde liegende Verkehrsregelung als rechtswidrig festgestellt wurde.
  • Die Stadt hält dennoch an der Sanktion fest und argumentiert, dass ein Verkehrszeichen auch dann zu beachten ist, wenn sich seine Anordnung nachträglich als rechtswidrig herausstellt.

2. Rechtslage: Ist das Bußgeld trotz der Rechtswidrigkeit der Fußgängerzone gerechtfertigt?

a) Bindungswirkung des Gerichtsbeschlusses
  • Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die verkehrsrechtliche Anordnung offensichtlich rechtswidrig ist.
  • Die Stadt wurde angewiesen, die Verkehrszeichen zu entfernen.
  • Obwohl es sich um eine Eilentscheidung und kein endgültiges Urteil handelt, ist die Stadt daran gebunden und muss sich an die Anordnung halten.
b) Prinzip des „trotzdem gültigen Verkehrszeichens“
  • Die Stadt argumentiert, dass ein Verkehrsschild auch dann befolgt werden muss, wenn es später als rechtswidrig festgestellt wird.
  • Diese Argumentation beruht auf dem Grundsatz der Bestandskraft von Verkehrszeichen.
  • Tatsächlich gibt es Fälle, in denen ein Verkehrsverstoß auch dann geahndet wird, wenn die zugrunde liegende Regelung später aufgehoben wird.
c) Gilt das auch hier?
  • Problem 1: Rückwirkung des Gerichtsbeschlusses
    • Der Beschluss des VG Köln hat keine rückwirkende Wirkung, sondern entfaltet seine Wirkung ab dem Zeitpunkt der Entscheidung (09.01.2025).
    • Verstöße, die vor dem 09.01.2025 begangen wurden, könnten somit grundsätzlich noch sanktioniert werden.
    • Verstöße nach dem 09.01.2025 dürften hingegen nicht mehr verfolgt werden.
  • Problem 2: Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Anordnung
    • Das Gericht hat festgestellt, dass die Anordnung nicht nur fehlerhaft, sondern offensichtlich rechtswidrig war.
    • Dies bedeutet, dass die Verkehrsbeschränkung gar nicht hätte angeordnet werden dürfen.
    • In solchen Fällen kann sich der Bürger darauf berufen, dass er nicht verpflichtet war, die offensichtlich fehlerhafte Anordnung zu beachten.
d) Rechtsgrundlage für eine Bußgelderstattung
  • § 47 OWiG (Rücknahme eines rechtswidrigen Bußgeldbescheids)
    • Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Ordnungswidrigkeit nicht vorlag, muss das Verfahren eingestellt werden.
  • § 80 Abs. 5 VwGO (aufschiebende Wirkung von Klagen)
    • Da das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung angeordnet hat, kann das Verkehrszeichen ab dem Zeitpunkt des Beschlusses nicht mehr als gültig betrachtet werden.

3. Fazit: Hat die Stadt recht oder unrecht?

Die Stadt hat UNRECHT.

  • Das Bußgeld kann nicht rechtmäßig durchgesetzt werden, weil die zugrunde liegende Verkehrsregelung als offensichtlich rechtswidrig festgestellt wurde.
  • Verstöße nach dem 09.01.2025 können definitiv nicht mehr geahndet werden.
  • Auch Verstöße vor dem 09.01.2025 sind fraglich, weil das Gericht feststellte, dass die gesamte Regelung fehlerhaft war und es nie eine gültige Grundlage gab.
  • Der Einspruch sollte Erfolg haben, und der Bußgeldbescheid müsste aufgehoben werden.
Empfehlung:
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und den Einspruch aufrechterhalten.
  • Falls die Stadt nicht einlenkt, kann eine fachanwaltliche Prüfung (Fachanwalt für Verkehrsrecht/Verwaltungsrecht) sinnvoll sein.
  • In vergleichbaren Fällen wurden rechtswidrige Bußgeldbescheide nachträglich zurückgenommen oder von Gerichten aufgehoben.

📌 Ergebnis: Die Stadt Bergisch Gladbach handelt rechtswidrig, wenn sie auf die Zahlung des Bußgeldes besteht.

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OSTRAVA, CZECHIA - OCTOBER 17, 2023: Car break-in with broken smashed rear window in Skoda Octavia Combi vehicle

Sieben Firmenfahrzeuge in Bergisch Gladbach aufgebrochen – Täter erbeuten Werkzeuge im fünfstelligen Bereich

31 Januar 2025 von Felix Morgenstern

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag haben unbekannte Täter in Bergisch Gladbach insgesamt sieben Firmenfahrzeuge aufgebrochen und wertvolle Werkzeuge gestohlen.

Massiver Diebstahl in der Paffrather Straße

Die Polizei wurde am Donnerstagmorgen (30.01.) zu einer Firma in der Paffrather Straße gerufen, nachdem dort mehrere Transporter aufgebrochen worden waren. Insgesamt fünf Fahrzeuge der Marke Renault wurden zwischen Mittwochabend (29.01.) und Donnerstagmorgen beschädigt und gewaltsam geöffnet. Die Täter entwendeten zahlreiche Werkzeuge, der Schaden beläuft sich auf einen mittleren bis oberen fünfstelligen Betrag.

