Nach einem bestätigten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe ruft das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises Jäger, Schweinehalter und Waldbesucher zur besonderen Aufmerksamkeit auf. Auch wenn im Kreis selbst bisher keine Fälle aufgetreten sind, gilt es nun, vorbereitet zu sein und mögliche Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen.

Symbolbild
Afrikanische Schweinepest erstmals im Kreis Olpe nachgewiesen
Am 14. Juni wurde im südwestfälischen Kreis Olpe der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein offiziell bestätigt. Weitere Tiere wurden seither positiv getestet. Der Fundort liegt nur etwa 120 Kilometer von früheren Ausbrüchen in Hessen entfernt – ein Zusammenhang wird geprüft.
Dr. Thomas Mönig, Kreisveterinär des Rheinisch-Bergischen Kreises, warnt: „Der Ausbruch im Kreis Olpe zeigt, wie schnell das Virus auch unsere Wild- und Hausschweine gefährden kann.“ Umso wichtiger sei es nun, alle etablierten Schutzmaßnahmen umzusetzen und die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren.
Was jetzt wichtig ist – Maßnahmen im Überblick
- Totfund von Wildschweinen melden: Wer im Wald ein verendetes Wildschwein entdeckt, sollte umgehend das Veterinäramt verständigen.
- Jägerinnen und Jäger sind weiterhin verpflichtet, Blutproben von erlegten Wildschweinen zu entnehmen und einzusenden. Probenröhrchen können bei der Unteren Jagdbehörde nachbestellt werden.
- Schweinehalter – egal ob landwirtschaftlich, privat oder mit Minipigs – sollen ihre Haltung beim Veterinäramt melden und auf konsequente Biosicherheitsmaßnahmen achten.
- Kein Futterkontakt zu Wildschweinen: Zäune müssen wildschweinsicher sein, Futtermittel und Einstreu dürfen nicht frei zugänglich lagern.
- Wechselkleidung im Stall: Um die Einschleppung des Virus über kontaminierte Kleidung oder Schuhe zu verhindern, sind separate Arbeitskleidung und Schuhwerk erforderlich.
- Lebensmittel nicht im Wald zurücklassen: Rohwurst, Schinken und andere nicht erhitzte Produkte können das Virus übertragen und sollten nie in der Natur entsorgt werden.
ASP: Gefährlich für Tiere, harmlos für den Menschen
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hoch ansteckende, meist tödlich verlaufende Tierseuche, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft. Der Mensch selbst kann sich nicht infizieren. Eingeschleppt wurde das Virus ursprünglich aus Afrika – durch achtlos entsorgte Lebensmittel oder Abfälle breitet es sich weiter aus.
Die Krankheit ist anzeigepflichtig. Im Falle eines Verdachts sind Halter und Jäger verpflichtet, dies umgehend dem Veterinäramt zu melden.
Restriktionszonen und Jagdverbote möglich
Im Fall eines Ausbruchs wird um den Fundort eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet. Dort gelten dann Maßnahmen wie Jagdverbote, Leinenpflicht für Hunde und Betretungsverbote abseits der Wege – wie aktuell bereits im Kreis Olpe praktiziert.
Kontakt und weitere Informationen
Für Fragen, Hinweise oder Probenmeldungen steht das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises zur Verfügung:
📞 Telefon: 02202 / 13-2815
📧 E-Mail: veterinaer@rbk-online.de
Der Kreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit – denn je schneller eine Ausbreitung erkannt wird, desto größer sind die Chancen, die Seuche einzudämmen.










