Archiv | Juli 16th, 2015

Schriftstücke auf Wunsch in Blindenschrift

16 Juli 2015 von Darian Lambert

Rheinisch-Bergischer Kreis. Ab sofort können Dokumente und Schriftstücke der Kreisverwaltung, wie beispielsweise Flyer und Broschüren, auch in Braille-Schrift angefordert werden. Denn seit kurzer Zeit verfügt die Kreisverwaltung über einen Braille-Drucker, der es ermöglicht, Texte auch in einer für blinde Menschen lesbaren Form darzustellen.

Der Drucker stanzt erhabene Braille-Zeichen auf spezielles Papier, sodass blinde Menschen diesen Text mit dem Finger ertasten können. So sind sie nicht mehr auf die Hilfe Dritter oder technische Unterstützung angewiesen, sondern können Texte selbstständig lesen. Das neue Angebot trägt zur gleichberechtigten Teilhabe blinder Menschen an gesellschaftlichen Prozessen bei und stellt somit einen weiteren Schritt in Richtung einer inklusiven Verwaltung dar.
Im Rahmen des Projekts „Gemeinsam leben – der Kreis auf dem Weg zur Inklusion“ kümmert sich die Geschäftsstelle Inklusion des Rheinisch-Bergischen Kreises darum, das Thema Inklusion innerhalb der eigenen Verwaltung, aber auch im gesamten Kreisgebiet, voranzubringen. Dafür wurden beispielsweise Gebärdendolmetscher bei verschiedenen Veranstaltungen eingesetzt, Flyer und Broschüren in Leichter Sprache aufgelegt sowie die eigene Homepage mit einer Technik versehen, die alle Texte vorliest.

Für weitere Informationen sowie die Bestellung einzelner Flyer stehen Dirk Jäckel und Alexa Geik von der Geschäftsstelle Inklusion telefonisch unter 02202 13-2135 und 13-2488 oder per E-Mail an inklusion@rbk-online.de gerne zur Verfügung.

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