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Impfzentrum entsteht in der RheinBerg Galerie

08 Dezember 2020 von Gregor Herzfeld

„Gute“ infrastrukturelle Voraussetzungen

Das Impfzentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises wird in der RheinBerg Galerie (Hauptstraße 131 in Bergisch Gladbach) errichtet. Hier wird der Rheinisch-Bergische Kreis die Räumlichkeiten nutzen, in denen bis vor kurzem ein Elektronikmarkt angesiedelt war. Die Verantwortlichen der von Landrat Stephan Santelmann eingerichteten Projektgruppe haben heute gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und dem Gebäudemanagement sowie der Betriebsmedizin der Kreisverwaltung die Räumlichkeiten gründlich inspiziert. Man ist übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Standort die durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellten Anforderungen an ein zentrales Impfzentrum am besten erfüllt.

Die RheinBerg Galerie bietet eine „verkehrsgünstige“ Anbindung an den ÖPNV – Busbahnhof und S-Bahnhof liegen in unmittelbarer Nähe. (Der Bereich ist als Stauschwerpunkt in Bergisch Gladbach bekannt Anm. d. Redaktion).
Auch Parkgelegenheiten sind im fußläufigen Umfeld ausreichend vorhanden. Lastenaufzug, Personenaufzug, Rolltreppen, separates Treppenhaus, falls erforderlich auch separate Eingänge und Zulieferungsmöglichkeiten sind vorhanden, die hygienischen Anforderungen können sichergestellt werden und die bereits vorhandene Infrastruktur des Gebäudes kann genutzt werden, z. B. Sanitäreinrichtungen, IT- und Telefonanschlüsse. Barrierefreiheit ist gewährleistet. Die Gebäudesicherheit ist gegeben und ein Sicherheitsdienst ist vorhanden. Das Impfzentrum soll jetzt kurzfristig eingerichtet werden, damit die Logistik bereits steht, wenn klar ist, wann es mit den ersten Impfungen losgehen kann.

Nach den Plänen des Landes soll es zunächst 53 Impfzentren in NRW geben, in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eines. Betrieben werden sollen die Impfzentren durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die das medizinische Fachpersonal zur Verfügung stellt und die Impfungen organisiert. Auch die Terminvergaben sollen über die KV organisiert werden.

Nach dem derzeitigen Informationsstand verfolgt das Land NRW einen Zwei-Stufen-Plan, der ab dann umgesetzt werden soll, wenn der Impfstoff die Zulassung erhalten hat. In einer ersten Phase sollen mobile Impfteams die Alten- und Pflegeeinrichtungen bzw. die in häuslicher Umgebung lebenden Vorerkrankten aufsuchen. Im Impfzentrum sollen zunächst nur die mobilen Angehörigen der sogenannten vulnerablen Gruppen sowie die Angehörigen der Berufsgruppen die zur kritischen Infrastruktur zählen geimpft werden. Daher soll ein Impfzentrum zunächst vorrangig für die mobilen Impfteams als Start- und Zielpunkt dienen.

In einer zweiten Phase plant das Land, dass die allgemeine Bevölkerung ab Sommer des nächsten Jahres durch die jeweiligen Hausärzte geimpft werden kann. Sobald diese Phase erreicht ist, ist ein Impfzentrum nicht mehr erforderlich.

Landrat Stephan Santelmann hat bereits jetzt die Initiative ergriffen für einen möglichen zweiten Standort im nördlichen Kreisgebiet. „Ob in einer späteren Phase ein zweites Impfzentrum eingerichtet werden kann, mit Rücksicht auf die Erreichbarkeit für die Kreisbevölkerung, werde zu gegebener Zeit erneut zu besprechen sein“, lauten die Signale aus Düsseldorf.

