Der Bundesgerichtshof (BGH) springt klagenden Dieselkäufern zur Seite und meldet sich erstmals mit einer rechtlichen Einschätzung durch einen Hinweisbeschluss zu Wort.
Nach der Rechtsmeinung des BGH ist die illegale Abgastechnik in den Autos als Sachmangel einzustufen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Es kündigte dazu in Kürze die Veröffentlichung eines umfangreichen Hinweisbeschlusses vom 8. Januar an. Das Dokument sollte voraussichtlich allerdings erst Anfang dieser Woche online gestellt werden. (Az. VIII ZR 225/17)