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Beschäftigtendatenschutz scheitert in dieser Wahlperiode endgültig

26 Februar 2013 von Darian Lambert

Zur endgültigen Beerdigung des Projekts eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte von Bündnis 90 Die Grünen:

Den dringend benötigten gesetzlichen Schutz der Beschäftigten vor Überwachung und Kontrolle hat die Bundesregierung endgültig abgeblasen. Die Verantwortung dafür trägt die Bundesregierung ganz und gar selbst. Ihr Verweis auf die nächste Legislaturperiode ist nichts anderes als das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Auch mit dem Verweis auf die EU-Datenschutzreform kann sich die Bundesregierung nicht rausreden. Für den Beschäftigtendatenschutz bleiben nationale Regelungen dringend nötig.

Schon der zur Halbzeit der Legislaturperiode vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesinnenministers war an Unzulänglichkeit nicht zu überbieten. Beiden Koalitionsparteien mangelte es sowohl an gutem Willen als auch an der Fähigkeit, einen für die Beschäftigten tragfähigen Kompromiss zu finden. Grotesk sind deshalb die Ausreden der Koalition, das Vorhaben sei am Widerstand der Verbände gescheitert.

Leidtragende der schwarz-gelben Unfähigkeit sind aber nicht nur die Beschäftigten. Verlierer sind auch die Unternehmen, die weiterhin mit der bestehenden, oft unklaren Gesetzeslage leben müssen. Notwendige Verbesserungen wie etwa Erleichterungen des Datenflusses im Unternehmensverbund bleiben liegen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat kein einziges ihrer großspurig angekündigten Projekte zum Datenschutz durchgebracht. Sie verkennt damit die zentrale Bedeutung des Datenschutzes als Vertrauensanker angesichts massiv zunehmender Digitalisierung. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit der schleichenden Aushöhlung ihrer Privatsphäre und ihrer Rechte.

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Stoppt Planungsausschuss Pläne für Gewerbegebiet Voislöhe?

24 Februar 2013 von Darian Lambert

moitsfeld-herkenrath2Am Mittwoch, der 27.2.2013 wird sich der Planungsausschuss in seiner Sitzung mit dem Antrag der Bürgerinitiative Moitzfeld-Herkenrath befassen. Die Bürgerinitiative setzt sich dafür ein, dass die Pläne der Stadt für ein 20Hektar großes Gewerbegebiet „Voislöhe“ auf dem Höhenzug zwischen Moitzfeld und Herkenrath aufgegeben werden. Ein entsprechender Antrag an den Stadtrat wurde im Herbst vergangenen Jahres formuliert, und vom Anregungs- und Beschwerdeausschuss mehrheitlich an den Planungsausschuss als zuständiges Fachgremium verwiesen.
Sah es zwischenzeitlich so aus, als ob die Stadt auf Zeit spielen würde und die weitere Behandlung des Antrags bis zu den ohnehin vorgeschriebenen Bürgerbeteiligungen zum neuen Flächennutzungsplan aufzuschieben – die u.U noch mehrere Jahre auf sich warten lassen – sorgt nun eine Initiative der Grünen-Fraktion für die von den Bürgern gewünschte kurzfristige Behandlung.
„Über fast ein Jahr wurden die Pläne nun intensiv diskutiert und Für und Wider abgewogen, ein Großteil der Parteien hat sich bereits öffentlich gegen Voislöhe ausgesprochen – jetzt ist es an der Zeit, mit einer klaren Entscheidung einen Schlussstrich zu ziehen“, so David Bothe, ein Sprecher der Initiative. „Ansonsten würden u.U. noch auf Jahre Geld und Ressourcen auf eine offensichtlich unsinnige Planung verschwendet, die die Bürger nicht wollen, und gegen die sich auch schon ein Großteil der Parteien ausgesprochen haben. Mit diesen Mitteln können deutlich sinnvollere Projekte für die Stadt und ihre Bürger vorangebracht werden. “
moitsfeldherkenrath1Die Initiative, der sich bislang mehr als 2.500 Bürger angeschlossen haben, verweist in ihrem Antrag auf den großen Wert dieser einmaligen Höhenlage, u.a. sowohl als Landschaftsschutzgebiet mit einer wichtigen Vernetzungsfunktion für die umliegenden Naturschutzgebiete als auch als eine der Haupt-Frischluftschneisen, über die weite Teile von Bergisch Gladbach und Refrath versorgt werden. Diese wichtigen Funktionen und nicht zuletzt ein überregional beliebtes Naherholungsgebiet würden durch ein Gewerbegebiet Voislöhe zerstört, obwohl selbst die Prognose der Stadt keinen entsprechenden Bedarf erwarten und an anderer Stelle noch große Gewerbeflächen bereit stehen.
Die Initiative lädt alle interessierten Bürger zur Teilnahme an der öffentlichen Sitzung ein.