„Wir haben ein zweites Impfzentrum bereits in der Planung und sobald es grünes Licht vom Land dafür geben sollte, werden wir das auch umsetzen“, so Landrat Stephan Santelmann, „bis dahin bin ich erst einmal froh, dass wir mit der RheinBerg Galerie eine sehr gute Lösung für den Start gefunden haben.“

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Bauantrag für Gewerbegebiet Obereschbach übergeben

04 Dezember 2020 von Gregor Herzfeld

– Gebiet somit „ausverkauft“

Mit der Übergabe des ersten Bauantrages von dem Unternehmen RI Research Instruments an die Stadt Bergisch Gladbach ist das süd-östlich von Bensberg gelegene Gewerbegebiet Obereschbach restlos „ausverkauft“. „Wir sind stolz auf unsere positive Bilanz der Gewerbeflächenentwicklung. Auch hier haben wir es geschafft ein sehr gutes Verhältnis zwischen bebauter Fläche und Schaffung neuer Arbeitsplätze zu erreichen“, freut sich Harald Flügge, Erster Beigeordneter der Stadt Bergisch Gladbach.

Das international agierende Unternehmen RI Research Instruments hat sich die letzten vier verfügbaren Grundstücke in dem vom Stadtentwicklungsbetrieb entwickelten und vermarkteten Gewerbegebiet gesichert, um seinen Hauptstandort Bergisch Gladbach mit einem Millionen-Invest weiter auszubauen: Zusätzlich zu den Bestandsflächen des Unternehmens im Technologiepark Bergisch Gladbach werden auch die Nutzungen der neuen Flächen viele qualifizierte Arbeitskräfte anlocken. Mit dem Bau von Sondermaschinen für wissenschaftliche Instrumente hat das Unternehmen heute bereits ca. 270 Arbeitsplätze geschaffen – die geplanten Neubauten mit Fertigungshallen und Büros verdeutlichen das weitere Wachstumspotenzial des Unternehmens. „Neben festen Arbeitsplätzen möchten wir auch weitere Ausbildungsplätze in unserem Unternehmen schaffen. Unsere Beschäftigten kommen aus Wuppertal, Siegen, Bonn, oder auch Jülich – und natürlich aus Bergisch Gladbach. Die Erweiterung des Standorts wird noch mehr qualifizierte Arbeitsplätze in die Stadt ziehen“, so Stefan Bauer, Bereichsleiter Technik des Unternehmens. Auch erste ökologische Ideen, wie eine Begrünung der Gebäude oder die Errichtung von Büro-Gebäuden in Holzbauweise, sind für die neuen Flächen bereits geplant.

Die 47.000 m² des Gewerbegebietes Obereschbach sind mit dem Bauantrag nun vollständig belegt. „Dies spiegelt die attraktive Lage von Bergisch Gladbach für Unternehmen wieder: Der Flughafen Köln/Bonn ist von dem Gewerbegebiet in nur 20 Minuten zu erreichen, der Düsseldorfer Flughafen ist ca. 40 Minuten entfernt. Außerdem profitiert die Stadt von der Nähe zur Metropole Köln mit ihren zahlreichen Verkehrsknoten und einer hochentwickelten Bildungslandschaft. Dass sich nun ein solch innovatives Unternehmen aus Bergisch Gladbach die letzten Grundstücke des Gewerbegebietes sichern konnte, freut uns natürlich besonders.“, erklärt Martin Westermann, Leiter der Wirtschaftsförderung. Die Entwicklung des Unternehmens kann als exzellentes Beispiel für nachhaltige Unternehmensentwicklung am Standort Bergisch Gladbach gesehen werden.

Wer sich über die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen informieren möchte, kann sich auf der Gewerbeflächenbörse unter https://www.bergischgladbach.de/gewerbeflaechenboerse.aspx/ einen Überblick verschaffen. Weitere Informationen zu Gewerbeflächen in Bergisch Gladbach können unter https://www.bergischgladbach.de/gewerbeflaechen.aspx nachgelesen werden.

