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Jahresmittelwerte NO2 Konzentration

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Stadt will Lustheide die Luft nehmen

06 Mai 2012 von Darian Lambert


Die kürzlich veröffentlichte städtische Luftschadstoffuntersuchung bestätigt die bereits hohe Belastung im Bereich Lustheide: für Feinstaub (PM10) liegen die Werte bereits bei mehr als 50% der zulässigen Höchstwerte. Insbesondere für Stickstoffdioxid (NO2) liegt die vorhandene Belastung bereits bei 75% der zulässigen Immission!

Die Stadt Bergisch Gladbach selbst stellt auf Ihren Internet-Seiten dar, dass die Luftschadstoffbelastung der einer Ballungsrandzone entspricht. Sie schreibt:“Nach derzeitigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass es im Stadtgebiet zu Überschreitungen der derzeit geltenden Grenzen für Luftschadstoffimmissionen gemäß der 39. BImSchV kommen kann.“

Unsere Bewertung des Gutachtens im Einzelnen:

Stickstoffdioxid (NO2)

Im vorliegenden Gutachten ist bereits in der Ausgangssituation im Bereich der Lustheide die Sickstoffdioxidbelastung in einem Punkt (Höhe Lustheide 88) überschritten. „Stickstoffdioxid kann die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen. […] Je höher die Stickstoffdioxid-Belastung in der Außenluft ist, desto ausgeprägter ist dieser Effekt.“

Überschreitungen der NO2-Grenzwerte sind lt. aktuellen Vorschriften in keiner Weise zulässig. Die Überschreitung des Grenzwertes an der Lustheide erfordert deshalb eine Überprüfung des Gutachtens.

Bei kontinuierlichen Messungen (seit 1987) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) an der Autobahn BAB 4 auf dem Mittelstreifen, an der Fahrbahnseite und in ca. 200 m Entfernung (Bundesanstalt für Straßenwesen: Luftqualität an BAB, 2010, S. 16) ergibt sich folgendes Bild:

In dieser Abbildung wird die langjährige Ausweitung von Stickstoffdioxid beobachtet. „Insbesondere an der A4 kann auch im Jahr 2010 der Trend der Zunahme von NO2 Konzentrationen beobachtet werden, der bereits seit Mitte der 90 er Jahre verzeichnet wird.“ So ist lt. der BASt selbst in einer Entfernung von ca. 200 m die NO2 Konzentration erheblich.

Im Gutachten werden diese vorhandenen Messungen aus dem Ortsgebiet unverständlicherweise nicht berücksichtigt, sondern zur Ermittlung der Hintergrundbelastung Werte aus weit entfernten und teilweise ländlichen Regionen gemittelt. Es heißt fälschlicherweise (S. 18, erster Satz): „In Bergisch Gladbach selbst gibt es keine Luftmessstationen“.

 

Feinstäube PM 10:

Im Gutachten wird erwähnt, dass ein Worst-Case-Szenario abgebildet werden soll.
Dieses Szenario soll vor allem dem vorsorgenden Schutz der Bevölkerung dienen. Um die Feinstaubkonzentrationen zu berechnen, werden neue (höhere) Emissionsfaktoren (HBEFA 3.1) benutzt. Diese werden dann jedoch nach Vorgaben aus anderen Quellen (wieder) verringert. Auch wenn dieses Vorgehen „regelkonform“ ist, lässt sich eine Worst-Case-Betrachtung so nicht mehr durchhalten.

 

Planungsgrundlage:

Die Modellierung im Gutachten stützt sich auf eine Planungsgrundlage (Gebäude und
Straßenverlauf), die noch nicht durch einen Bebauungsplan festgeschrieben ist. Sämtliche Änderungen der Straßenführung oder der Bebauung können zu einem erheblich anderen Ergebnis führen. Eventuelle zusätzliche Luftemissionen durch das später angesiedelte Gewerbe werden nicht berücksichtigt.

 

Fazit

Das Gutachten zeigt deutlich die bereits hohe vorhandene Hintergrundbelastung insb. von Stickstoffdioxid (NO2) im allgemeinen Wohngebiet Lustheide.
(Selbst) das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hält als einen Bewertungsmaßstab “für langfristige Belastungen in Wohngebieten ein Jahresmittelwert in Höhe von 20 µg NO2/m3 für anstrebenswert” http://www.lanuv.nrw.de/gesundheit/schadstoffe/no2.htm . Diese Grenze wird lt. dem vorliegenden Gutachten bereits heute deutlich – zu 50%! – überschritten.

Wir fordern die Stadt auf: Lasst uns unsere Luft zum Atmen!

Die Stadt sollte Ihre Bürger bestmöglich vor Immission schützen und nicht im Rahmen der (noch aktuellen) gesetzlichen Rahmenbedingungen zusätzlich belasten.

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