David Bothe (Mitglied des Sprecherrates der Bürgerinitiative)
Kontaktdaten:
Bürgerinitiative Moitzfeld-Herkenrath
c/o Dr. David Bothe
Neuenhaus 20a
51429 Bergisch Gladbac
Tel: 02204 9590061
Mobil: 0173 5300998
WWW: http://www.moitzfeldherkenrath.de
Email: moitzfeldherkenrath@gmx.de

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Braucht die Energiewende ein Tempolimit?

23 Februar 2013 von Carmen

Angesichts der Ressourcenknappheit, Atomgefahren und Klimawandel, die uns bedrohen, ist die Energiewende ein sinnvolles, ein extrem notwendiges Projekt.

Es ist höchste Zeit zu handeln. Zumal die Energiewende auch ein nützliches Projekt ist, von dem die deutsche Volkswirtschaft profitieren würde. Denn der Umbau unserer Stromversorgung ist mit immensen Impulsen für die Wirtschaft verbunden und lässt dabei die Brennstoffkosten sinken. Schließlich ist die Energiewende ein erfolgreiches Projekt. Vieles von dem, was vor wenigen Jahrzehnten noch im Reich grüner Utopien gesehen wurde, gehört heute zum Alltag. Grüne Energie ist technisch machbar und wirtschaftlich bezahlbar geworden.

In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich eine politische Auseinandersetzung um die Energiewende entwickelt, die nicht wirklich zu ihrem Gelingen beiträgt. Ein Kampf um Strom tobt, und es ist zu befürchten, dass dieser dem Prozess des Energieumbaus schadet. So wurde der deutschen Energiepolitik vor ca. zwei Monaten auf der Weltklimakonferenz in Doha bescheinigt, dass die grüne Energiepolitik nach ersten Erfolgen von ihrem Weg abgekommen ist.

Es drohen Stagnation und Rückschritte.

An manchen Stellen herrscht Chaos, und wir können noch scheitern. Ein erster Erfolg der Menschen, die sich mit aller Macht gegen die Energiewende zu Wehr setzen.

Gegen den Energieumbau stellen sich in erster Linie die, die von der bisherigen Energieversorgung am meisten profitieren: große Konzerne, für die jeder Landwirt mit einem Windrad auf dem Feld Konkurrenz bedeutet. Denn die Herausforderungen liegen nicht nur in der Umstellung auf neuartige Energiequellen, sondern auch in einer damit verbundenen Neustrukturierung des Energiemarktes.

Die Gegner der Energiewende sind mächtig. Ein Versuch, den Strommarkt zu liberalisieren, hat in den neunziger Jahren zur Entstehung weniger großer Energieversorgungsunternehmen geführt, die den Markt nun fast vollständig unter sich aufteilen und folglich zu einem wirtschaftlichen Schwergewicht werden konnten. Diese starken Positionen ermöglichen es ihnen heute, sich durch Lobbyarbeit und willige Handlanger in der Politik dem entgegenzustellen, was die Regierung längst beschlossen hat.

Es ginge zu schnell, lautet einer der Vorwürfe, Mahnungen nach einem Tempolimit werden laut. Dabei liegt hier im zweifachen Sinne ein Missverständnis vor: Zum einen beziehen sich die noch vor uns liegenden zehn Jahre auf das Datum 2022, zudem die abschließende Abwicklung der Atomenergie geplant ist. Die Ziele der Energiewende – 80 Prozent der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien und die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 80 – 95 Prozent – sollen erst bis 2050 erreicht werden.

Zum anderen das Hin und Her von Rot-Grün zu Schwarz-Gelb, zu Laufzeitenverlängerung von Atomkraftwerken. Das Konzept der Energiewende wurde jedoch schon vor Fukushima geplant und verabschiedet.

Ein Tempolimit, also ein langsamerer Ausbau der erneuerbaren Energien würde der Energiewende schaden, was manchen Machthabern sicher gelegen käme.

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Pappnasen im Rosenmontagszug – Karneval, aber richtig

13 Februar 2013 von Darian Lambert

Seit 2007 versuchen die Pappnasen Rotschwarz (früher “G8-Pappnasen”) dem Karneval wieder seine rebellische Tradition zurück zu geben.

Am Rosenmontag 2013 trafen sie sich unter dem Motto „Ömverdeile dät Nut – he un am Zockerhut“ und boten im traditionellen “Zoch vor dem Zoch” ein freches, satirisches, karnevalistisches, politisches Frohsinnspektakel. In Sänften ließen sich ALDI-Brüder, Hedgefonds-Manager, Reeder und Zuckerbarone durch die Gegend tragen, gefolgt von einer bunten Schar Robin Hoods, die deren Treiben ein Ende setzen wollten. Viele Aktivisten von attac und OccupyCologne sowie andere Untergrundjecken, u.a. die Kölner Hanfinitiative Cannabis Colonia und zeitdiebe-magazin, nahmen teil.

Die Karnevalslieder von Hardy http://www.youtube.com/user/thestylelab :
· „Wir woll’n das behalten, wir ham euer Geld“
· „Mer bruche keiner – keiner dä uns sät, dat et met spare besser werden dät“
· „An der Copacabana weed ömverdeilt“
Als Zugspitze spielten das Kunstorchester Kwaggawerk www.kwaggawerk.de, und als Aufräumer sorgten Studenten der SpoHo Köln mit den Geldsäcken.

