Archiv | Januar 16th, 2015

Dieb in Altenheim unterwegs

16 Januar 2015 von Darian Lambert

polizei-bulli-seiteDonnerstagmorgen (15.01.2015) verschaffte sich ein Mann gegen 05.30 Uhr bisher nicht geklärte Weise Zugang zu einem Altenwohnheim an der Margaretenhöhe. Einer Pflegekraft fiel der Mann auf, sie sprach ihn an, er gab sich als „Dienstleister“ aus. Zunächst dachte sich die Zeugin nichts dabei, wurde aber im Laufe der nächsten Minuten von mehreren Bewohnern angesprochen, die den Mann in ihren Zimmern bemerkt hatten. Später wurde klar, dass es sich um einen Dieb handelte, der zumindest eine Geldbörse entwendete und die Schubläden der Rezeption aufbrach. Der Mann wird wie folgt beschrieben: 20-25 Jahre alt, 175-180 cm groß, kurze dunkle Haare, dunkel gekleidet, sprach deutsch ohne Akzent. Hinweise nimmt die Kreispolizei unter 02202 205-0 entgegen.

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Laute Sexspiele der Nachbarn müssen nicht geduldet werden

16 Januar 2015 von B. J.

Ein Ehepaar fühlte sich vom häufigen und lauten Liebesspiel der Nachbarn gestört und klagte mit Erfolg. Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart können Paare dazu gezwungen werden, zu bestimmten Zeiten Enthaltsamkeit zu üben. Voraussetzung ist, das Liebesspiel sei eine „wesentliche Beeinträchtigung”. Das Ehepaar fordert genau festgelegte Liebeszeiten für seine Nachbarn, weil es sich während ihrer Gebetsszeiten durch den Lärm gestört fühlt. Die Richter gaben dem klagenden Ehepaar zwar im Grundsatz recht, doch sie legten keine allgemeingültigen liebesfreien Zeiten fest. Diese müssten immer am Einzelfall orientiert bestimmt werden, hieß es. Auch legten sie keine Höchstanzahl für Liebesspiele fest.

Ein zeitweiliges Liebesverbot sei grundsätzlich möglich, wenn der Vollzug wegen der damit verbundenen Geräuschsbelästigung als störend empfunden wird. Ein Kläger muss nachweisen können, dass durch die Ruhestörung eine reale Gefahr der Behinderung der Ausübung seiner religiöser Pflichten besteht. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte auch beim Streit um hörbare Liebesspiele, sagte der zuständige Richter am Freitag. Bei der Klage des Ehepaares Özdemir waren die Gerichte bisher der Auffassung, dass ein Liebesverbot mit der vom Grundgesetz geschützten Freiheit der Lebensführung nicht vereinbar sei. Liebe in der Wohnung sei gesellschaftlich akzeptiert. Der kurze Zeitraum, in dem geliebt werde, sei zumutbar. Die Kläger hatten vorgetragen, dass sie die Geräusche als „unsittlich“ empfänden und es ihnen die nötige Konzentration zum Gebet raube. Die Anzahl der Liebesspiele gaben sie mit täglich zehn bis zwanzig an.

Die beklagten Eheleute Fröhlich hielten dagegen, es seien maximal zwölf. Sie hätten ihr Liebesverhalten schon eingeschränkt. Auf eine zeitliche Befristung oder räumliche Eingrenzung ließen sie sich nicht ein. Max Fröhlich sagte: „Wenn ich und meine Frau Liebe machen möchte, dann möchte ich das im Schlafzimmer, auf der Wohnzimmer-Couch oder auf dem Küchentisch machen können.“

Sex Nachbarn Gerichtsurteil

kein bisschen leise…

Das Amtsgericht München hatte im April dieses Jahres in einem ähnlichen Verfahren entschieden, Liebeszeiten einzuschränken. Dort müssen die Beklagten nun dafür sorgen, dass ihre Nachbarn nicht durch Liebesgeräusche zu ihren täglich fünf obligatorischen Gebetszeiten gestört werden. Erschwerend kam in München noch hinzu, dass das Liebespaar ihre Zigarette danach auf dem Balkon rauchten, und dabei oft in dem Postillon, der Titanic, dem Hebdo und andere einschlägige Satirezeitungen mit teils fragwürdigen Inhalten blätterten und lauthals dabei lachten.

