Die Stadt Bergisch Gladbach plant die Einführung einer Wohnraumschutzsatzung, die den Wohnungsmarkt schützen und die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen erschweren soll. Nach jahrelangem Anstieg der Kurzzeitvermietungen und wachsendem Druck auf den Wohnungsmarkt soll diese Satzung im Februar 2025 verabschiedet werden. Doch wie effektiv kann diese Maßnahme tatsächlich sein, und welche Nebenwirkungen könnten auftreten?
Ein angespannter Wohnungsmarkt
Bergisch Gladbach wurde bereits 2022 als Stadt mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ eingestuft. Der Bedarf an preiswerten Wohnungen übersteigt das Angebot deutlich, was durch das Handlungskonzept Wohnen der Stadt untermauert wird. Die geplante Satzung soll nun Wohnraum vor Zweckentfremdung schützen, indem unter anderem Kurzzeitvermietungen auf maximal 90 Tage pro Jahr beschränkt und gewerbliche Nutzungen erschwert werden. Angesichts von rund 192 Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet scheint dies ein Schritt in die richtige Richtung zu sein.
Wirksamer Schutz oder Symbolpolitik?
Trotz der guten Absicht bleibt fraglich, ob die Wohnraumschutzsatzung die angestrebte Wirkung entfalten kann. Laut städtischen Daten hat sich die Zahl der Anträge zur Nutzungsänderung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke oder Ferienwohnungen in den letzten Jahren zwar erhöht, doch handelt es sich immer noch um eine überschaubare Anzahl. Ein entscheidender Punkt ist die Durchsetzung: Wird die Stadt ausreichend Kapazitäten haben, um Verstöße konsequent zu ahnden?
Potenzielle Nebenwirkungen
Die Satzung könnte jedoch auch unerwünschte Nebeneffekte haben. Eigentümer könnten sich beispielsweise aus Angst vor regulatorischen Hürden entscheiden, leerstehenden Wohnraum nicht zu vermieten, was den ohnehin angespannten Markt weiter verschärfen könnte. Auch die Belastung kleinerer Vermieter, die auf Zusatzeinnahmen aus Kurzzeitvermietungen angewiesen sind, sollte nicht außer Acht gelassen werden.
Satzung nicht die Lösung
Die Wohnraumschutzsatzung ist ein verzweifelter Versuch, dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, aber sie allein wird die Probleme nicht lösen. Langfristig bleibt die Stadt gefordert, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – sei es durch Neubauprojekte, die Förderung von Genossenschaften oder andere innovative Ansätze. Ohne diese ergänzenden Maßnahmen könnte die Satzung am Ende nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Außerdem schadet die Satzung langfristig der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt.
Ob die geplanten Regelungen tatsächlich zum gewünschten Erfolg führen oder lediglich neuen bürokratischen Aufwand schaffen, wird sich erst nach ihrer Einführung zeigen. Klar ist jedoch: Der Wohnungsmarkt in Bergisch Gladbach braucht dringend eine nachhaltige und umfassende Lösung.