MP3 und Texte von Hardy.S.Party auf: http://pappnasen-rotschwarz.de/Aktuelles.html

Aber jetzt endlich zum Video des Rosenmontagsvorzuges:

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Riesen Freude über die neue Gesamtschule in Bergisch Gladbach – ein wichtiger Schritt für die Bildungslandschaft

06 Februar 2013 von Darian Lambert

Am Mittwochnachmittag wurde in der Gesamtschule Gronau / Ahornweg bereits das 100. Kind angemeldet. Damit ist die neuralgische Anmeldezahl in kürzester Zeit erreicht worden. Viele Eltern waren dem Rat der Schulverwaltung gefolgt und hatten ihr Kind bereits in der ersten Woche angemeldet. Mit diesen guten Anmeldezahlen kann die Gesamtschule in eine solide Zukunft schauen.

Die Weichen für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in Bergisch Gladbach sind also vorerst gestellt. Auf den Wunsch der Eltern nach einer zweiten Gesamtschule wurde nun nach langer Zeit endlich einmal Rücksicht genommen, denn schon seit Jahren wurden hunderte Kinder, die sich an der Gesamtschule in Paffrath angemeldet hatten, abgelehnt. Zudem können sich viele dieser Kinder nun auch über einen weitaus kürzeren Schulweg freuen.

Die guten Anmeldezahlen könnten also ein Beleg dafür sein, dass der Bedarf einer zweiten Gesamtschule in Bergisch Gladbach schon lange überfällig war.

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Die unendliche (Erfolgs)Geschichte: 15 Jahre SoliServ

06 Februar 2013 von Darian Lambert

Georg_vor_Soliserv-WandEs ist eine fast unglaubliche Geschichte, die vor 15 Jahren begann und die sich zu einer unendlichen (Erfolgs-)Geschichte entwickelte:

Damals schuf Georg Dresel in seiner Freizeit mit SoliServ eine Internetplattform, um vor allem Betriebs- und Personalräten den Zugang zu nützlichen Informationen – z.B. über wichtige Gerichtsentscheidungen oder auch Betriebsvereinbarungen – zu erleichtern.
Heute nutzen jährlich über 120.000 Besucher aus ganz Europa und sogar aus den USA das umfangreiche und kostenlose Serviceangebot auf www.SoliServ.de

„SoliDebatte“
Ist ein Diskussionsforum, in dem sich derzeit annähernd 1000 Nutzer austauschen darunter Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte – aber auch zahlreiche Juristen. Eines der Hauptthemen in diesem Forum ist der Kündigungsschutz.
Bereits im Jahr 2005 wurde im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung eine Analyse der SoliDebatte vorgenommen. Schon damals wurde festgestellt, „dass die Interessenvertreter in der SoliDebatte ihre Kolleg/innen nicht lange warten lassen und meistens schnell mit genauen Hinweisen auf Gesetzestexte oder mit eigenen Erfahrungsberichten zur Fragestellung aufwarten.

Georg Dresel, Vater von SoliServ und SoliDebatte
„Ich bin eigentlich sehr zufrieden“, sagt Georg Dresel. Er ist heute auch sehr stolz auf das, was er seither geschaffen hat.
Mit 65 Jahren ist auch noch lange nicht Schluss, denn er engagiert sich weiter – und noch auf einem anderem Feld, zusammen der dtb Kassel. So ist er seit einigen Jahren Mitveranstalter von erfolgreichen Tagungen wie dem Forum für Arbeitnehmervertretungen, zu dem in diesem Jahr (vom 14. Bis 16. Mai in Berlin) wieder rund 200 Teilnehmer erwartet werden.

Gemeinsam mit dtb in Berlin
Renommierte IT-, Arbeitsrechts- und Datenschutzexperten wie Prof. Franz-Josef Düwell (Vorsitzender Bundesarbeitsrichter a.D.), Prof. Wolfgang Däubler (Prof. für Wirtschafts- und Arbeitsrecht), Ex Bundesjustizministerin Prof. Herta Däubler-Gmelin und Prof. Thomas Hoeren (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster) werden auf der Berliner Tagung Stellung beziehen zu aktuellen Entwicklungen im Datenschutz, dem Schutz der Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz, den Perspektiven der EU-Datenschutzverordnung oder auch den Rechten bei der Nutzung von Facebook & Co.
Im Mittelpunkt des Forums wird die Frage stehen, wie Betriebs- und Personalräte die Zukunft der digitalen Welt (mit)bestimmen können. Eine große Rolle werden auch Aspekte des Kündigungsschutzes sowie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten z.B. bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen spielen.