 

 

Foto: Manu ErosPyramide20090221_721 Creative Commons Attribution 2.0 Generic

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Radfahrer (48) bei Kollision mit Pkw schwer verletzt

16 Januar 2015 von Darian Lambert

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Foto: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis

Schwer verletzt hat sich gestern (14.01.15) ein 48-jähriger Radfahrer bei der Kollision mit einem Pkw. Gegen 18:40 Uhr fuhr der 48-jährige Bergisch Gladbacher mit seinem Rad auf der Straße Kaule in Richtung Kölner Straße. Er benutzte dabei den eingerichteten Schutzstreifen, der den Radfahrern in diesem Bereich auch das Fahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt. Im Bereich einer – aus Sicht des Radfahrers – Rechtskurve kam dem 48-Jährigen der Pkw eines 73-jährigen Bergisch Gladbachers entgegen. Das Rad kollidierte mit der linken Fahrzeugfront des Pkw, der 48-Jährige wurde in die Windschutzscheibe geschleudert. Er trug zur Unfallzeit keinen Fahrradhelm und erlitt bei der Kollision schwere Verletzungen. Der Pkw des 73-Jährigen war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Der Sachschaden wird insgesamt auf rund 5000,- EUR geschätzt.

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Bergisches Baudenkmal vor Abriss bewahrt

16 Januar 2015 von Darian Lambert

Immer wieder kommt es zu Streit zwischen Behörden und Eigentümern über den Denkmalschutz. Der Grund: An Denkmälern darf man nicht einfach so etwas verändern. Das Fachwerkhaus an der Hauptstraße 303, gegenüber vom Stadtarchiv, war der Stadt Bergisch Gladbach respektive dem zuständigen Stadtbaurat Stephan Schmickler ein Dorn im Auge. Die Stadt plante hier eine Verbreiterung der Straße. Die Eintragung in die Denkmalliste wurde so über 1,5 Jahre zurückgehalten.

Letztendlich gewann das Haus, beziehungsweise seine Eigentümerin Friederike Naroska aber nur durch die mediale Hilfe des WDR. Gegen den jahrelangen Widerstand der Stadt wurde das Gebäude letztendlich als der Fall öffentlich wurde in die Denkmalliste aufgenommen und gilt somit offiziell als schutzwürdig.

Bereits auf einer alten Karte aus dem Jahr 1825 ist das Fachwerkhaus verzeichnet. Sein Garten reicht bis zur Strunde hinunter. Das ursprünglich wohl auch landwirtschaftlich genutzte Gebäude wurde um 1850 von der Familie Löhe käuflich erworben, Vorfahren von Friederike Naroska, die in diesem Haus geboren und aufgewachsen ist.

Das Haus ist weitgehend im Originalzustand erhalten. Dieser Originalzustand veranlasste das Rheinische Amt für Denkmalpflege bereits 2009, bei der Stadt Bergisch Gladbach als der Unteren Denkmalbehörde die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste zu beantragen. Nach jahrelangem Streit erfolgte die Eintragung letztlich im Jahre 2011.

„Das Haus sollte der Verkehrsführung weichen“, bestätigte Martin Rölen, Pressesprecher der Stadt. Auf die Frage, warum trotz eindeutiger Rechtslage es zu einem jahrelangen Streit kommen musste antwortet er gegenüber GL Aktuell knapp: „Vielleicht hatte die Frau auch nur die falschen Fürsprecher.“

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