Archiv | Januar 29th, 2015

Winterdienstpflicht der Straßenanlieger

29 Januar 2015 von Darian Lambert

Streusalzeinsatz ist grundsätzlich verboten

Der schon fast vergessene Winter ist wieder zurückgekehrt. Daher erinnert der Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach an die vielleicht nicht mehr so gegenwärtigen Räum- und Streupflichten der Straßenanlieger und das grundsätzliche Verbot der Verwendung von Streusalz.

Dieses Verbot regelt die Straßenreinigungssatzung. Denn durch Streusalz werden Bäume und Sträucher massiv geschädigt. Spritzwasser und salzhaltige Abwässer führen zur Ablagerung von Chloriden in Blättern, Blüten und Trieben. Die Pflanzen können dann irgendwann kein Wasser mehr aufnehmen und verdursten. Salz schädigt zudem die Pfoten von Tieren und greift Schuhe, Kleidung und Betonpflaster an.

Die Verwendung von Salz ist daher nur in Ausnahmesituationen, wie bei Eisregen und auf besonders gefährlichen Stellen, z.B. Treppen, Rampen oder Gefällestrecken zulässig. Bitte verwenden Sie deshalb lediglich abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Sand.

Glätte durch Schnee und Eis auf Gehwegen muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder Auftreten der Glättebildung beseitigt werden. Diese Pflicht haben die Straßenanlieger werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nachts gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen bis zum folgenden Morgen um 07:00 Uhr (sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr) beseitigt werden. Die Gehwege – oder Gehbahnen in Straßen ohne Gehweg – sollen dabei in einer Breite von 1,5 m geräumt und gestreut werden.
Ausführliche Informationen erhält die Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-gl.de.

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Audi A5 Sportback in gelb gestohlen

29 Januar 2015 von Darian Lambert

polizei-passat-frontGegen 20.00 Uhr war die 61-Jährige aus Bergisch Gladbach am Montag (26.01.2015) nach Hause gekommen. Sie parkte ihren Audi A5 Sportback direkt in der Hauszufahrt an der „Max-Baermann-Straße. Gedanklich war sie sehr abgelenkt, räumte das Auto aus, ging ins Haus und ließ vermutlich den Wagen unverschlossen stehen. Selbst der Schlüssel war noch im Fahrzeug. Am nächsten Morgen (27.01.2015) wollte sie gegen 07.30 Uhr wieder losfahren. Doch der Audi stand nicht mehr auf seinem Stellplatz. Zeugen, die beobachten konnten, wie der sehr auffällig gelbe Audi weggefahren wurde, melden sich bitte bei der Kreispolizei RheinBerg unter der Telefonnummer 02202-2050.

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