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Fluglärmkommission fordert verbindliches Lärmminderungskonzept für Köln/Bonn

25 April 2013 von Darian Lambert

Die Fluglärmkommission hat in ihrer Sitzung am 10. April 2013 die Erstellung und Einführung eines verbindlichen Lärmminderungskonzepts für den Flughafen Köln/Bonn durch die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) gefordert.

Bereits für die Sitzung der Kommission am 14. November 2012 hatten die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. und die Stadt Lohmar entsprechende Anträge gestellt. Zudem hatten die Städte Rösrath und Hennef den Verkehrsminister in NRW unmittelbar aufgefordert, den Flughafen zur Vorlage eines Lärmminderungsprogramms binnen eines Jahres zu verpflichten.

In dieser Sitzung hatte die FKB darauf hin ihre in der Vergangenheit getroffenen Lärmschutzmaßnahmen erläutert und als perspektivische Maßnahmen eine Lärmminderung durch Einsatz neuer Flugzeugtypen sowie eine weitere Anpassung der Landeentgeltordnung und die Erprobung neuer lärmmindernder Flugverfahren in Aussicht gestellt.  

In der Sitzung am 10. April vertraten die kommunalen Vertreter einhellig die Auffassung, dass diese von der FKB in Aussicht gestellten Maßnahmen für ein verbindliches Lärmschutzkonzept nicht ausreichend sind. Vielmehr muss ein Lärmminderungskonzept eindeutige und messbare Lärmminderungsziele aufzeigen und konkrete Maßnahmen enthalten, die erkennbar zur Zielerreichung geeignet sind.

Auf mündlichen Antrag der Stadt Bergisch Gladbach in der Sitzung wurde die FKB mehrheitlich zur Vorlage eines Lärmminderungskonzepts aufgefordert, welches dem Landtagsbeschluss vom 19. Juni 1996 entspricht. Nach Punkt 17 dieses sog. 22 Punkte-Programms des Landtags NRW soll ein Lärmminderungskonzept entwickelt werden, das unter dem gegebenen Handlungsrahmen alle Möglichkeiten zur Erreichung von verbindlichen Lärmminderungszielen ermittelt und zur effektiven Verminderung der Lärmbelastung der Flughafenanwohnerinnen und –anwohner beitragen kann.     

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