Weitere Fahrzeugaufbrüche in der Poststraße

Nur wenige Straßen entfernt wurden in der Poststraße zwei weitere Transporter aufgebrochen. Auch hier hatten es die Täter auf hochwertiges Werkzeug abgesehen. Sie schlugen Fensterscheiben ein und entwendeten verschiedene Arbeitsgeräte. Der geschätzte Schaden liegt im oberen vierstelligen Bereich.

Ermittlungen laufen – Polizei sucht Zeugen

Die Polizei hat an beiden Tatorten eine Spurensicherung durchgeführt und Ermittlungen eingeleitet. Hinweise zu den Taten oder verdächtigen Beobachtungen nimmt das Kriminalkommissariat 3 der Polizei Rhein-Berg unter der Rufnummer 02202 205-0 entgegen.

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Stadt Bergisch Gladbach muss Verkehr in der Schloßstraße nach Gerichtsurteil neu regeln

Stadt Bergisch Gladbach muss Verkehr in der Schloßstraße nach Gerichtsurteil neu regeln

30 Januar 2025 von Darian Lambert

Händler und Lieferverkehr können jederzeit einfahren

Nach dem richtungsweisenden Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die Stadt Bergisch Gladbach die Verkehrsregelung in der Schloßstraße im Stadtteil Bensberg angepasst. Händler und Lieferverkehr können ab sofort wieder uneingeschränkt einfahren. Die zuvor eingerichtete Fußgängerzone wurde vom Gericht als rechtswidrig eingestuft und musste umgehend aufgehoben werden.

Das Urteil und die spätere Stellungnahme der Stadt Bergisch Gladbach deckten auf, dass es sich bei der angeblich nur temporären Fußgängerzone tatsächlich um einen Testlauf für eine dauerhafte Sperrung der Straße handelte – ganz ähnlich wie seinerzeit bei der umstrittenen Test-Fußgängerzone in Köln-Deutz. Entgegen der offiziellen Begründung, dass es sich lediglich um eine baustellenbedingte Regelung handelte, zeigen die Dokumente der Stadt, dass hier eine gezielte politische Maßnahme zur Förderung von Fuß- und Radverkehr umgesetzt werden sollte – ohne rechtliche Grundlage und ohne Rücksicht auf die Existenzgrundlage der ansässigen Händler.

Händler wehren sich erfolgreich gegen Kundenvertreibung

Die betroffenen Geschäftsleute hatten sich massiv gegen die Einrichtung der Fußgängerzone gewehrt. Wochenlang verloren sie Kunden, weil Autofahrer aus der Innenstadt verdrängt wurden. Auch die Möglichkeit, Lieferungen und Warentransporte flexibel durchzuführen, wurde stark eingeschränkt. Händler in der Schloßstraße machten immer wieder darauf aufmerksam, dass der geplante Verkehrsausschluss eine massive Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz bedeutet.

Frank Samirae, Unternehmer und Kläger gegen die Stadt, begrüßte das Urteil:
„Dieses Urteil ist ein Sieg für die Händler und die Bürger in Bensberg. Die Stadt hat versucht, eine dauerhafte Fußgängerzone durch die Hintertür einzuführen, ohne die Betroffenen einzubeziehen und ohne eine rechtliche Grundlage. Jetzt ist klar: Die Schloßstraße bleibt für den Verkehr offen.“

Bußgelder für angebliche Verstöße – Bürger sollen ihr Geld zurückfordern

Besonders brisant: Während die Stadt ihre illegal eingeführte Regelung durchsetzen wollte, wurden zahlreiche Autofahrer mit Bußgeldern belegt. Wer während der unrechtmäßigen Sperrung ein Knöllchen erhalten hat, sollte sich nun bei der Stadt Bergisch Gladbach melden und eine Rückerstattung verlangen. Die Bescheide basierten auf einer Regelung, die das Gericht für nicht rechtens erklärt hat.

Grüne Verkehrspolitik ohne Erfolg – Bürger lehnen erzwungenen Wandel ab

Die Enthüllungen zur politisch motivierten Fußgängerzone in der Schloßstraße erinnern stark an ähnliche Versuche in anderen Städten, in denen mit fragwürdigen Mitteln eine verkehrspolitische Agenda durchgesetzt werden sollte. Die Idee, Bürger durch restriktive Maßnahmen zum Umstieg auf Fuß- und Radverkehr zu zwingen, ging in Bensberg nicht auf. Das Chaos, das durch die Sperrung entstand, bewies, dass eine derartige Regelung an den Bedürfnissen der Anwohner und Geschäftsleute vorbeigeht.

Neue Verkehrsregelung: Zufahrt für Händler und Lieferverkehr wieder frei

Nach der Aufhebung der Fußgängerzone will die Stadtverwaltung nun eine neue Verkehrsregelung erlassen, die sicherstellt, dass Lieferverkehr jederzeit wieder möglich ist. Die Händler in der Schloßstraße können ihre Geschäfte wieder wie gewohnt betreiben, und auch für Besucher ist der Zugang zur Straße wieder uneingeschränkt möglich.