Geburtstagstorte und Würdigung
Es wird übrigens Prof. Wolfgang Däubler sein, der am 14. Mai im Rahmen dieser Tagung eine Geburtstagstorte für SoliServ anschneiden und das große Engagement Georg Dresels würdigen wird.
Vielleicht hört ja der eine oder die andere, welch unschätzbar wertvolle Wissens-, Informations- und Erfahrungsquelle Georg Dresel da mit SoliServ und SoliDebatte geschaffen hat und schlägt ihn für eine Auszeichnung vor. Denn, so sagt SoliDebatten-Nutzer und Betriebsratsvorsitzende Gerhard Jüttner, „der Georg hätte eine öffentliche Anerkennung zum Beispiel in Form eines Verdienstordens längst verdient.

Weitere Informationen:

SoliServ-Forum | Arbeitsrecht 2013

http://www.soliserv.de/seminare/soliserv-forum-berlin_mai.2013.htm

SoliDebattenuntensuchung der Hans-Böckler-Stiftung (HBS)
Eine Momentaufnahme aus der SoliDebatte im Jahre 2005

http://www.soliserv.de/pdf/SoliDebatte_network_2005_40_Betriebsrat-Foren_im_Internet.pdf

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Bürgermeister Lutz Urbach brüskiert Anwohner der Bensberger Schlossstraße

03 Februar 2013 von Darian Lambert

Die derzeitige Teilöffnung der früheren Bensberger Fußgängerzone Schlossstraße gilt von 6 bis 20 Uhr. Poller sollen die Straße außerhalb dieser Zeiten schließen.
Dennoch werden die Poller nicht ausgefahren. Nachts fahren die Autos (oft zu schnell) zum Ärgerniss der Anwohner durch die Straße. Auf Beschwerden der Anwohner sagte das Ordnungsamt: „Sie würden ja nicht auf der grünen Wiese wohnen. Wem es in Bensberg nicht gefalle, könne wegziehen.“ Die Krone setzte Lutz Urbach dem noch auf. Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Lutz Urbach schriftlich:

„Dass Sie nicht auf der grünen Wiese wohnen, ist eine Tatsache. Und die Empfehlung des Wohnsitzwechsels war sicher ein gut gemeinter Rat.“

Für die Schließung der Poller ist eigentlich das Ordnungsamt zuständig. Die Schlüssel wurden einem anwohnenden Geschäftsmann übergeben. Dieser kümmert sich wohl nicht ausreichend um die Schließung. Nachdem sich die SPD der Sache angenommen hat, will die Stadt nun aktiv werden. Auch Linken-Fraktionschef Tomas Santillan hatte bereits vor Monaten auf den Sachverhalt hingewiesen und mit Fotos dokumentiert. Dies wurde jedoch vehement ignoriert.

Update vom  22.02.2013:

Lutz Urbach teilte per Facebook mit, dass er in einer Bürgersprechstunde die Vorkommnisse genauer erläutern könne. Auf eine Nachfrage seitens GL Aktuell hierzu regierte der Bürgermeister jedoch leider bisher nicht und hüllte sich in Schweigen.

 

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„Nachttanzdemo“ mit DJs und Musik

03 Februar 2013 von Darian Lambert

Mit 1100 Menschen fand am Wochenende für den Erhalt des Autonomen Zentrums in Kalk eine friedliche und bunte Demonstration statt. Die Demonstranten zogen bei der sog. „Nachttanzdemo“ mit DJs und Musik durch die Innenstadt. Man demonstriert gegen das Vorhaben der Stadt Köln zur Räumung der ehemaligen KHD-Kantine in der Wiersbergstraße, welche als autonomes Zentrum bekannt ist. In dem Demonstrationsaufruf der Aktivisten wird Widerstand angekündigt.

Kurz vor dem Neumarkt, wo die Abschlusskundgebung stattfand, seien Flaschen auf Polizisten geworfen worden – heisst es. Die Situation beruhigte sich nach weinigen Minuten jedich wieder. Die Abschlusskundgebung endete schließlich friedlich gegen 21.30 Uhr.

 

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Beschäftigtendatenschutzgesetz im letzten Moment aufgehalten

29 Januar 2013 von Darian Lambert

Mehrere Petitionen durch Arbeitnehmervertreter im Internet mit jeweils über 100.000 Unterschriften machten im Internet die Runde. Seit ein paar Wochen war es wieder aktuell: Das Beschäftigtendatenschutzgesetz. Es soll eine Verbesserung des Datenschutzes in der Arbeitswelt mit sich bringen und Rechtssicherheit für alle schaffen. Doch genau das ist es, was dem Gesetztesentwurf fehlt meinen Datenschützer und Gewerkschaften. Aber auch die Arbeitgeberseite kritisierte das Gesetzesvorhaben massiv. Exklusiv erfuhr GL Aktuell soeben aus dem Büro von Wolfgang Bosbach (MdB, CDU), dass man das Gesetz von der Tagesordnung abgesetzt habe. Zitat: „…weder im Innenausschuss am 30.01.2013, noch im Plenum des Bundestages am 01.02.2013 über den Gesetzenwurf zur Verbesserung des Beschäftigtendatenschutzes beraten und abgestimmt wird. Die Tagesordnungspunkte werden abgesetzt und die Beratungen – sowohl mit der Arbeitnehmer- als auch mit der Arbeitgeberseite fortgesetzt. Beide Seiten äußern – wenn auch mit zum Teil sehr unterschiedlichen Gründen und Motiven – Kritik an dem Entwurf und mit diesen kritischen Einwänden wollen wir uns ausführlich auseinandersetzen.“

