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Umfrage zu Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach zeigt großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger

12 April 2023 von Darian Lambert

Die Umfrage zu Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach, die vom 1. bis zum 31. März stattfand, ist erfolgreich beendet worden. Insgesamt wurden rund 350 Vorschläge für mögliche Fahrradstraßen eingereicht. Maren Hesselmann, Rad- und Fußverkehrsbeauftragte, zeigte sich erfreut über die hohe Beteiligung: „Es zeigt sich, dass Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach gewünscht sind.“

Im ersten Schritt werden nun alle Vorschläge erfasst und einer groben Vorsortierung unterzogen. Anschließend sollen die Beiträge in den sogenannten „Netzgedanken“ eingeordnet werden. Fahrradstraßen sind besonders effektiv, wenn sie Teil eines Netzwerks sind. Dieses kann sowohl innerhalb eines Stadtgebietes liegen, beispielsweise als Wege hin zu einem Nahversorgungsgebiet oder zu einer Schule, als auch großräumiger als Verbindung einzelner Stadtteile.

Im letzten Schritt werden die Vorschläge mit den Kriterien einer Fahrradstraße abgeglichen. Nicht alle Straßen eignen sich als Fahrradstraße, da sie Vorrang für den Radverkehr gewährleisten müssen und sich an bestimmte Auswahlkriterien halten sollten. Insbesondere Neben- und Wohnstraßen sind als Fahrradstraßen geeignet, da der motorisierte Verkehr dort geringer ist und somit mehr Sicherheit für den Radverkehr gegeben ist.

Die Umfrageergebnisse und das hohe Interesse der Bürgerinnen und Bürger zeigen das große Potential, das Fahrradstraßen in Bergisch Gladbach haben. Die Ergebnisse werden dazu beitragen, ein umfassendes und effektives Fahrradstraßenkonzept zu entwickeln, das den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird und dazu beiträgt, den Radverkehr in der Stadt sicherer und attraktiver zu gestalten.

Was ist eigentliche eine Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße ist eine besondere Straßenkategorie, die vorrangig für den Radverkehr konzipiert ist und Radfahrerinnen und Radfahrern Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere dem motorisierten Verkehr, gewährt. Das Ziel von Fahrradstraßen ist es, den Radverkehr sicherer, komfortabler und attraktiver zu gestalten.

In der Regel sind Fahrradstraßen durch entsprechende Verkehrszeichen und Markierungen gekennzeichnet. Auf diesen Straßen gelten besondere Verkehrsregeln, die die Bedürfnisse von Radfahrenden berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem:

  1. Vorrang für Radfahrer: Autofahrer und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer müssen sich an die Geschwindigkeit der Radfahrenden anpassen und dürfen sie nicht behindern oder gefährden.
  2. Geschwindigkeitsbegrenzung: Oftmals gilt auf Fahrradstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h oder niedriger, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.
  3. Oftmals ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden erlaubt, was das soziale Miteinander und die Kommunikation zwischen ihnen fördert.
  4. In einigen Fällen kann der motorisierte Verkehr auf Fahrradstraßen eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein, sodass nur Anlieger oder Lieferverkehr zugelassen wird.

Fahrradstraßen sind ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrspolitik und tragen dazu bei, den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel wie das Fahrrad zu fördern und die Lebensqualität in städtischen Gebieten zu erhöhen.

1 Comments For This Post

  1. Karsten Zapp Says:

    Danke für den Bericht über erste Ergebnisse der Fahrradstraßen-Umfrage.
    Ich bin jedoch leider über einige seltsame Formulierungen und mehrere sachliche Fehler in der Erklärung zu Fahrradstraßen gestolpert, die richtiggestellt werden sollten:
    1. „In der Regel sind Fahrradstraßen durch entsprechende Verkehrszeichen und Markierungen gekennzeichnet“ – Das ist sogar immer so, denn ohne entsprechende Kennzeichnung ist es keine Fahrradstraße.
    2. „Oftmals gilt auf Fahrradstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h oder niedriger“ – In einer Fahrradstraße gilt nicht oftmals, sondern immer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
    3. „Oftmals ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden erlaubt“ – Das Nebeneinander fahren ist nicht oftmals, sondern in Fahrradstraßen immer erlaubt.
    4. „In einigen Fällen kann der motorisierte Verkehr auf Fahrradstraßen eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein“ – Tatsächlich ist es umgekehrt: nur wenn dies durch ein Zusatzschild explizit freigegeben wurde, dürfen auch Autos & LKW in Fahrradstraßen fahren.
    Dem wohlwollenden Fazit zu Fahrradstraßen als wichtigem Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrspolitik schließe ich mich an, und hoffe auf baldige gelungene Realisierungen in geeigneten Straßen.

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