Archiv | Dezember 9th, 2024

A woman raises her hand in a stop gesture, with her focused features suggesting personal boundaries or a privacy message

Projekt „Edelgard schützt“ erhält Rheinlandtaler für Einsatz gegen Gewalt an Frauen

09 Dezember 2024 von Felix Morgenstern

Das Kölner Projekt „Edelgard schützt“ wurde für sein Engagement zur Sicherheit von Frauen und Mädchen mit dem Rheinlandtaler 2024 ausgezeichnet. Die Initiative, die nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015 ins Leben gerufen wurde, erhielt die Ehrung, die mit 1.000 Euro dotiert ist, für ihren Einsatz, Schutz und Unterstützung für Betroffene sexualisierter Gewalt bereitzustellen.

Schutzorte und mobile Hilfe

„Edelgard schützt“ bietet Frauen und Mädchen in unangenehmen oder bedrohlichen Situationen Schutz und Unterstützung. Über 200 Cafés, Geschäfte, Bars und Clubs in Köln haben sich dem Projekt angeschlossen und fungieren als Schutzorte. Diese sind auf einer interaktiven Stadtkarte verzeichnet und durch Sticker in Schaufenstern leicht erkennbar.

Während Großveranstaltungen wie dem Straßenkarneval ist das „Edelgard-mobil“ im Einsatz – ein Bus, der als mobile Anlaufstelle dient und Betroffenen in akuten Situationen Schutz und Hilfe bietet.

Finanzielle Unsicherheit trotz Anerkennung

Trotz der Ehrung steht die Zukunft des Projekts auf unsicheren Beinen. Die Finanzierung für 2025 ist bislang unklar, und die Stadt Köln hat bisher nur 40.000 Euro zugesagt – zu wenig, um die neu gegründete Koordinierungsstelle weiterzuführen. Diese ist jedoch zentral für die Organisation von Helferinnen und Helfern sowie die Professionalisierung des Projekts. Eine Entscheidung über den städtischen Haushalt und damit über die Zukunft von „Edelgard schützt“ wird erst im Februar 2025 erwartet.

Systemischer Handlungsbedarf im Gewaltschutz

Nicht nur „Edelgard schützt“ kämpft mit finanziellen Engpässen. Frauenhäuser und Beratungsstellen bundesweit sind ebenfalls unterfinanziert. Familienministerin Lisa Paus plant ein Gewaltschutzgesetz, das den Schutz von Frauen und Mädchen verbessern und die Finanzierung von Einrichtungen wie Frauenhäusern sicherstellen soll.

„Das Gewalthilfegesetz könnte unsere Arbeit enorm erleichtern“, betont Suna Tanis von der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW. Sie hofft, dass das Gesetz verabschiedet wird, um dringend benötigte finanzielle Mittel bereitzustellen. Der Gesetzesentwurf steht jedoch auf der Kippe, da die Bundesregierung für seine Verabschiedung auf Unterstützung aus der Opposition angewiesen ist.

Ein starkes Zeichen für Betroffene

Die Verleihung des Rheinlandtalers setzt ein wichtiges Zeichen für die Bedeutung von Projekten wie „Edelgard schützt“. Sie zeigen, wie zivilgesellschaftliches Engagement Frauen und Mädchen in Notsituationen zur Seite stehen kann – und wie dringend langfristige Unterstützung durch gesicherte finanzielle Mittel benötigt wird.

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Fronleichnam, Messe vor dem Kölner Dom

Erfolg für Kardinal Woelki im Rechtsstreit gegen Boulevardzeitung

09 Dezember 2024 von Felix Morgenstern

Kardinal Rainer Maria Woelki hat im Streit gegen die Bild-Zeitung erneut vor Gericht gesiegt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln untersagte der Zeitung, weiter zu behaupten, der Kardinal habe Missbrauchsvorwürfe absichtlich geheim gehalten. Mit dem Urteil ist der Rechtsstreit rechtskräftig beendet.

Hintergrund des Verfahrens

Der Fall dreht sich um Vorwürfe gegen den ehemaligen Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz, der 2019 verstorben ist. Laut Bild-Bericht vom Juli 2022 habe Woelki seit seinem Amtsantritt 2014 bewusst Informationen über Pilz zurückgehalten und damit gegen seine Dienstpflichten verstoßen. Diese Behauptung konnte das Blatt jedoch nicht belegen.

Kardinal Woelki erklärte unter Eid, er habe sich erst im Juni 2022 intensiv mit den Vorwürfen beschäftigt. Vor Woelkis Amtszeit hatte bereits sein Vorgänger, Kardinal Meisner, versäumt, das Bistum Dresden-Meißen über die Vorwürfe gegen Pilz zu informieren. Pilz hatte seinen Ruhestand in diesem Bistum verbracht.

Gericht: Behauptungen unbelegt

Das OLG urteilte, dass die Formulierung der Bild-Zeitung eine verdeckte Behauptung darstellt, für die es keine Beweise gibt. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Köln die Vorwürfe der Zeitung als unbelegt zurückgewiesen.

Rechtskräftiges Urteil ohne Revision

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts ist der Fall endgültig abgeschlossen. Da der Streitwert bei 20.000 Euro liegt, ist eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht möglich. Der Sieg vor Gericht stärkt die Position Woelkis in einem ohnehin belasteten Umfeld von Vorwürfen und öffentlicher Kritik.

