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Die Vodafone Abzocke

03 Oktober 2012 von Darian Lambert

Charlotte Peters ist wütend auf die Düsseldorfer Telekommunikationsfirma Vodafone.  Seit über 2 Jahren hat sie Ärger wegen ihrem Telefonanschluss. Mit dem dadurch produzierten Papierkrieg kann man einen ganzen Aktenordner füllen. Der Fall von Frau Peters ist erschütternd und gewährt einen tiefen Einblick in die mindestens fragwürdigen Geschäftspraktiken von Vodafone. Eigentlich wollte Charlotte Peters nur ein paar Euro sparen. Da sie nicht mehr bis zum Vodafone Geschäft laufen kann (nach Bergisch Gladbach), schickte sie ihren Nachbarn, um einen „Vodafone Zuhause Festnetzflat-Vertrag“ für sie in die Wege zu leiten. Ein paar Monate später ging der Ärger los. Im Vodafone Shop Bergisch Gladbach wurden statt ein Vertrag kurzerhand zwei Verträge abgeschlossen und Frau Peters auch berechnet.

Erst nach Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes und massiven Protesten im Vodafone Geschäft durch eine ihrer Freundinnen wurde ein Vertrag storniert. Leider lies der nächste Ärger nicht lange auf sich warten. Das im Vertrag enthaltene Vodafone Telefon war leider andauernd kaputt. Es wurde sage und schreibe 6 mal zur Reparatur eingeschickt. Leider war dies 6 mal nicht von Erfolg gekrönt. Überraschenderweise erhielt Frau Peters nach ca. einem halben Jahr Reklamationen erhielt ein neues Telefon per Post geschickt. Ihren Vertrag kündigte Sie allerdings anlassgemäß zum Ende der Laufzeit. Wer glaubt, hier würde der Ärger enden, der irrt. Frau Peters war bereits zu einem neuen Anbieter gewechselt, als sie feststellte, dass Vodafone weiterhin bei ihr monatlich abbuchte. Begründet wurde dies damit, dass Frau Peters angeblich Ihren Vertrag am Telefon mündlich verlängert hätte. Deshalb habe man ihr ja schon ein neues Telefon geschickt. Unterlagen oder eine Aufzeichnung der Vertragsverlängerung konnte / wollte Vodafone trotz nach mehrmaliger Aufforderung nicht vorlegen. Nach kurzer Recherche im Internet fanden wir zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle. Sogar auf Youtube schildert ein junger Mann in einem vierminütigen Video das gleiche zweifelhafte Geschäftsgebaren des Telefonanbieters. In den fast 200 Kommentaren kommen ähnliche Fälle nach gleichem dubiosen Muster zum Vorschein. Die einhellige Meinung: „Vodafone will nur euer Bestes. Euer Geld.“

Schlussbemerkung

Vor diesem Hintergrund raten wir allen Verbrauchern besonders bedacht zu sein, bei der Auswahl des Mobil / Telefonanbieters. Wir jedenfalls würden keinesfalls eine Geschäftsbeziehung mit der Firma Vodafone eingehen.

 

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Ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen – online

07 Juli 2012 von Darian Lambert


Der Onlinedienst Rotemahnung hilft Arbeitnehmern helfen ihr ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen.

„Wir schätzen, dass mehr als 1 Millionen Arbeitnehmer jährlich um ihre Gehälter geprellt werden. Besonders seit der Wirtschaftskrise sind Arbeitgeber immer öfter ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen und nutzen die Angst um den Arbeitsplatz aus“, so Georg Dresel, Schirmherr des Projektes. „Manchmal sind es ganze Monatslöhne, oft die Bezahlung der Überstunden oder das im Arbeitsvertrag zugesicherte Weihnachtsgeld, welches nicht gezahlt wird.“ so Dresel weiter.

Als Betriebsratsvorsitzender bei der TIG GmbH in Köln hat Dresel über 10 Jahre die Interessen seiner Kollegen vertreten. Heute betreibt er die Arbeitnehmerplattform Soliserv, eine Webseite rund um das Arbeitsleben, Datenschutz und Betriebsvereinbarungen mit viel Material für Betriebs- und Personalräte. Darüber hinaus organisieren Georg Dresel und die DTB Kassel das bundesweit einschlägig bei Arbeitnehmervertretern bekannte DTB Forum für Datenschutz, welches mit hochkarätigen Referenten aufwarten kann.

„Viele Betroffenen wissen nicht wie sie ihren Anspruch durchsetzen können.“ schildert Dresel. „Besonders in kleinen Betrieben ohne gewerkschaftliche Organisation kann es eher vorkommen, dass Arbeitgeber die Gehälter ohne Widerstand der Arbeitnehmer kürzen, reduzieren oder ganz einbehalten wollen. Für diese Standardfälle gibt es die einfache Möglichkeit zunächst beim Arbeitsgericht eine Mahnung zu beantragen. Oft ist es damit getan.“

Den meisten Arbeitnehmer ist es gar nicht bekannt dass es diese Möglichkeit gibt, so vor dem Arbeitsgericht seine Interessen wahrzunehmen. Dresel meint, dass Weg über eine Klage gegen den Arbeitgeber oft lange dauern kann und oft nicht nötig ist. Besonders Juristen welche darauf aus sind ein hohes Honorar abzurechnen, klagen gerne ohne zu prüfen ob es eine alternative Möglichkeit gibt.

Das Mahnverfahren beim Arbeitsgericht ist ähnlich dem Mahnbescheid bei offenen Rechnungen, es ist zudem oft schneller und günstiger. Ein großer Teil der angemahnten Arbeitgeber reagieren und zahlen dann auch die Auslagen des Verfahrens. Sollte dieses nicht zum Erfolg führen, kann immer noch eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Die Rotemahnung stellt das notwendige gesetzeskonforme Formular und den Vordrucksatz für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren online zur Verfügung. Die Handhabung ist leicht zu verstehen. Nutzer bekommen eine ausführliche Onlinehilfe zum Ausfüllen. Man findet ein vollständiges Verzeichnis der zuständigen Arbeitsgerichte, an die das ausgefüllte Formular gesendet werden muss. Außerdem werden Informationen zur Rechtslage angeboten.

Das Angebot von Rotemahnung umfasst auch die Möglichkeit, seine Bewerbungskosten über das Gericht einzufordern. Jeder, der sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, hat Anspruch auf Kostenerstattung seiner Auslagen und die Rücksendung seiner Bewerbungsunterlagen. Die wenigsten fordern diese ein, auch wenn sie nicht angenommen werden und sehr große Auslagen durch Reiskosten oder Bewerbungsfotos haben.

„Es ist Zeit hier eine Veränderung im Sinne der Arbeitnehmer herbeizuführen!“ schließt Dresel.

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