Archiv | Oktober 19th, 2024

Young woman putting goods on counter in supermarket

Verbraucherschutz kritisiert unkorrekte Grundpreisangaben im Supermarkt

19 Oktober 2024 von Felix Morgenstern

Verbraucherschutz NRW – Viele Verbraucher haben es vielleicht schon bemerkt: Die Verpackungen vieler Produkte werden kleiner, der Preis bleibt jedoch gleich. Ob bei Schokolade oder Eis – die sogenannte „versteckte Preissteigerung“ wird immer häufiger zum Ärgernis für den täglichen Einkauf. Doch damit nicht genug: Oft passen Supermärkte ihre Grundpreisangaben am Regal nicht entsprechend an, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.

Antonia Brandstädter von der Verbraucherzentrale erklärt: „Ein typisches Beispiel ist ein bekannter Hersteller, der im Februar 2024 die Füllmenge einer beliebten Eissorte von 900 auf 825 Milliliter reduzierte, ohne den Preis zu senken. Solche Tricks, die den Kunden weniger Produkt für den gleichen Preis bieten, sind mittlerweile weit verbreitet.“

Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird der Vergleich zwischen verschiedenen Produkten so immer schwieriger. Um den Preis pro Kilo, Liter oder 100 Gramm zu vergleichen, sind eigentlich die Grundpreisangaben am Regal vorgesehen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen den direkten Vergleich ermöglichen, ohne dass man selbst aufwendig rechnen muss. Doch eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass viele Supermärkte diese Pflichtangaben vernachlässigen.

Bei einer Überprüfung von 86 Produkten in 19 Märkten stellten die Verbraucherschützer fest, dass in der Hälfte der Fälle die Grundpreisangaben falsch oder unvollständig waren. Besonders bei der untersuchten Eismarke fehlte in etwa 50 Prozent der Märkte die korrekte Grundpreisangabe. „Es ist leider kein Einzelfall, dass diese Angaben entweder fehlen oder so klein gedruckt sind, dass sie kaum lesbar sind“, so Brandstädter weiter.

Für die Verbraucher bedeutet dies: Man bekommt weniger Produkt zum gleichen Preis, und die wichtigen Preisinformationen zur Orientierung im Regal sind häufig falsch oder fehlen komplett. Das macht den Vergleich verschiedener Produkte schwierig, und viele Verbraucher bemerken die versteckten Preiserhöhungen nicht sofort.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert nun, dass Händler ihre Grundpreisangaben regelmäßig überprüfen und korrekt auszeichnen. „Verbraucher sollten sich darauf verlassen können, dass die Angaben am Regal stimmen und gut lesbar sind“, betont Brandstädter. „Wir appellieren auch an die Kunden, auf diese Angaben zu achten und bei Unstimmigkeiten Beschwerde einzulegen.“

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen deutlich, dass Handlungsbedarf besteht, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Verbraucher transparent und fair informiert werden.

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詐欺電話をかける男性 scam call

Odenthal: Seniorin durch Schockanruf um Bargeld und Schmuck betrogen

19 Oktober 2024 von Felix Morgenstern

Odenthal – Am Donnerstag (17.10.) wurde eine Seniorin Opfer eines perfiden Betrugs. Nach einem sogenannten Schockanruf übergab die Odenthalerin Schmuck und Bargeld an einen Betrüger. Der Vorfall ereignete sich im Ortsteil Holz.

Gegen 13:40 Uhr erhielt die Seniorin einen Anruf von einer männlichen Person, die sich als Polizeibeamter ausgab. Der falsche Polizist behauptete, die Tochter der Seniorin habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und müsse nun gegen Zahlung einer Kaution freigelassen werden. In gutem Glauben stellte die Seniorin daraufhin ihren wertvollen Schmuck sowie einen Bargeldbetrag von mehreren tausend Euro bereit.

Rund zwei Stunden später, gegen 15:50 Uhr, erschien ein Mann an ihrer Wohnanschrift und nahm das bereitgelegte Geld und den Schmuck entgegen. Kurz darauf forderte der falsche Polizist telefonisch noch mehr Bargeld. Bevor es zu einer weiteren Übergabe kam, wurde die Seniorin jedoch von ihrer Tochter angerufen, und der Betrug flog auf.

Der Geldabholer wird wie folgt beschrieben: etwa 20 bis 30 Jahre alt, circa 175 cm groß, schlanke Statur, mitteleuropäisches Erscheinungsbild, mittellanges dunkles Haar, und er trug eine bläuliche Kurzjacke sowie eine dunkle Hose. Er sprach deutsch ohne Akzent.

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zum Vorfall oder zur Identität des Geldabholers geben können, sich an das Kriminalkommissariat 2 unter der Rufnummer 02202 205-0 zu wenden.

Die Polizei warnt erneut eindringlich vor dieser bekannten Betrugsmasche, bei der Täter gezielt den Schockmoment von Angehörigen ausnutzen. Besonders ältere Menschen werden oft Opfer dieser perfiden Methode. Angehörige werden gebeten, ihre Familienmitglieder zu sensibilisieren. Wer sich kostenfrei beraten lassen möchte, kann sich beim Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz unter der Rufnummer 02202 205-444 oder per E-Mail an gl.kriminalpraevention@polizei.nrw.de wenden.

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Verkehrsunfallflucht in Wermelskirchen / Dabringhausen (Stumpf)

Wermelskirchen: Zeugen gesucht – Unfallverursacher flüchtet nach Kollision

19 Oktober 2024 von Felix Morgenstern

Wermelskirchen – Am Freitag (18.10.) wurde die Polizei über eine Verkehrsunfallflucht in der Straße Stumpf im Ortsteil Dabringhausen informiert, bei der ein Baum und ein Verkehrszeichen beschädigt wurden. Der Unfallverursacher entfernte sich vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Die Polizei sucht nun nach Hinweisen.

Nach bisherigen Ermittlungen befuhr der unbekannte Fahrer zwischen Donnerstag (17.10.) 17:00 Uhr und Freitag (18.10.) 03:30 Uhr die Straße Stumpf in Fahrtrichtung Arnzhäuschen. In einer Rechtskurve verlor der Fahrer offenbar die Kontrolle über das Fahrzeug, kam von der Straße ab und prallte sowohl gegen ein Verkehrszeichen als auch gegen einen Baum auf einem Fußgängerüberweg. Trotz des Unfalls setzte der Fahrer die Fahrt fort, ohne die Schäden zu melden oder sich um die Regulierung zu kümmern.

Der entstandene Sachschaden wird auf einen mittleren dreistelligen Betrag geschätzt.

Das Verkehrskommissariat in Burscheid sucht nun nach Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder zum flüchtigen Fahrzeug machen können. Hinweise werden unter der Rufnummer 02202 205-0 entgegengenommen.

Zusätzlich erhofft sich die Polizei Hinweise von Anwohnern, die den Unfall gehört oder gesehen haben könnten. Besonders hilfreich wären Beobachtungen von Fahrzeugen, die zu ungewöhnlichen Zeiten unterwegs waren oder sich auffällig verhalten haben. Auch Dashcam-Aufnahmen von Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt in der Nähe der Unfallstelle unterwegs waren, könnten wertvolle Hinweise liefern. Jeder noch so kleine Hinweis könnte helfen, den Vorfall aufzuklären und den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, wachsam zu sein und verdächtige Vorkommnisse zu melden.

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