Die Entscheidung des Gerichts setzt ein klares Signal: Verkehrspolitik darf nicht gegen die Bürger und ohne rechtliche Grundlage durchgesetzt werden.

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Polizeiabsperrung

Schüsse in Kölner Kiosk – Kassierer verletzt, Täter auf der Flucht

30 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Im Kölner Stadtteil Ostheim wurde am Mittwochabend ein Kiosk-Mitarbeiter durch Schüsse verletzt. Der Täter konnte flüchten, eine Mordkommission ermittelt.

Schüsse in der Frankfurter Straße

Gegen 21:15 Uhr fielen mehrere Schüsse in einem Kiosk an der Frankfurter Straße. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei wurde dabei der Kassierer des Geschäfts getroffen. Er erlitt Verletzungen, konnte aber in ein Krankenhaus gebracht werden. Laut Polizei schwebt er derzeit nicht in Lebensgefahr.

Täter flüchtet unerkannt

Der Täter ist nach der Tat zu Fuß geflüchtet und wird als dunkel gekleidet beschrieben. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb bisher erfolglos. Die Hintergründe der Tat sind derzeit noch unklar.

Ermittlungen laufen

Die Polizei Köln hat eine Mordkommission eingerichtet und ermittelt in alle Richtungen. Zeugen, die Hinweise zu der Tat oder dem flüchtigen Täter geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0221 229-0 bei der Polizei zu melden.

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A cozy house interior with a wooden floor, large gray sofa, and stairs leading to the second floor

Die eigenen vier Wände fit für die Zukunft machen

30 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Viele Menschen möchten bis ins hohe Alter selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben. Doch oft sind Wohnungen und Häuser nicht darauf ausgelegt, mit körperlichen Einschränkungen bequem und sicher bewohnt zu werden. Die Wohnberatung des Rheinisch-Bergischen Kreises bietet daher kostenlose und unverbindliche Unterstützung, um Wohnräume an individuelle Bedürfnisse anzupassen.

Barrierefreies Wohnen für mehr Sicherheit und Komfort

Ob schmale Türrahmen, hohe Stufen oder unpraktische Badezimmer – viele alltägliche Hindernisse können den Wohnkomfort im Alter oder bei einer Behinderung stark einschränken. Die Wohnberatung hilft dabei, das Wohnumfeld vorausschauend zu gestalten, um Stürze zu vermeiden und den Alltag zu erleichtern. Je nach persönlicher Situation und Wohnsituation werden praktische Lösungen vorgeschlagen, die sowohl den Komfort als auch die Sicherheit erhöhen.

Individuelle Beratung und Unterstützung bei Anträgen

Im Rahmen von persönlichen Beratungsgesprächen und Hausbesuchen erhalten Bürgerinnen und Bürger konkrete Tipps zur Anpassung ihres Wohnraums. Zudem informiert die Wohnberatung über finanzielle Fördermöglichkeiten und unterstützt bei der Antragstellung bei den jeweiligen Kostenträgern.

Kontakt und weitere Informationen

Interessierte können sich telefonisch unter 02202 136538 oder 02202 136539 sowie per E-Mail an wohnberatung@rbk-online.de melden. Weitere hilfreiche Tipps, Checklisten zur barrierefreien Wohnraumgestaltung und eine Übersicht der Wohnberatungsstellen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es unter:
➡️ https://t1p.de/s83s2.

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Autoaufbruch

Sechs Fahrzeuge auf Firmenparkplatz in Rösrath aufgebrochen

30 Januar 2025 von Felix Morgenstern

Unbekannte Täter haben in der Nacht zu Montag (29.01.) sechs Firmenfahrzeuge in Rösrath aufgebrochen. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.

Diebe brechen Hecktüren von Firmenfahrzeugen auf

Gegen 06:15 Uhr wurde die Polizei zu einem Firmengelände in der Otto-Brenner-Straße gerufen. Auf dem Parkplatz eines Unternehmens waren über Nacht mehrere Firmenfahrzeuge abgestellt, die am Vortag gegen 17:00 Uhr verschlossen worden waren.

An insgesamt sechs Transportern des Herstellers Nissan wurden die Hecktüren gewaltsam aufgebrochen. Aus einem Fahrzeug entwendeten die Täter eine Bohrmaschine und einen Akkuschrauber. Ob weiteres Werkzeug oder Material gestohlen wurde, ist bislang unklar, da die betroffenen Mitarbeiter bei der Anzeigenaufnahme noch nicht vor Ort waren.

Hoher Sachschaden – Polizei sucht Zeugen

Der allein durch die aufgebrochenen Fahrzeugtüren entstandene Schaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Die Polizei hat eine Strafanzeige wegen besonders schweren Diebstahls aufgenommen und bittet um Hinweise.

Zeugen, die in der Nacht verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Otto-Brenner-Straße beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02202 205-0 beim Kriminalkommissariat 3 der Polizei Rhein-Berg zu melden.

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