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Neue Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt einheitliche Quarantäneregelungen vor

03 Dezember 2020 von Darian Lambert

Rheinisch-Bergischer Kreis. Seit dem 1. Dezember gilt die neue Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Verordnung ersetzt die bisher im Rheinisch-Bergischen Kreis gültige Allgemeinverfügung vom 17.11.2020 und auch viele der bisher durch einzelne Ordnungsverfügungen der örtlichen Ordnungsämter erlassenen Quarantäneanordnungen. Damit schafft das Land eine landesweit gültige und einheitliche Regelung der Quarantäne, mit dem Ziel, Infektionsketten möglichst schnell zu unterbrechen. Der von der neuen Quarantäneverordnung betroffene Personenkreis ist damit jetzt von Rechts wegen – das bedeutet ohne gesonderte Anordnung im Einzelfall – zur Absonderung in die eigene Häuslichkeit verpflichtet.

Aufgrund der nunmehr verbindlichen einheitlichen Regelungen werden zukünftig einzelne Anordnungen durch Ordnungsverfügungen nur noch für die Personen ausgesprochen, die von der Quarantäneverordnung des Landes nicht unmittelbar betroffen sind. Das sind in erster Linie die Personen, die durch das Gesundheitsamt als sogenannte Kontaktpersonen ersten Grades einer infizierten Person ermittelt werden und nicht in Haushaltsgemeinschaft mit dieser Person leben.

Von dieser Handhabung unberührt bleiben alle Maßnahmen, die durch das Gesundheitsamt oder die örtlichen Ordnungsbehörden in sogenannten Sonderlagen – etwa in Schulen, Kindergärten, Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeheimen – getroffen werden.

Weitgehende Informationspflichten

Die neuen Landesregelungen erfordern eine aktive Beteiligung aller betroffenen Personen. Es bestehen umfassende Informationspflichten untereinander, aber auch den beteiligten Behörden gegenüber.

So muss sich jeder auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestete zunächst in eigener Verantwortung um sein Testergebnis bemühen.

Infizierte Personen, also Personen mit positivem Testergebnis, müssen zunächst die Personen ihrer eigenen Haushaltsgemeinschaft informieren, damit diese sich ebenfalls in die nun von Rechts wegen vorgesehene Quarantäne begeben können. Darüber hinaus müssen auch andere Personen informiert werden, mit denen in den letzten vier Tagen vor der Testung oder seit der Testung ein unmittelbarer Kontakt bestand. Das gilt insbesondere, wenn der Kontakt in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum über einen längeren Zeitraum bestand, oder in einem direkten Kontakt über 15 Minuten Dauer kein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten wurde und keine Alltagsmasken getragen wurden.

Personen mit positivem Testergebnis unterliegen weiterhin der Beobachtung durch das Gesundheitsamt. Sie sind aber auch von sich aus beim Entwickeln von Krankheitssymptomen zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt verpflichtet.

Personen einer Haushaltsgemeinschaft, die sich aufgrund einer Infizierung eines Haushaltsangehörigen in Quarantäne begeben, sind verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen und auch das Entwickeln von Krankheitssymptomen mit dem Gesundheitsamt zu kommunizieren. Entsprechende Kontaktdaten des Gesundheitsamtes hat der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Homepage unter https://www.rbk-direkt.de/Dienststelle.aspx?id=97 zur Verfügung gestellt. 

Die folgende Übersicht zeigt, wer zum Personenkreis zählt, der unter die neue Quarantäneverordnung fällt:


Personenkreis

Dauer der Quarantäne


Personen, die auf COVID-19 hindeutende Krankheitssymptome zeigen oder ein positives Schnelltestergebnis haben und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen


vom PCR-Test bis zum Vorliegen des Testergebnisses

Fällt das Testergebnis negativ aus, endet die Quarantäne –  es sei denn die betroffene Person ist bereits aus anderen Gründen in Quarantäne




