Bergisch Gladbach – Die Stadt Bergisch Gladbach ändert noch in dieser Woche die Verkehrsregelung im bereits fertiggestellten Bereich der Schloßstraße ab Emilienbrunnen. Ab Hausnummer 20 wird der Abschnitt temporär zur Fußgängerzone erklärt, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Passanten zu erhöhen.

Für den Lieferverkehr bleibt die Zufahrt allerdings weiterhin erlaubt – montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr sowie samstags zwischen 6 und 10 Uhr. Anlieger mit privater Tiefgarage können den Bereich ebenfalls nutzen, für den übrigen Individualverkehr ist die Zufahrt jedoch untersagt. Die Stadt kündigt an, dass das Ordnungsamt die Einhaltung der neuen Regelungen verstärkt kontrollieren wird.
Der Grund für diese Maßnahme ist die zunehmende Missachtung der bisher geltenden Regelungen. Immer wieder wurde die Schloßstraße trotz eindeutiger Vorgaben von Autofahrern befahren, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führte. Auch das neu installierte Straßenmobiliar wurde bereits mehrfach beschädigt. „Die Breite der Straße lässt keinen Zweirichtungsverkehr zu, und Wendemöglichkeiten fehlen. Durch die wiederholte Missachtung der Regeln kam es zu Problemen“, so die Stadtverwaltung.
Mit der neuen Verkehrsregelung soll die Situation nun verbessert werden. Durch die Ausweisung als Fußgängerzone wird nicht nur die Einfahrt in diesen Bereich klar geregelt, sondern auch das Parken untersagt. So wird die Beschilderung einfacher und übersichtlicher gestaltet. Gleichzeitig wird durch die Vorgabe einer Schrittgeschwindigkeit die Aufenthaltsqualität für Fußgänger deutlich erhöht, sodass der Bereich künftig sicherer und angenehmer zu nutzen ist.
Die Stadt ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die neuen Regelungen zu beachten und trägt damit zur Verkehrsberuhigung und einem angenehmeren Stadtbild bei.