Ein spektakulärer Gerichtsfall am Oberlandesgericht Köln wirft ein düsteres Licht auf die Geschäftspraktiken von Tesla und Sixt – und zeigt, wie aus einem über 150.000 € teuren Hightech-Fahrzeug ein fast dreijähriger Leidensweg für den Kunden wurde. Im Zentrum des Falls: der Tesla-Fahrer, der ein sogenanntes Montagsauto kaufte – ein Fahrzeug, das ständig defekt war, mehrfach zur Reparatur musste und dabei für Schlagzeilen sorgte.
Doch das war erst der Anfang.
Tesla-Service in der Kritik: lange Wartezeiten, keine Ersatzwagen
Nachdem sein Tesla immer wieder ausfiel, wandte sich der Tesla-Fahrer an Tesla für Reparaturen. Die Wartezeiten waren lang, die Ersatzteilsituation prekär. Tesla stellte keine eigenen Ersatzfahrzeuge bereit – sondern buchte kurzerhand Mietwagen bei der Sixt GmbH & Co. KG, die dem Tesla-Fahrer zur Verfügung gestellt wurden. Dieser nahm sie entgegen, nachdem Tesla diese auf als Ersatzwagen gebucht hatte für den Tesla Kunden in der Eigenschaft als Fahrer aber: – wie sich später herausstellte, ohne sie zu bezahlen.
Was folgte, ist kaum zu fassen: Fast drei Jahre nach Beginn der Mietwagennutzung verklagte Sixt den Tesla-Fahrer persönlich auf Zahlung der Mietkosten in Höhe von 22.983,02 € – obwohl die Fahrzeuge eindeutig von Tesla organisiert worden waren.
OLG Köln setzt Zeichen: Kein Vertrag zwischen Sixt und Kunde – Klage abgewiesen
Nach einem ersten Urteil zugunsten von Sixt vor dem Landgericht Köln (Az.: 2 O 262/22), wandte sich der Tesla-Fahrer mit Unterstützung seines Anwalts Immo Debuschewitz an das Oberlandesgericht Köln. Und dort kippte der 15. Zivilsenat unter dem Vorsitz von Richterin Richter das Urteil am 3. April 2025 in letzter Instanz (Az.: 15 U 170/24).
In den Urteilsgründen heißt es deutlich: „Es lässt sich […] nicht feststellen, dass der Beklagte – sei es im eigenen Namen oder im Namen der Streithelferin [Tesla] – auf Abschluss von Mietverträgen gerichtete Willenserklärungen abgegeben hat.“ Die Richter urteilten, dass allein durch das Abholen der Fahrzeuge und das Unterschreiben auf einem digitalen Display kein wirksamer Mietvertrag zwischen Sixt und dem Beklagten zustande gekommen ist. Der Tesla-Fahrer habe – nachweislich – lediglich als Fahrer gehandelt und auf dem Display sei auch nur „Fahrer“ angezeigt worden, nicht „Mieter“.
Auch der Versuch von Sixt, die Unterschriften als Vertragsabschlüsse auszulegen, scheiterte – die technische Rekonstruktion, was dem Tesla-Fahrer auf dem Display tatsächlich angezeigt wurde, konnte nicht erbracht werden. Das Gericht kritisierte, dass Sixt auch trotz entsprechender Hinweise nicht darlegen konnte, „wie diese Ausdrucke technisch zustande gekommen sind“.
Tesla ließ den Kunden hängen – fast bis zum finanziellen Ruin
Besonders brisant: Die eigentliche Verantwortung für die Buchung und Bezahlung der Fahrzeuge lag bei Tesla, das sich als sogenannte „Streithelferin“ auf Seiten von Sixt dem Prozess anschloss – und dabei kein gutes Bild abgab. Tesla hatte nach Aussage des Tesla-Fahrers die Fahrzeuge im Rahmen eines Rahmenvertrags mit Sixt gebucht – aber offenbar nie bezahlt. So wurde der ohnehin schon geschädigte Kunde von einem schlecht funktionierenden Fahrzeug zusätzlich in finanzielle Bedrängnis gebracht, obwohl er selbst keinerlei Vertragsverhältnis mit Sixt hatte.
Rückgabe des Fahrzeugs nach separatem Verfahren
Bemerkenswert ist auch: Das ursprünglich gelieferte Fahrzeug konnte der Tesla-Fahrer – in einem separaten Verfahren – erfolgreich an Tesla zurückgeben. Die Mängel am Fahrzeug und die mangelhafte Abwicklung durch Tesla waren so gravierend, dass das Gericht dem Kunden auch dort recht gab.
Der Fall zeigt in erschreckender Klarheit, wie ein globaler Konzern wie Tesla nicht nur mit massiven Qualitätsproblemen kämpft, sondern auch juristische Risiken auf seine Kunden abzuwälzen versucht. Dass Tesla keine eigenen Leihwagen zur Verfügung stellt, die Kosten dann aber unbezahlt lässt und die Rechnung dem Kunden aufbürdet, spricht Bände.
Für den Tesla-Fahrer ging die Geschichte nach fast drei Jahren doch noch gut aus – aber der emotionale, zeitliche und finanzielle Schaden war erheblich.
Wer mit dem Gedanken spielt, ein Fahrzeug von Tesla zu kaufen, sollte sich nicht nur über Reichweite und Software informieren – sondern auch über die Qualität des Kundendienstes und die Geschäftspraktiken des Unternehmens.