Personen, deren PCR-Test auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist

vom Erhalt des Testergebnisses

bis 10 Tage nach der Testung, wenn keine       Symptome auftreten,   beim Auftreten von Symptomen mindestens 10 Tage nach der Testung, zudem nach einer mindestens 48-stündigen Symptomfreiheit  

Personen desselben Haushalts von Menschen, deren PCR-Test positiv ausgefallen ist

vom Bekanntwerden des Testergebnisses bis 14 Tage nach der Testung des zuerst positiv getesteten Haushaltsmitglieds

Diese Quarantäne kann durch Vornahme eines negativen Schnelltests oder eines negativen PCR-Testes verkürzt werden. Diese Tests können aber frühestens 10 Tage nach Beginn der Testung der ersten „Positivperson“ vorgenommen werden

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt entscheiden die örtlichen Ordnungsbehörden über Ausnahmen der vorgesehenen Quarantänemaßnahmen.

Die Verordnung des Landes ersetzt die am 17. November erlassene Allgemeinverfügung des Rheinisch-Bergischen Kreises.

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Gründung der Parents for Future Bergisch Gladbach

Gründung der Parents for Future Bergisch Gladbach

24 November 2020 von Gregor Herzfeld

Wir möchten die Gründung der Ortsgruppe der Parents for Future (P4F) in Bergisch Gladbach bekannt geben. Diese Ortsgruppe soll klima- und umweltbewegte Erwachsene für ein gemeinsames Engagement im Rahmen der For Future Bewegungen zusammenbringen. Obschon „Parents“ Eltern meint, ist die Bewegung für alle Erwachsenen offen; die P4F integrieren insbesondere alle Interessierten, die sich nicht in spezielleren For Future Gruppen (wie z.B. den Scientists for Future) organisieren. Mit der Gründung der Ortsgruppe Bergisch Gladbach wird eine Lücke neben den Ortsgruppen Leverkusen und Köln geschlossen. Zur Zeit fungiert Dr. Christian Buth als Gründungs-Delegierter der Ortsgruppe (WWW: https://bergischgladbach.parentsforfuture.de, Email: bergischgladbach@parentsforfuture.de). Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Über Parents for Future

Wir sind ein freier Zusammenschluss von erwachsenen Menschen und stehen als Parents For Future in Solidarität zur Fridays-For-Future-Bewegung. Wir unterstützen die jungen Menschen in Ihrem friedlichen Protest für einen ambitionierten Klimaschutz in Deutschland und weltweit. Dazu gehört für uns auch explizit das Mittel des Schulstreiks. Als ältere Generation sehen wir uns in besonderem Maße in der Verantwortung, die von uns maßgeblich verursachte Klimaerwärmung zu stoppen – für die Generation unserer Kinder.

Unser Engagement umfasst sowohl die Arbeit an Schulen und in der lokalen Öffentlichkeit, als auch die Durchführung eigener Aktionen zum Thema Klima- und Umweltschutz. Unser Ziel ist es, den Jugendlichen in ihrem Anliegen für eine konsequente Klima-und Umweltschutzpolitik Rückhalt zu bieten und den Fokus der öffentlichen Debatte auf ihre berechtigten Forderungen zu lenken. In den Erkenntnissen der internationalen Wissenschaft zum Klimawandel sehen wir dabei eine wesentliche Legitimation für unser gemeinsames Handeln.

https://www.parentsforfuture.de/de/selbstverstaendnis-und-leitbild

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Buchholzstraße Einbruch in Mehrfamilienhaus

Buchholzstraße Einbruch in Mehrfamilienhaus

22 Oktober 2020 von Gregor Herzfeld

Am Dienstag (22.10.) brachen unbekannte Täter zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr in ein Mehrfamilienhaus in der Buchholzstraße im Stadtteil Gronau ein und erbeuteten einen Betrag im unteren viertstelligen Bereich.

Hinweise bitte an die Polizei RheinBerg unter der Rufnummer 02202 205-0.