Der Fall unterstreicht die Bedeutung sorgfältiger Recherche und klarer Beweislage in der Berichterstattung über sensible Themen wie den Umgang mit Missbrauchsvorwürfen in kirchlichen Institutionen.

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Wohnraumschutzsatzung in Bergisch Gladbach – Guter Ansatz mit Tücken?

Wohnraumschutzsatzung in Bergisch Gladbach – Guter Ansatz mit Tücken?

09 Dezember 2024 von Darian Lambert

Die Stadt Bergisch Gladbach plant die Einführung einer Wohnraumschutzsatzung, die den Wohnungsmarkt schützen und die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen erschweren soll. Nach jahrelangem Anstieg der Kurzzeitvermietungen und wachsendem Druck auf den Wohnungsmarkt soll diese Satzung im Februar 2025 verabschiedet werden. Doch wie effektiv kann diese Maßnahme tatsächlich sein, und welche Nebenwirkungen könnten auftreten?

Ein angespannter Wohnungsmarkt

Bergisch Gladbach wurde bereits 2022 als Stadt mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ eingestuft. Der Bedarf an preiswerten Wohnungen übersteigt das Angebot deutlich, was durch das Handlungskonzept Wohnen der Stadt untermauert wird. Die geplante Satzung soll nun Wohnraum vor Zweckentfremdung schützen, indem unter anderem Kurzzeitvermietungen auf maximal 90 Tage pro Jahr beschränkt und gewerbliche Nutzungen erschwert werden. Angesichts von rund 192 Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet scheint dies ein Schritt in die richtige Richtung zu sein.

Wirksamer Schutz oder Symbolpolitik?

Trotz der guten Absicht bleibt fraglich, ob die Wohnraumschutzsatzung die angestrebte Wirkung entfalten kann. Laut städtischen Daten hat sich die Zahl der Anträge zur Nutzungsänderung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke oder Ferienwohnungen in den letzten Jahren zwar erhöht, doch handelt es sich immer noch um eine überschaubare Anzahl. Ein entscheidender Punkt ist die Durchsetzung: Wird die Stadt ausreichend Kapazitäten haben, um Verstöße konsequent zu ahnden?

Potenzielle Nebenwirkungen

Die Satzung könnte jedoch auch unerwünschte Nebeneffekte haben. Eigentümer könnten sich beispielsweise aus Angst vor regulatorischen Hürden entscheiden, leerstehenden Wohnraum nicht zu vermieten, was den ohnehin angespannten Markt weiter verschärfen könnte. Auch die Belastung kleinerer Vermieter, die auf Zusatzeinnahmen aus Kurzzeitvermietungen angewiesen sind, sollte nicht außer Acht gelassen werden.

Satzung nicht die Lösung

Die Wohnraumschutzsatzung ist ein verzweifelter Versuch, dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, aber sie allein wird die Probleme nicht lösen. Langfristig bleibt die Stadt gefordert, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – sei es durch Neubauprojekte, die Förderung von Genossenschaften oder andere innovative Ansätze. Ohne diese ergänzenden Maßnahmen könnte die Satzung am Ende nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Außerdem schadet die Satzung langfristig der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt.

Ob die geplanten Regelungen tatsächlich zum gewünschten Erfolg führen oder lediglich neuen bürokratischen Aufwand schaffen, wird sich erst nach ihrer Einführung zeigen. Klar ist jedoch: Der Wohnungsmarkt in Bergisch Gladbach braucht dringend eine nachhaltige und umfassende Lösung.

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Burglar Breaking Into a House at night

Packstation-Aufbruch in Bensberg: Täter flüchten unerkannt

09 Dezember 2024 von Felix Morgenstern

In der Nacht zum 7. Dezember 2024 wurden mehrere Tatverdächtige beim Aufbrechen einer Packstation an der Overather Straße / Am Stockbrunnen in Bergisch Gladbach-Bensberg beobachtet. Trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen, darunter der Einsatz mehrerer Funkstreifenwagen, eines Polizeidiensthundes und eines Hubschraubers, gelang den Tätern die Flucht.

Flucht der Täter und Fahndung

Der Einbruch wurde kurz nach Mitternacht gemeldet. Beim Eintreffen der Polizeikräfte hatten die Täter das Gebiet bereits verlassen. Intensive Suchmaßnahmen in der Umgebung blieben erfolglos, sodass es zu keiner Festnahme kam. Personen wurden bei dem Vorfall nicht verletzt.

Sachschaden und Ermittlungen

Die Packstation wurde durch die Tat beschädigt, die genaue Höhe des Sachschadens ist jedoch noch unklar. Ebenfalls ungeklärt bleibt, ob und welche Gegenstände aus der Packstation entwendet wurden. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet und bittet mögliche Zeugen um Mithilfe.

Zeugenaufruf

Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen in der Umgebung der Packstation können unter der Rufnummer 02202-205-0 an die Kreispolizeibehörde Rhein-Berg gemeldet werden. Jede Information könnte helfen, die Täter zu identifizieren und weiteren Schaden zu verhindern.

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