Nun wird wohl ein Aufatmen durch die Nation gehen. Aber was bringt der aktuelle Gesetzesentwurf eigentlich mit sich? Leider konnten sich weder Wolfgang Bosbach (CDU) noch sein Gegenkandidat Michael Zalfen (SPD)  zum aktuellen Entwurf positionieren. Michael Zalfen, gab an zu sehr mit Wahlkampf beschäftigt zu sein, während Wolfgang Bosbach um Verständnis bat den Gesetztestext erst nochmals genau lesen zu müssen.

Benedikt van Aacken von den Bergisch Gladbacher Piraten ist Jurist und hat sich mit dem Gesetztesentwurf genau beschäftigt. Ein Interview:

Frage GL-Aktuell: Wie beurteilst Du / Ihr das Gesetz?
Wir Piraten Bergisch Gladbach begrüßen ausdrücklich eine Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes, allerdings nicht so und nicht jetzt.
Vorgeschobene Datenschutzskandale wie die bei LIDL, Telekom, Deutscher Bahn oder jetzt ALDI Süd sind nur deshalb ein Skandal, weil diese Firmen das bereits bestehende Datenschutzgesetz ignoriert haben. Würde es solche Skandale durch ein überarbeitetes Gesetz nicht mehr geben? Natürlich würde es sie auch weiterhin geben. Das ist Politikquatsch 1.0 und zwar mit dicker Propagandasoße.
Wir bemängeln zudem die mangelhafte Ausarbeitung und Qualität des Gesetzes. Nehmen wir die Überschrift von § 32 „Datenerhebung vor Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses“. Der Paragraph bezieht sich also ganz klar auf die Bewerbungsphase. In den nachfolgenden Abschnitten wird aber vom „Beschäftigten“ gesprochen. Unserer Meinung nach sollte ganz klar zwischen Bewerbern, also Menschen, die noch in kein Beschäftigungsverhältnis mit dem datenerhebenden Arbeitgeber eingetreten sind, und Beschäftigten, somit Menschen, die bereits mit dem datenerhebenden Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis unterhalten, unterschieden werden. Denn eine Datenerhebung von Bewerbern unterliegt grundsätzlich einem strengeren Maßstab als eine von bereits Beschäftigten. Gepfusche.
Es werden rechtlich irrelevante Begriffe wie „erforderlich“ verwendet. Der Begriff der Erforderlichkeit ist juristisch aus dem öffentlichen Recht bekannt. Jedoch in diesem Zusammenhang so nicht verwendbar. Damit ist dieser Begriff undefiniert und zu schwammig. Wann besteht eine Erforderlichkeit, d.h. unter welchen Voraussetzungen ist denn eine Erforderlichkeit gegeben? Somit ist dieser Begriff frei durch den Arbeitgeber interpretierbar und kann lediglich gerichtlich geklärt werden. Schlecht. Denn Gesetze sollten so konkret wie möglich sein, damit der Rechtsfriede gewahrt und gleichzeitig Rechtssicherheit geboten wird. Die vornehmliche Aufgabe eines Gesetzgebers.
Wenn diese handwerklichen Fehler und der grundrechtlich abzulehnende Punkt geändert würden, wäre dieser Entwurf für uns Piraten Bergisch Gladbach aber durchaus unterstützbar.

Frage GL-Aktuell: Was stimmt und was stimmt nicht, was die CDU uns erzählt?
Es stimmt, dass beispielsweise die Datenerhebung durch Arbeitgeber über Bewerber aus frei zugänglichen Quellen, wie aus sozialen Netzwerken oder aus einer Google-Suche, geregelt wird. Es stimmt aber nicht, dass dies positiv ist.
Der Arbeitgeber dürfte nämlich somit aus dem Internet so viele Daten über den Beschäftigten saugen, wie er möchte. Einzige Schranke ist hierbei, ein möglicherweise entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse des Beschäftigten. Aha.
Wir fragen uns, erkennt ein Arbeitgeber die Grenze, was er darf und was nicht? Und inwieweit läßt sich ein schützenswertes Interesse denn im Netz schützen? Beispielsweise sucht der Arbeitgeber im Internet nach dem Namen eines Beschäftigten oder Bewerbers, so hat er keinen Einfluß darauf, was die Suchmaschine ausspuckt. Er sieht alles und kann dies nicht verhindern. Und der erste Eindruck zählt, egal ob die Bilder oder Berichte über den Beschäftigten oder Bewerber echt sind oder nur ein boshafter Scherz.
Somit ist das schützenswerte Interesse, also der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten oder Bewerbers, lediglich eine hohle Phrase, denn praktisch läßt sich dies nicht umsetzen. Die Datensuche im Internet muss also verboten werden, nicht, wenn auch reglementiert, erlaubt.
Im Zweifel werden sonst wieder die Gerichte bemüht und wieder ist der Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit gefährdet.