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Corona-Virus: Welche Regelungen gelten ab wann?

18 Oktober 2020 von Gregor Herzfeld

Rheinisch-Bergischer Kreis. Seit Freitagabend haben sich ebenfalls im Rheinisch-Bergischen Kreis die Fallzahlen über den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner entwickelt. Dies bedeutet, dass nun weitergehende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 im Rheinisch-Bergischen Kreis zu treffen sind. Gestern hatte das Land NRW den Erlass einer neuen Corona-Schutzverordnung angekündigt. Der Krisenstab des Rheinisch-Bergischen Kreises hatte daher gestern beschlossen, dieser Verfügung nicht vorzugreifen, sondern zunächst einmal die neue Landesverordnung auszuwerten (wie berichtet).

Seit heute ist für die Regionen, in denen die Überschreitung des Schwellenwertes von 50 bereits amtlich erreicht ist, diese neue Landesverordnung kurzfristig in Kraft getreten. Für den Rheinisch-Bergischen Kreis gilt diese Verordnung erst dann, wenn die vom Kreis an die Aufsichtsbehörden gemeldeten Zahlen im Dashboard des Landeszentrums für Gesundheit (LZG) veröffentlicht worden sind, da dies als die rechtsverbindliche Aussage gilt.

Es kommt leider schon mal zu abweichenden Zahlen zwischen den tagesaktuell abendlichen Fallzahlmeldungen des Kreises an die Medien und der Aktualisierung des LZG-Dashboardes aufgrund abweichender Eingabezeiten, dies kann an Wochenenden besonders der Fall sein. Aus diesem Grunde ist der Rheinisch-Bergische Kreis „offiziell“ gestern und heute noch kein Risikogebiet im juristischen Sinne, sondern erst, wenn das LZG dies offiziell feststellt, was aller Wahrscheinlichkeit nach in aller Kürze der Fall sein wird.

Das weitere Prozedere sieht dann wie folgt aus:

Der Rheinisch-Bergische Kreis muss dann binnen eines Tages eine Allgemeinverfügung erlassen und den Status der sogenannten „Gefahrenstufe 2“ feststellen. Erst dann gilt die neue Rechtsverordnung die das Land zum heutigen Tag, 17.10.2020, erlassen hat. Der Kreis kann darüber hinaus gehende weitere Sonderregelungen in seiner Allgemeinverfügung für den Rheinisch-Bergischen Kreis treffen, sofern dies erforderlich ist.

Heute hat der Krisenstab des Kreises genau über diesen Punkt beraten und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

Der Rheinisch-Bergische Kreis wird aus Gründen eines einheitlichen Vorgehens im Land NRW zunächst darauf verzichten, weitergehende Maßnahmen als die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes festgelegten Regelungen zu treffen. Dem Krisenstab des Kreises sind jedoch folgende Punkte aufgrund des Infektionsgeschehens so wichtig, dass er hierzu eine dringende Empfehlung aussprechen wird: Dies ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch im Schulunterricht am Steh- und Sitzplatz. Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Sportstätten auch im Freien am Sitzplatz. Verzicht des Ausschanks von Alkohol bei Sportveranstaltungen im Freien und Nachverfolgbarkeit von Besuchern Sitzplatzbezogen.

Sobald also das Dashboard des LZG die Inzidenz von über 50 pro 100.000 Einwohner für den Rheinisch-Bergischen Kreis rechtsverbindlich feststellt, wird der Kreis diese Allgemeinverfügung öffentlich bekannt machen mit der Folge, dass sie am Tag darauf rechtswirksam wird.

Dies bedeutet derzeit konkret, dass noch die veröffentlichte Allgemeinverfügung vom 15.10.2020 weiterhin gilt, bis die neue Verfügung erlassen ist und auch die neue Verordnung des Landes erst dann im Rheinisch-Bergischen Kreis Gültigkeit erlangt.

