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Trotz Cyberangriff: Parkverstöße werden weiterhin geahndet

23 November 2023 von Darian Lambert

Die Stadtverwaltung steht nach einem massiven Cyberangriff auf ihren Dienstleister, die Südwestfalen-IT (SIT), vor herausfordernden Umständen. Dieser Angriff hat die digitale Infrastruktur vieler städtischer Dienststellen beeinträchtigt, darunter auch die Ordnungsbehörde. Trotz dieser Schwierigkeiten bleibt die Ordnungsbehörde ihrer Pflicht treu und setzt die Überwachung von Parkverstößen fort, allerdings mit einer Änderung in der Vorgehensweise.

Aufgrund des Hackerangriffs mussten die Prozesse zur Bewirtschaftung öffentlicher Parkflächen umgestellt werden. Statt der üblichen digitalen Ausdrucke auf Thermopapier, die an die Windschutzscheiben der Fahrzeuge angebracht werden, erfolgt die Registrierung von Parkverstößen nun manuell. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden handschriftlich auf einem Belegzettel vermerkt und in einem wasserdichten Tütchen am Fahrzeug befestigt. Dieses Tütchen trägt ein deutlich sichtbares Halteverbotszeichen, um auf den Parkverstoß hinzuweisen.

Trotz der technischen Einschränkungen ist es der Ordnungsbehörde weiterhin möglich, Halterdaten über das Kraftfahrbundesamt abzufragen. Diese Maßnahme sichert die Verfolgung von unbezahlten Parkgebühren und Bußgeldern. Die Behörde macht darauf aufmerksam, dass das Anbringen der Zahlungsaufforderung an den Fahrzeugen bereits einen offiziellen Verwaltungsakt darstellt und die Zahlungsaufforderungen somit verbindlich sind. Bei Nichtbeachtung drohen weiterhin Bußgelder.

Thore Eggert, Leiter des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) und gleichzeitig Kämmerer der Stadt Bergisch Gladbach, empfiehlt die Nutzung des Handyparkens über eine entsprechende App. Diese Methode ermöglicht eine minutengenaue Abrechnung und bequeme Bezahlung der Parkgebühren direkt vom hinterlegten Konto.

Die Ordnungsbehörde hat für Fragen der Verkehrsteilnehmenden zum ungewöhnlichen Erscheinungsbild der neuen „Knöllchen“ mehrere Telefonnummern bereitgestellt: 02202 – 14 -2383, -2397, oder -2392, um Unterstützung und Klärungen anzubieten.

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