Im
Verfahren mit Aktenzeichen I-13 U 106/18 steht im Dieselskandal Volkswagen eine
richtungsweisende Niederlage bevor. Verklagt wird ein VW Händler aus Düsseldorf
auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen VW Passat Diesel mit EA189
Motor, Kaufdatum 26.06.2013.
VW fürchtet die
als richtungsweisend geltenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte und vor
allem des Bundesgerichtshofes. Trotz zigtausender Zivilverfahren in Deutschland
landen nur Einzelfälle als Berufungs- oder Revisionsverfahren vor
Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Der BGH hat sich Anfang des
Jahres in einem Beschluss auf die Seite der geschädigten Kläger gestellt.
Volkswagen
konnte bisher mit Vergleichen – also mit an Geldzahlung, Stillschweigen und Beendigung
der Verfahren geknüpfte Verträge – ein Urteil vor dem Oberlandesgericht
Düsseldorf verhindern. Nicht so in diesem Verfahren.
Am gestrigen Donnerstag, den 29.08.2019 fand, die mündliche Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf in der Sache statt. Das Gericht stellte klar, dass die Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages Erfolg haben wird.
Frank
Samirae, der Kläger in dem Verfahren ist Mitglied des Rates der Stadt Bergisch
Gladbach (Bürgerpartei GL). Ein Vergleichsangebot, das ein solches Urteil
verhindern sollte, lehnt Samirae ab. Er will eine Entscheidung des Gerichts
erzwingen, um auch für andere vom Abgasskandal betroffene Diesel-Besitzer
rechtliche Klarheit zu schaffen.
„Wir möchten mit dem ersten Urteil im
VW-Dieselskandal am OLG Düsseldorf Rechtsklarheit schaffen. Volkswagen wollte bei
uns kurz vor Termin mit etwas Geld und Knebelvertrag das Verfahren beenden. Das
war schon eine Unverschämtheit. Es geht nicht, die Justiz auf diese Art mit
hunderten Verfahren lahmzulegen.“ – so Samirae.
Problem 1: Die Justiz stellt die Strategie von
VW vor mehrere Probleme. Da ist der Arbeitsaufwand für die ohnehin schon
überlasteten Gerichte. Wenn ein Verfahren terminiert wird, dann wird beim
Oberlandesgericht die Entscheidung schriftlich vorbereitet. Das bedeutet, dass
ein Entscheidungsentwurf erstellt wird, der dann auch Grundlage der Beratung
ist. In diesen Fällen, wo man davon ausgeht, dass eine Vielzahl weiterer Fälle
betroffen ist und dass es vermutlich auch zu einer Entscheidung des
Bundesgerichtshofs kommen wird, wird ausführlich vorbereitet.
Problem 2: Es kommt nicht zu
Grundsatzentscheidungen, die Rechtssicherheit schaffen könnten. Offene Fragen
bleiben ungeklärt. „Wird in einer so wichtigen Sache wie dieser die Revision
zurückgenommen, ist das insbesondere für die unteren Instanzen sehr
enttäuschend. Dort liegt eine Menge an Verfahren und die Richter warten auf
eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, an der sie sich orientieren
können.
Kurzfristige
Einigungen die Strategie von VW
Hinter dem Vergleichsversuch kurz
vor Gerichtstermin, steckt eine Verzögerungs- und Überlastungstaktik. Die Verfahren
sollen in die Länge gezogen die Justiz überlastet werden. Frank Samirae sieht
hierin vor Allem finanzielle Motive der Volkswagen AG. „Der Konzern rechnet mit
einer höheren Laufleistung je länger sich ein Prozess hinzieht. VW berechnet
kaltblütig: Denn so wird ein möglicher Nutzungsersatz in Geld für gefahrene
Kilometer zum Milliardengeschäft.“ – so Samirae weiter.
Alleine am Oberlandesgericht
Düsseldorf sind rund 1500 Verfahren gegen die Volkswagen AG anhängig. Das entspricht
rund jedem dritten Verfahren. Hinzu kommen noch die vielen Klagen gegen die VW
Händler, welche durch die Justiz zahlenmäßig gar nicht genau erfasst werden
können.
Der Gerichtsbezirk des
OLG Düsseldorf umfasst die Landgerichtsbezirke Kleve, Duisburg, Krefeld,
Düsseldorf, Mönchengladbach und Wuppertal. Schätzungen zu Folge befinden sich
derzeit in den Landgerichtsinstanzen rund 8500 gegen die Volkswagen AG und/oder
VW Händler. Der durchschnittliche Streitwert beträgt 25.000 Euro.Rechnet man so
die Streitwerte zusammen: 25.000 Euro * 8500 Verfahren 1. Instanz + 250.000
Euro 1500 Verfahren 2. Instanz kommen wir auf eine Streitwertsumme von 250
Millionen Euro im OLG Gerichtsbezirk Düsseldorf.
Das Urteil im Verfahren I-13 U 106/18 gegen die Volkswagen wird im Zeitraum
Oktober – November 2019 erwartet.