An diesem Wochenende stellt der Rheinisch-Bergische Kreis seine Eingabe- und Meldeverfahren um. Ab Montag, den 19.10., erfolgt dann die tagesaktuelle Fallzahlmeldung an die Medien nicht mehr wie bisher am späten Nachmittag bzw. Abend, sondern jeweils am Vormittag. Auch wird es ab der kommenden Woche wieder jeden Tag aktuelle Informationen geben, auch am Wochenende.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

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Corona-Virus: Mehrere Einrichtungen betroffen

04 Oktober 2020 von Gregor Herzfeld

Rheinisch-Bergischer Kreis. Wie dem Gesundheitsamt über das Wochenende bekannt wurde, sind mehrere Personen aus verschiedenen Einrichtungen im Rheinisch-Bergischen Kreis zum Teil positiv auf das Corona-Virus getestet worden.

Eine Person aus der Mitarbeiterschaft einer Kindertagesstätte, die nicht im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnhaft ist, ist positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises hat eine risikobasierte Kategorisierung möglicher Kontaktpersonen vorgenommen. Nach den bisherigen Ermittlungen des Gesundheitsamtes ist eine exakte Differenzierung der Kontaktpersonen 1. Grades und 2. Grades nicht möglich, da nicht durchgängig eine Mund-Nase-Bedeckung getragen und Sicherheitsabstände eingehalten werden konnten. Dies hat zur Folge, dass die Einrichtung komplett für die Dauer der möglichen Inkubationszeit geschlossen wird und alle Kinder und Betreuende unter Quarantäne gesetzt werden bzw. wurden. Bei ihnen wird in Kürze ein Abstrich durchgeführt.

Bei einer Person aus der Mitarbeiterschaft einer weiteren Kindertagesstätte sind coronaverdächtige Symptome aufgetreten. Nach den bisherigen Ermittlungen des Gesundheitsamtes hatte diese Person an einer mehrtägigen Fortbildungsveranstaltung für Erziehende teilgenommen bei der nach der derzeitigen Kenntnis des Gesundheitsamtes nicht durchgängig eine Mund-Nase-Bedeckung getragen und Sicherheitsabstände eingehalten werden konnten. Eine der teilnehmenden Personen dieser Veranstaltung, die nicht im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnhaft ist, ist jetzt positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Dies hat zur Folge, dass die Einrichtung, aufgrund des dringenden Coronaverdachts der Person aus der Mitarbeiterschaft vorsorglich, mindestens bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses, geschlossen wird.

Aufgrund eines positiv getesteten Kindes einer weiteren Kindertagesstätte wird die betroffene Kita-Gruppe bis zum 13. Oktober 2020 unter Quarantäne gesetzt.

Aufgrund eines positiv getesteten Kindes in einer Gemeinschaftsgrundschule bleiben am Montag zunächst zwei Schulklassen vorsorglich zuhause. Ein weiteres angepasstes, individuelles Vorgehen wird am Montag mit dem Gesundheitsamt vor Ort geklärt und abgesprochen.

Aufgrund eines positiv getesteten Kindes in einer weiteren Gemeinschaftsgrundschule wird eine Schulklasse bis zum 14. Oktober 2020 unter Quarantäne gesetzt.

In allen vorher genannten Fällen wurden beziehungsweise werden die Erziehungsberechtigten, die Betreuenden sowie das Lehrpersonal durch die jeweiligen Einrichtungsleitungen informiert.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

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Corona-Virus: 17 weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

29 September 2020 von Gregor Herzfeld

Heute gibt es die Zusammenfassung des vergangenen Wochenendes einschließlich des heutigen Montags bis Nachmittag. Insgesamt sind 17 weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis, elf in Bergisch Gladbach, je einer in Odenthal, Overath, Rösrath sowie drei in Wermelskirchen und, bekannt geworden. Es gelten zwölf weitere Personen als genesen. 60 Personen sind aktuell infiziert. Es befinden sich 327 Personen in Quarantäne, das sind 47 Personen weniger als Freitag.