Das Verbot der geheimen Videoüberwachung finden wir Piraten demgegenüber gut. Wenn mögliche Gelegenheitsdiebe beispielsweise wissen, das der Laden oder auch das Lager beobachtet wird, überlegen sie es sich vielleicht anders. Für uns fällt dies unter den Punkt Prävention. Denn man darf nicht vergessen, dass eine geheime Videoüberwachung durch die Polizei nach entsprechend begründetem richterlichen Beschluss davon nicht berührt wird.

Frage GL-Aktuell: Wann wird das vorrausichtlich auf der Tagesordnung stehen?
Michael Frieser, der Hauptberichterstatter für den Beschäftigtendatenschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 7. Januar 2013 erklärt, dass „ein solches Gesetz noch Anfang des Jahres“ verabschiedet werden soll. Kann also nicht mehr lange dauern.

Frage GL-Aktuell: Was hat sich in der Zwischenzeit dort geändert im Gesetz was verabschiedet werden soll?
Wir können nur von dem uns vorliegenden Entwurf ausgehen. Über Änderungen an dem Entwurf nach dem 25.August 2010 wissen wir nichts konkretes. Wenn ich allerdings die Antworten lese, die manche Vertreter von SPD, Linken und Gewerkschaft im vergangenen August ihrer Zeitung auf ähnliche Fragen gegeben haben, dann wurde der Gesetzesentwurf in der Zwischenzeit entweder nachgebessert oder die befragten Politiker haben den Entwurf damals nicht gelesen. Letzteres würde uns aber auch nicht wirklich wundern.

Frage GL-Aktuell Warum kommt das jetzt noch vor der Wahl?
Für uns Piraten ist das typischer Stammtisch-Populismus von CDU/CSU und FDP. 2014 wird die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union kommen. Dann wird jedes Datenschutzgesetz in Deutschland und in den anderen europäischen Ländern sowieso überarbeitet werden müssen. Der Schnüffelskandal bei ALDI Süd war unter bestehendem Recht bereits illegal. Dieser Aktionismus der Regierung ist überflüssig, Zeitverschwendung und reine Propaganda.Wir hoffen auf eine Datenschutzgrundverordnung der EU, die viele Fragen und Grauzonen klärt und sowohl den Interessen der Arbeitgeber als auch der informationellen Selbstbestimmung und der Würde der Arbeitnehmer Rechnung trägt.

Gesetzesentwurf
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_Beschaeftigtendatenschutz.pdf?__blob=publicationFile
MdB Frieser 7.01.2013
http://www.michael-frieser.de/mediapool/75/756450/data/Eigene_Dateien_III/13010700_Aldi_Sued_BDSchG.pdf
GL Aktuell mit Stellungnahmen der anderen Parteien vom August 2012
https://www.glaktuell.net/?p=1033

Auch Konstantin von Notz (MdB, Grüne) lehnt den Entwurf der Union ab und teilt uns mit:
„Offenkundig geht es der Koalition noch vor den Wahlen in Niedersachsen darum, Handlungsfähigkeit zu beweisen. Anders ist die Eilvorlage zur 2. und 3. Lesung im Bundestag nicht zu erklären. Allerdings hat sie sich dabei hinsichtlich der Zustimmung bei den Gewerkschaften gründlich verkalkuliert. Denn die haben nach Durchsicht des neuen Entwurfs massive Kritik geäußert und das völlig zu Recht:

Die Koalition hat es nämlich verschlafen, nach der Einbringung bereits in 2011 und der allseitigen massiven Kritik ihre Hausaufgaben zu machen und einen sachgerechten Gesetzesentwurf vorzulegen. Stattdessen verlegt sie sich jetzt aufs Tricksen.  Verdeckte Videoüberwachungen werden zurückgedrängt, offene Videoüberwachungen aber uferlos ausgeweitet. Ein Unterlaufen von Schutzstandards mittels Betriebsvereinbarung soll zukünftig nicht möglich sein. Wie großzügig! Dabei hatte allein die Koalition im Verfahren diesen im Übrigen verfassungsrechtlich fragwürdigen Vorschlages aufs Tapet gebracht. Und eine anlasslose Rasterung ganzer Belegschaften wegen Korruptionsverdachts soll angeblich nicht mehr möglich sein. Dabei kommt es faktisch zu einer Ausweitung des Rasterns, weil eine die erfassten Belegschaften hinreichend einschränkende Regelung fehlt.
Überwachungsskandale wie bei Aldi, Deutsche Bahn oder Lidl sollen nach dieser Bundesregierung legalisiert werden. So soll schon der Verdacht einer vertraglichen Pflichtverletzung ausreichen, um gegen Beschäftigte Privatdetektive loszuschicken.
Über Jahre wurde der Beschäftigtendatenschutz in den Betrieben vernachlässigt. Das Ergebnis ist oftmals ein Klima des Verdachts und der Verunsicherung. Wir haben in unserem Gesetzentwurf betont, dass nur eine umfassende Lösung die Balance zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern wiederherstellen kann. Unser Entwurf verpflichtet deshalb die Arbeitgeberseite, die private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel eindeutig zu regeln. Wir fordern ein Klagerecht für Gewerkschaften und Betriebsräte eben so wie die Mitsprache bei der Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Hinweise auf Missstände in den Betrieben sind durch Whistleblowerklauseln zu unterstützen. Der Entwurf der Bundesregierung verweigert auf diese zentralen Punkte eine Antwort und wird deshalb der zentralen Aufgabe des vernünftigen Interessenausgleichs in den Betrieben nicht gerecht.“

