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Gericht erklärt Sperrklausel für verfassungswidrig

22 November 2017 von Gregor Herzfeld

Die Sperrklausel in NRW ist gekippt.

Bereits zweimal haben nun die Landesregierungen in NRW den Versuch unternommen, den Einzug kleiner Parteien in die Kommunen und auch in den Landtag durch die Einführung einer Sperrklausel zu verhindern. Diese Entscheidung kassierte das Landesverfassungsgericht im Jahre 1999 und nun auch 2017 nocheinmal.

2016 startete die damals noch rot-grüne Landesregierung einen zweiten Versuch und legte die Hürde auf 2,5 % fest. Dagegen klagten mehrere Parteien. Gestern, Dienstag den 21.11.2017 fällte das Verfassungsgericht in Münster das Urteil: Diese Festlegung einer Sperrklausel ist rechtswidrig.

 

Begründung: Die Klausel verletzt den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit.

Jede Wählerstimme muss den gleichen Erfolgswert haben – also gleich viel Wert sein. Eine Ungleichbehandlung der Stimmen ist laut den Richtern nur mit der Verfassung vereinbar, wenn es dafür einen zwingenden Grund gäbe – etwa eine Störung der Funktionsfähigkeit der Räte. Diese laut den Richtern in NRW jedoch nicht gegeben.

„Wir freuen uns sehr über diesen vernünftigen Beschluss des Landesverfassungsgerichtes“, so Frank Samirae der für die Bürgerpartei GL im Rat der Stadt Bergisch Gladbach sitzt. „Eine Sperrklausel würde die Grundsätze eines demokratischen Rechtsstaates verletzen. Es kann nicht sein, dass SPD, CDU und Grüne im Landtag festlegen wollen, welche Stimmen bei den Wahlen zählen und welche nicht. Es kann aber durchaus sein, dass die Bürgerinnen und Bürger andere Parteien und Mehrheiten in die Räte wählen wollen. Davor haben die etablierten Parteien eine furchtbare Angst.“

Sperrklausel: Scheitern mit Ansage
Der Landesverband NRW des Vereins „Mehr Demokratie“ bezeichnete das Urteil als ein „Scheitern mit Ansage“. „SPD, CDU und Grüne haben sich bei ihrer Entscheidung von vornherein auf dünnem Eis bewegt. Jetzt sind sie ins Eis eingebrochen“, so Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

„Wir haben erwartet, dass das Gericht die Sperrklausel kassiert“, betont Frank Samirae.

 

„Es gab von Anfang an kein stichhaltiges Argument für so eine Prozenthürde. Den etablierten Parteien ist Demokratie nur lästig. Der alte Filz will eben unter sich bleiben. Wir werden den Schwung dieser Entscheidung nun in die Vorbereitung zur Kommunalwahl 2020 mitnehmen,“ sagt Samirae.

 

Pressemitteilung des VerfGH:

http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/10_171121/index.php

 

Gängige Fragen und Antworten zum Thema:

http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/11_171121/index.php

 

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