Bei sechs Fällen wird der Infektionsursprung im familiären beziehungsweise gesellschaftlichen Umfeld gesehen. Bei zwei Fällen liegt der Infektionsursprung im beruflichen Umfeld. Bei einer Person handelt es um einen Reiserückkehrer aus dem südlichen Mitteleuropa. Bei acht Fällen ist der Infektionsursprung derzeit noch unbekannt. 

Von dem am letzten Freitag bekannt gewordenen Fall in der Sekundarschule in Wermelskirchen, hat das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises heute zusammen mit der Schulleitung eine risikobasierte Kontaktpersonenermittlung durchgeführt.

Da nicht durchgängig Mund-Nase-Bedeckung getragen wurde und die Kontakte im Einzelnen nicht genau nachvollzogen werden konnten, führte dies zu dem Ergebnis, dass rund 130 Personen aus der Schüler- und Lehrerschaft, welche einer fünfzügigen Jahrgangsstufe zuzuordnen sind, als Kontaktpersonen 1. Grades gelten. Diese wurden per Allgemeinverfügung unter häusliche Quarantäne gesetzt. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten.

Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes hat sich die infizierte Person aus der Schülerschaft mit Auftreten der Symptome am 18. September vorbildlich verhalten und sich unmittelbar selber in häusliche Quarantäne begeben, ebenso das häusliche Umfeld. Daher endet die Quarantäne für die nunmehr als Kontaktperson in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen bereits am Donnerstag, dem 01. Oktober 2020. Eine Abstrichaktion ist daher nicht erforderlich.

Wer ist Kontaktperson?
Bei der Frage, ob Quarantäne angeordnet wird oder nicht ist entscheidend, inwieweit Kontakt zu infizierten Personen stattgefunden haben kann. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Kontaktpersonen ersten und zweiten Grades.

Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.

Ausstehende Testergebnisse:

Senioren-Park carpe diem in Wermelskirchen-Dabringhausen

Von der Abstrichaktion am Freitag liegen bereits viele Ergebnisse vor, welche alle negativ sind.

Aktuelle Zahlen
Die 751 bestätigten Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (339), Burscheid (47), Kürten (31), Leichlingen (61), Odenthal (31), Overath (62), Rösrath (79) und Wermelskirchen (101).

Es befindet sich eine Person in stationärer Unterbringung in einem Krankenhaus im Rheinisch-Bergischen Kreis.  

22 Todesfälle im Rheinisch-Bergischen Kreis stehen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion: Bergisch Gladbach (16), Odenthal (1), Overath (2) und Wermelskirchen (3).

Von den 751 bestätigten Fällen gelten 669 Personen inzwischen als genesen. Die Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (299), Burscheid (45), Kürten (30), Leichlingen (52), Odenthal (27), Overath (57), Rösrath (72) und Wermelskirchen (87).

60 Personen sind aktuell infiziert. Diese verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (24), Burscheid (2), Kürten (1), Leichlingen (9), Odenthal (3), Overath (3), Rösrath (7) und Wermelskirchen (11).

327 Personen befinden sich in Quarantäne. Bergisch Gladbach (92), Burscheid (25), Kürten (7), Leichlingen (43), Odenthal (17), Overath (17), Rösrath (42) und Wermelskirchen (84).