Kritik äußert ebenfalls Jan Korte von der Linkspartei. Er nimmt zum Gesetzesentwurf ausführlich Stellung:

Wie beurteilst Du / Ihr das Gesetz?

„Dieser Gesetzentwurf geht vollkommen an den Bedürfnissen und Realitäten der Beschäftigten vorbei und dient einzig den Interessen von Unternehmern, die sich den gläsernen Mitarbeiter wünschen. Anstatt die Daten der Beschäftigten zu schützen, legalisiert der schwarz-gelbe Gesetzentwurf deren Überwachung und geht dabei zum Teil weit hinter geltendes Recht zurück. Die Koalitionsfraktionen ignorieren damit die Proteste von hunderten Betriebs- und Personalratsgremien, die zu Recht gefordert hatten, diesen Entwurf zu beerdigen. Angesichts der nun vorgelegten eher redaktionellen Änderungen stellt sich schon die Frage, warum die Bundesregierung sachverständige Experten überhaupt anhört oder sich zu Gesprächen mit Gewerkschaften trifft, wenn am Ende überhaupt nicht auf deren Kritik eingegangen wird. DIE LINKE bleibt daher dabei: keine neue Regelung wäre besser als dieser völlig verkorkste Entwurf. Eine Verabschiedung im Eiltempo muss verhindert werden. Jetzt ist breiter Protest nötig.“

Was stimmt und was stimmt nicht, was die CDU uns erzählt? Wann wird das vorrausichtlich auf der Tagesordnung stehen?

„Der bisher bekannt gewordene Zeitplan der Koalition sieht wohl so aus: Der Änderungsantrag der Koalition soll am 16. Januar im federführenden Innenausschuss beschlossen werden. Dann soll der geänderte Gesetzentwurf am 1. Februar in 2. und 3. Lesung im Eilverfahren verabschiedet werden. Da der Ausschuss am Mittwoch aufgrund der Sondersitzung „50 Jahre Elysée-Vertrag“ und einer vorher anstehenden erweiterten Berichterstatter-Runde mit dem Innenministerium zu „Polizeieinsätze im Ausland“ nicht wie sonst drei, sondern nur max. eine Stunde tagen wird, hat die LINKE schon letzten Freitag die Nichtaufsetzung bzw. Absetzung der Beschlussfassung im Innenausschuss und eine Vertagung beantragt. Ob das jedoch Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Mein Eindruck ist, dass die das knallhart durchziehen und nicht länger darüber diskutieren wollen.“

Was hat sich in der Zwischenzeit dort geändert im Gesetz was verabschiedet werden soll?

„Es hat einige Änderungen am Gesetzentwurf gegeben, diese sind allerdings eher redaktioneller Art. Neben ganz wenigen Verbesserungen handelt es sich dabei überwiegend um Klarstellungen im Arbeitgeberinteresse, die nach dem Willen von Union und FDP fortan „Rechtssicherheit“ beim Ausspionieren ihrer Beschäftigten genießen sollen. Der Gesetzentwurf beinhaltet nach wie vor eine Fülle von Regelungen, durch die die Datenerhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse der Unternehmer auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden. Auch das vielzitierte und eigentlich selbstverständliche Verbot der heimlichen Videoüberwachung wäre danach nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Im Gegenzug würde dem Arbeitgeber u.a. erlaubt die offene Videoüberwachung unter dem Vorwand der „Qualitätssicherung“ erheblich auszudehnen, Gesundheitsdaten im laufenden Beschäftigungsverhältnis zu ermitteln und ärztliche Untersuchungen durchführen zu lassen, E-Mail- und Internet-Screenings auch ohne konkreten Tatverdacht vorzunehmen und Persönlichkeitsprofile der Mitarbeiter auf Vorrat anzulegen.“

Warum kommt das jetzt noch vor der Wahl?

