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Nachruf auf den Löwenpass

29 Juni 2013 von Peter Tschorny

Am Donnerstag, 27.06.13 wurde eine Neuauflage des Löwenpasses im ASSG einmütig von den Fraktionen der CDU, SPD, FDP, Grüne und Kiditiative abgelehnt. Den Argumenten der Fraktion DIE LINKE./BfBB zeigte sich niemand von den Ausschussmitgliedern zugänglich. Noch beim letzten Treffen des interfraktionellen Arbeitskreises am 30.04.13 hatten die Vertreter aller Fraktionen jeweils unterschiedliche Vorstellungen von der sinnvollsten „Förderung von gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe“. Auch die Argumente der Fraktion DIE LINKE./BfBB für ein „Pass- oder Scheckkarten-Format“ fanden durchaus Anklang. Deshalb ist es verwunderlich, mit welcher Einmütigkeit plötzlich alle – mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE./BfBB – gegen die Neuauflage des Löwenpasses abstimmen.

Sie präferieren gemeinsam eine „Förderung“, bei der das Sozialraum- und Stadtteilmanagement „Netzwerk Bergisch Gladbach“ 30.000 € für Projekte von Kindern, Jugendlichen und Familien einsetzt und der Kinderschutzbund mit einem Fond von 30.000 € ausgestattet wird, um die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes aufzustocken. Es steht nicht in Frage, dass das „Netzwerk Bergisch Gladbach“ und der Kinderschutzbund gute soziale Arbeit leisten, aber durch solche Hilfen werden einerseits Menschen in Stadtteilen und Wohnplätzen wie Gronau und Hand andererseits ein bestimmter Personenkreis – nämlich das Klientel des Kinderschutzbundes – bevorzugt behandelt.

Was aber ist mit der Förderung von Bedürftigen in Stadtteilen wie Refrath und Bensberg?
Was ist mit Bedürftigen, die keine Affinität zum Kinderschutzbund haben?
Sie bleiben von der „Förderung von gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe“, die der Löwenpass allen Bedürftigen stadtteilübergreifend und generationenübergreifend angeboten hatte, ausgeschlossen!

Deshalb hier nochmals die Vorteile einer
„Förderung von gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe im Passformat“:
– Er gibt den förderungsbedürftigen Bürgerinnen und Bürgern im wörtlichen Sinne Autonomie in die Hand
– Der Wahlfreiheit und Selbstverantwortung der Bedürftigen wird Rechnung getragen (Sie hätten die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Vergünstigungen sie in Anspruch nehmen möchten und teilweise auch wo, bei welchem Anbieter sie Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten)
– Das Angebot ist flächendeckend (alle Stadtteile gleichberechtigt einbeziehend); bedürftige Bürgerinnen und Bürger aus materiell besser gestellten Stadtteilen werden von Hilfen nicht ausgegrenzt
– Das Angebot kann unabhängig von Lebensalter und Personenstand genutzt werden
– Das Angebot ist niederschwellig, weil es keinen Zugang zu einer Institution voraussetzt

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