Eine digitale Karte zu den Corona-Fällen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es hier: https://arcg.is/1189D, die entsprechende mobile Version hier: https://arcg.is/1X5mLy.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

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Tourismus bricht 56 Prozent ein

Tourismus bricht 56 Prozent ein

21 September 2020 von Gregor Herzfeld

56 Prozent weniger Gäste im Rheinisch-Bergischen Kreis

Corona sorgt für Tourismus-Einbruch: Im ersten Halbjahr ging die Zahl der Gästeankünfte im Rheinisch-Bergischen Kreis um 56 Prozent zurück. Die Zahl der Übernachtungen sank um 46 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Landesamtes mit. Die Pandemie habe zu einer beispiellosen Krise in der Branche geführt, sagt Manja Wiesner, Geschäftsführerin der NGG-Region Köln. Unter der Situation litten aber nicht nur die Betriebe, sondern auch die Beschäftigten. Für sie habe Kurzarbeitergeld zu großen finanziellen Einbußen geführt. Zugleich habe es jedoch einen Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern können. Die Gewerkschaft appelliert nun an Hotels und Gaststätten, die Kurzarbeit für die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu nutzen.

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Corona-Virus: Fünf weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

21 September 2020 von Gregor Herzfeld

Pflegeeinrichtung betroffen

Rheinisch-Bergischer Kreis. Heute sind fünf weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis, einer in Burscheid, einer in Leichlingen, zwei in Rösrath und einer in Wermelskirchen bekannt geworden.

Es gilt 1 weitere Person als genesen. 50 Personen sind aktuell infiziert. Es befinden sich 380 Personen in Quarantäne, das sind 88 Personen mehr als gestern.

Bei allen neuen Fällen ist der Infektionsursprung derzeit noch unklar.

Wie dem Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises heute mitgeteilt worden ist, wurde eine Person aus der Bewohnerschaft einer Wermelskirchener Pflegeeinrichtung im Rahmen des Aufnahmetests positiv auf das Corona-Virus getestet. Aufgrund von Kontakten zu anderen wenigen Bewohnenden und zu Mitarbeitenden, führt das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises heute noch vorsorglich eine Abstrichaktion vor Ort durch. 

Ausstehende Testergebnisse:

Städtische Kindertagesstätte Jörgensgasse in Wermelskirchen
Heute Vormittag hat die Testaktion von dem gestern bekannt gewordenen Fall in der Städtischen Kindertagesstätte Jörgensgasse in Wermelskirchen stattgefunden. Es wurden rund 70 Personen abgestrichen. Die Testergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.

Berufskolleg in Bergisch Gladbach
Heute fand die Testaktion von dem gestern bekannt gewordenen Fall im Berufskolleg Bergisch Gladbach statt. Es wurden rund 30 Personen abgestrichen. Die Testergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.

LVR-Schule am Königsforst in Rösrath
Von der Abstrichaktion des am letzten Freitag bekannt gewordenen Falls an der LVR-Schule am Königsforst in Rösrath stehen nach wie vor noch wenige Testergebnisse aus.

Aktuelle Zahlen
Die 699 bestätigten Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (319), Burscheid (46), Kürten (30), Leichlingen (53), Odenthal (27), Overath (60), Rösrath (70) und Wermelskirchen (94).

Es befinden sich drei Personen in stationärer Unterbringung in einem Krankenhaus im Rheinisch-Bergischen Kreis.

22 Todesfälle im Rheinisch-Bergischen Kreis stehen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion: Bergisch Gladbach (16), Odenthal (1), Overath (2) und Wermelskirchen (3).

Von den 699 bestätigten Fällen gelten 627 Personen inzwischen als genesen. Die Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (283), Burscheid (43), Kürten (30), Leichlingen (47), Odenthal (25), Overath (51), Rösrath (66) und Wermelskirchen (82).

50 Personen sind aktuell infiziert. Diese verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (20), Burscheid (3), Kürten (0), Leichlingen (6), Odenthal (1), Overath (7), Rösrath (4) und Wermelskirchen (9).

380 Personen befinden sich in Quarantäne. Bergisch Gladbach (137), Burscheid (15), Kürten (12), Leichlingen (31), Odenthal (12), Overath (30), Rösrath (49) und Wermelskirchen (94).

Eine digitale Karte zu den Corona-Fällen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es hier: https://arcg.is/1189D, die entsprechende mobile Version hier:https://arcg.is/1X5mLy.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

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