„Das hat eigentlich fast alle überrascht. Nach mehr als zwei Jahren Rumgeeiere und sich nicht einigen können ist das Ganze wohl als Rettungsversuch für die FDP gedacht. Ob deren desaströse Koalitionsbilanz dadurch noch aufpoliert werden kann ist fraglich. Von Datenschützern und den Gewerkschaften wird die Koalition zu Recht abgewatscht werden. Einzig die Unternehmer werden diese Aktion honorieren und darum geht es wohl auch. Der Bürgerrechtsflügel der Liberalen ist eh seit längerem so gut wie irrelevant, wichtig für die FDP ist die Unterstützung der Wirtschaft. Für die Union, die sich in letzter Zeit gerne als „Arbeitnehmerpartei“ aufspielt, könnte diese Kriegserklärung an die Gewerkschaften aber noch Konsequenzen haben.“

Kommentar:

Aufgrund des öffentlichen Drucks ist die Koalition wohl mit Ihrem Überraschungsangriff auf den Datenschutz eingeknickt. Der aus „Dringlichkeit“ auf der Tagesordnung gewesene Datenschutz wird nun wohl weiter diskutiert werden müssen. Eine glaubhafte Veranstaltung sieht allerdings anders aus.

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Väter protestieren gegen Sorgerechtsreform am 31. Januar 2013 in Berlin

29 Januar 2013 von Darian Lambert

Trotz der Reform des deutschen Sorgerechts bleiben unverheiratete Väter Eltern zweiter Klasse. Gegen diese „Diskriminierung – Made in Germany“ ruft der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) zu einer Protestaktion am 31. Januar 2013 auf – dem Tag, an dem der Bundestag die Pseudoreform verabschieden will. Angesichts der europäischen Dimension des Skandals lädt der VAfK außer den nationalen auch Pressevertreter aus ganz Europa ein, über die Kundgebung zu berichten. Der Väteraufbruch vermittelt vor Ort interessierten Medien Gesprächspartner für Interviews in Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch.

Die Protestaktion beginnt um 12 Uhr in Berlin auf dem Pariser Platz und en- det gegen 12.30 Uhr mit Seifenblasen, um die zerplatzten Hoffnungen vieler Väter auf eine faire Sorgerechtsregelung zu symbolisieren. Anschließend stehen Vertreter des VAfK den Medien Rede und Antwort.

Am 3. Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, eine Einrichtung des Europarats, die deutsche Sorgerechtsregelung für unverheiratete Väter als menschenrechtswidrig verurteilt. Begründung der Richter: Sie diskriminiert nichteheliche Väter und verletzt das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf ein Familienleben. Nach über drei Jahren – allein schon das ein Skandal – wollen die Regierungsparteien des Bundestags eine Neuregelung verabschieden, die diese Diskriminierung in zentralen Teilen aufrecht erhält.

Sofern die Mutter nicht einer gemeinsamen Sorge zustimmt, erhalten unverheiratete Väter nun ein Klagerecht. Ein Gericht soll ihnen das Sorgerecht gewähren, wenn dieses „dem Kindeswohl nicht widerspricht“. Somit müssen die Väter weiter die Familiengerichte bemühen. Zudem können sie das Sorge- recht frühestens sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes erlangen. Bis dahin bleiben sie von wichtigen, identitätsstiftenden Entscheidungen ausge- schlossen, wie Namensgebung, Konfession, Beschneidung, Umzug, Elternzeit, sowie medizinische Eingriffe.

Mit dieser „Reform“ bleibt Deutschland weiter Schlusslicht in Europa. Viele Staaten des Europarats haben längst eine weit modernere Sorgerechtspraxis:

In Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Malta, Monaco, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Ukraine, Ungarn und Zypern erhalten nichteheliche Väter mit der Anerkennung ihrer Vaterschaft ohne weitere Prüfung das gemeinsame Sorgerecht. Die Regelung bewirkte etwa in Belgien, dass gerichtliche Auseinandersetzungen getrennter Eltern um ihre Kinder spürbar zurückgegangen sind.

„Deutschland sollte beim Sorgerecht von den positiven Erfahrungen seiner Nachbarn lernen, statt sie zu ignorieren“, fordert der Bundesvorsitzende des Väteraufbruch für Kinder, Rainer Sonnenberger. Nur eine echte Gleichstellung der Eltern wird die Diskriminierung unverheirateter Väter beenden. „Diese Reform wird erneut vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg landen“, so Sonnenberger.

Weitere Informationen:

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.: www.vaeteraufbruch.de

    Der Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für Väter-, Kinder- und Familienrechte mit über 100 Kreisvereinen und lokalen Ansprechpartnern und rd. 3.300 Mitgliedern, darunter 5 % Frauen.

  • zum Thema: www.vaeteraufbruch.de/Sorgereform Kontakt:
    • Rainer Sonnenberger , Bundesvorsitzender , sonnenberger@vafk.de, Tel.: 0172 – 2 81 24 07
    • Dietmar Nikolai Webel, stellv. Bundesvorsitzender, webel@vafk.de, Tel.: 034602 – 4 89 11 oder 0151 – 41 41 69 26
    • Bundesgeschäftsstelle:

      Rüdiger Meyer-Spelbrink, Bundesgeschäftsführer, meyer-spelbrink@vafk.de, Tel.: 06627 – 91 50 434 oder 0162 – 83 99 123

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