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Ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen – online

07 Juli 2012 von Darian Lambert


Der Onlinedienst Rotemahnung hilft Arbeitnehmern helfen ihr ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen.

„Wir schätzen, dass mehr als 1 Millionen Arbeitnehmer jährlich um ihre Gehälter geprellt werden. Besonders seit der Wirtschaftskrise sind Arbeitgeber immer öfter ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen und nutzen die Angst um den Arbeitsplatz aus“, so Georg Dresel, Schirmherr des Projektes. „Manchmal sind es ganze Monatslöhne, oft die Bezahlung der Überstunden oder das im Arbeitsvertrag zugesicherte Weihnachtsgeld, welches nicht gezahlt wird.“ so Dresel weiter.

Als Betriebsratsvorsitzender bei der TIG GmbH in Köln hat Dresel über 10 Jahre die Interessen seiner Kollegen vertreten. Heute betreibt er die Arbeitnehmerplattform Soliserv, eine Webseite rund um das Arbeitsleben, Datenschutz und Betriebsvereinbarungen mit viel Material für Betriebs- und Personalräte. Darüber hinaus organisieren Georg Dresel und die DTB Kassel das bundesweit einschlägig bei Arbeitnehmervertretern bekannte DTB Forum für Datenschutz, welches mit hochkarätigen Referenten aufwarten kann.

„Viele Betroffenen wissen nicht wie sie ihren Anspruch durchsetzen können.“ schildert Dresel. „Besonders in kleinen Betrieben ohne gewerkschaftliche Organisation kann es eher vorkommen, dass Arbeitgeber die Gehälter ohne Widerstand der Arbeitnehmer kürzen, reduzieren oder ganz einbehalten wollen. Für diese Standardfälle gibt es die einfache Möglichkeit zunächst beim Arbeitsgericht eine Mahnung zu beantragen. Oft ist es damit getan.“

Den meisten Arbeitnehmer ist es gar nicht bekannt dass es diese Möglichkeit gibt, so vor dem Arbeitsgericht seine Interessen wahrzunehmen. Dresel meint, dass Weg über eine Klage gegen den Arbeitgeber oft lange dauern kann und oft nicht nötig ist. Besonders Juristen welche darauf aus sind ein hohes Honorar abzurechnen, klagen gerne ohne zu prüfen ob es eine alternative Möglichkeit gibt.

Das Mahnverfahren beim Arbeitsgericht ist ähnlich dem Mahnbescheid bei offenen Rechnungen, es ist zudem oft schneller und günstiger. Ein großer Teil der angemahnten Arbeitgeber reagieren und zahlen dann auch die Auslagen des Verfahrens. Sollte dieses nicht zum Erfolg führen, kann immer noch eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Die Rotemahnung stellt das notwendige gesetzeskonforme Formular und den Vordrucksatz für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren online zur Verfügung. Die Handhabung ist leicht zu verstehen. Nutzer bekommen eine ausführliche Onlinehilfe zum Ausfüllen. Man findet ein vollständiges Verzeichnis der zuständigen Arbeitsgerichte, an die das ausgefüllte Formular gesendet werden muss. Außerdem werden Informationen zur Rechtslage angeboten.

Das Angebot von Rotemahnung umfasst auch die Möglichkeit, seine Bewerbungskosten über das Gericht einzufordern. Jeder, der sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, hat Anspruch auf Kostenerstattung seiner Auslagen und die Rücksendung seiner Bewerbungsunterlagen. Die wenigsten fordern diese ein, auch wenn sie nicht angenommen werden und sehr große Auslagen durch Reiskosten oder Bewerbungsfotos haben.

„Es ist Zeit hier eine Veränderung im Sinne der Arbeitnehmer herbeizuführen!“ schließt Dresel.

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justizia

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Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren jetzt online möglich

30 Mai 2012 von Darian Lambert


Der neue Onlinedienst Rotemahnung möchte Arbeitnehmern helfen ihr ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen.

„Wir schätzen, dass mehr als 1 Millionen Arbeitnehmer jährlich um ihre Gehälter geprellt werden. Besonders in der Krise kommen Arbeitgeber immer öfter ihren Verpflichtungen nicht nach und nutzen die Angst um den Arbeitsplatz aus“, so Georg Dresel Schirmherr des Projektes. „Manchmal sind es ganze Monatslöhne, oft die Bezahlung der Überstunden oder das im Arbeitsvertrag zugesicherte Weihnachtsgeld, was nicht gezahlt wird.“

Viele Betroffenen wissen nicht wie sie ihren Anspruch durchsetzen können. Neben der Angst um den Arbeitsplatz stehen sie dem Rechtsystem ohne Rechtsberatung hilflos gegenüber. Besonders in kleinen Betrieben ohne gewerkschaftliche Organisation kann es eher vorkommen, dass Arbeitgeber die Gehälter ohne Widerstand der Arbeitnehmer kürzen, reduzieren oder ganz einbehalten.

Der Weg über eine Klage gegen den Arbeitgeber kann lange dauern und ist oft nicht nötig. Zur Vereinfachung des Verfahrens gibt es das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren, ähnlich dem Mahnbescheid bei offenen Rechnungen. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist meist schneller und günstiger. Die meisten Arbeitgeber reagieren und zahlen dann auch die Auslagen des Verfahrens. Sollte dieses nicht greifen kann immer noch eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. In der Regel werden von den Gerichten keine Gebühren dafür erhoben.

Die Rotemahnung stellt das notwendige gesetzeskonforme Formular und Vordrucksatz für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren online zur Verfügung. Die Handhabung ist leicht zu verstehen. Nutzer bekommen eine ausführliche  Onlinehilfe zum Ausfüllen.  Man findet ein vollständiges Verzeichnis der zuständigen Arbeitsgerichte, an die das ausgefüllte Formular gesendet werden muß. Außerdem werden Informationen zur Rechtslage angeboten.

Das Angebot von Rotemahnung umfasst auch die Möglichkeit, seine Bewerbungskosten über das Gericht einzufordern.  Jeder, der sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, hat Anspruch auf Kostenerstattung seiner Auslagen und die Rücksendung seiner Bewerbungsunterlagen.  Die wenigsten fordern diese ein, auch wenn sie nicht angenommen werden und sehr große Auslagen durch Reiskosten, Bewerbungsfotos oder Porto haben.

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