Mit der Einlegung eines Vorabwiderspruchs können sowohl Mieter als auch Eigentümer verhindern, dass die Energieunternehmen in der Nähe ihrer Gebäude oder Grundstücke Probebohrungen aufnehmen. Die Frist für den Vorabwiderspruch läuft für jeden bald ab, der Fracking vor seinem Haus verhindern möchte. Nachtrag 28. November: Wegen starker Nachfrage gibt es eine Fristverlängerung bis 21. Dezember 2014.
Die Regelung ist zwischen Sigmar Gabriel und den Energieunternehmen vereinbart worden. Exxon-Chef Rex Tillerson (Esso, Mobil Oil) hatte sich für diese Regelung stark gemacht. Er selber klagt in Texas gegen ein Fracking-Projekt, das in der Nähe seiner Pferderanch errichtet werden soll. Lärmbelästigung, Verkehr, Umweltverschmutzung – all das lässt Tillerson um den Wert seines Grundstückes fürchten, wie die Frankfurter Allgemeine berichtete.
Der Gesetzesentwurf für Fracking sieht vor, sobald ein Unternehmen einen Antrag auf eine Probebohrung stellt, die betreffende Landesbehörde dafür auch grünes Licht geben muss. Sind die Probebohrungen bis Ende 2018 abgeschlossen, kann ein Unternehmen dann beantragen, mit der äußerst profitablen Gewinnung von Gas mit Fracking-Methoden zu beginnen. Wie der Einspruch funktioniert und was man tun kann, wenn man das Fristende verpasst, erfährt man auf der Seite:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
und unter dem Bürgertelefon: 030-340 60 65 50
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Nachtrag 2. Dezember: Wir haben vom BMWi erfahren, dass auch eine schriftliche Anfrage gestellt werden kann. Ein Formular, das wir von der Partei Fürth erhalten haben, stellen wir gerne zur Verfügung. Nach dem Anklicken des Fotos rechts öffnet sich dieses und lässt sich ausdrucken. Sie können es ausgefüllt an folgende Emailadresse schicken: kontakt@bmwi.bund.de
Weitere Informationen erhältlich beim Wirtschaftsinstitut für regenerative Energien (IWR)
Foto: LutzBruno CC3.0 wikicommons
Artikel und Text: CC0

























