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Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren jetzt online möglich

30 Mai 2012 von Darian Lambert


Der neue Onlinedienst Rotemahnung möchte Arbeitnehmern helfen ihr ausstehendes Gehalt juristisch durchzusetzen.

„Wir schätzen, dass mehr als 1 Millionen Arbeitnehmer jährlich um ihre Gehälter geprellt werden. Besonders in der Krise kommen Arbeitgeber immer öfter ihren Verpflichtungen nicht nach und nutzen die Angst um den Arbeitsplatz aus“, so Georg Dresel Schirmherr des Projektes. „Manchmal sind es ganze Monatslöhne, oft die Bezahlung der Überstunden oder das im Arbeitsvertrag zugesicherte Weihnachtsgeld, was nicht gezahlt wird.“

Viele Betroffenen wissen nicht wie sie ihren Anspruch durchsetzen können. Neben der Angst um den Arbeitsplatz stehen sie dem Rechtsystem ohne Rechtsberatung hilflos gegenüber. Besonders in kleinen Betrieben ohne gewerkschaftliche Organisation kann es eher vorkommen, dass Arbeitgeber die Gehälter ohne Widerstand der Arbeitnehmer kürzen, reduzieren oder ganz einbehalten.

Der Weg über eine Klage gegen den Arbeitgeber kann lange dauern und ist oft nicht nötig. Zur Vereinfachung des Verfahrens gibt es das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren, ähnlich dem Mahnbescheid bei offenen Rechnungen. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist meist schneller und günstiger. Die meisten Arbeitgeber reagieren und zahlen dann auch die Auslagen des Verfahrens. Sollte dieses nicht greifen kann immer noch eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. In der Regel werden von den Gerichten keine Gebühren dafür erhoben.

Die Rotemahnung stellt das notwendige gesetzeskonforme Formular und Vordrucksatz für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren online zur Verfügung. Die Handhabung ist leicht zu verstehen. Nutzer bekommen eine ausführliche  Onlinehilfe zum Ausfüllen.  Man findet ein vollständiges Verzeichnis der zuständigen Arbeitsgerichte, an die das ausgefüllte Formular gesendet werden muß. Außerdem werden Informationen zur Rechtslage angeboten.

Das Angebot von Rotemahnung umfasst auch die Möglichkeit, seine Bewerbungskosten über das Gericht einzufordern.  Jeder, der sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, hat Anspruch auf Kostenerstattung seiner Auslagen und die Rücksendung seiner Bewerbungsunterlagen.  Die wenigsten fordern diese ein, auch wenn sie nicht angenommen werden und sehr große Auslagen durch Reiskosten, Bewerbungsfotos oder Porto haben.

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