Archiv | Wirtschaft

Flitzerblitzer 09.11.2012-16.11.2012

12 November 2012 von Darian Lambert

Die Polizei Rhein-Berg führt in der nächsten Woche folgende Geschwindigkeitskontrollen, durch:

Freitag, 09.11.2012
– Refrath, Vürfels
– Voiswinkel, Odenthaler Straße
– Vilkerath, B 55

Montag , 12.11.2012
– Odenthal-Neschen, Scheurener Straße 30km/h Bereich
– Bergisch Gladbach, B 506 in Romaney
– Refrath, Vürfels

Dienstag, 13.11.2012
– Heiligenhaus, Hohkeppeler Straße
– Hoffnungsthal, L 284 Veurneplatz
– Rösrath, Scharrenbroicher Straße

Mittwoch, 14.11.2012
– Burscheid, Schulstraße
– Wermelskirchen, Dhünner Straße

Donnerstag, 15.11.2012
– Bärbroich
– Overath-Klefhaus, L 284
– Vilkerath, Kölner Straße

Freitag, 16.11.2012
– Bergisch Gladbach, Reuterstraße
– Burscheid, Nagelsbaum K 9
– Odenthal-Eikamp B506

Die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises führen zusätzlich und in eigener Zuständigkeit Geschwindigkeitskontrollen durch.

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EU-Sondersteuer: Soll Bargeld künftig besteuert werden?

11 November 2012 von Darian Lambert

Viele Bürger, besonders ältere Menschen, halten an dem klassischen Zahlungsmittel Bargeld gerne fest. Ein Artikel vom Kopp Verlag in der aktuellen Ausgabe des Hintergrundinformationsdienstes KOPP Exklusiv sorgt derzeit für Aufregung sowohl bei den Bürgern als auch in der Finanzindustrie. Wegen der Aktualität und Brisanz des Themas haben wir uns erkundigt bei voneinander völlig unabhängigen Politikern, ob eine Bargeldsteuer wirklich von der EU geplant ist. Zunächst fragten wir Herbert Reul (CDU, Mitglied des Europaparlamentes) ob wirklich eine Bargeldsteuer von der EU in der Mache  ist. In seiner Funktion als Abgeordneter recherchierte Reul und berichtet: „Nach meinen Recherchen ist eine derartige Steuer zurzeit nicht geplant. Ein solches Gesetz ist weder von der Kommission vorgeschlagen worden, noch wird vom Parlament ein solches initiiert.“  Weitere Recherchen ergaben, dass Dr. Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Banken, in seinem Vortrag auf dem Bargeldforum der Bundesbank in Frankfurt erwähnte, dass heute einzelne Kostenbestandteile der Bargeldver- und Entsorgung mit Steuermitteln finanziert werden. Dabei gab er auch noch zu bedenken, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr nicht subventioniert wird und forderte einen härteren Wettbewerb zwischen Bargeld und Kartenzahlung. Dabei wurde an keiner Stelle eine Steuer auf Bargeld gefordert – so Reul weiter.

Die ganze Rede ist im Internet abrufbar:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Kerngeschaeftsfelder/Bargeld/veranstaltungen_2012_10_10_bargeldsymposium_kemmerer.pdf?__blob=publicationFile

Die Gegenprobe machen wir über eine Anfrage beim Europäischen Parlament über Andrej Hunko (Die Linke, Mitglied des Bundestages). Aus dem Büro des Abgeordneten kam eine ähnliche Antwort: „Einen solchen Gesetzentwurf gibt es nicht. Es ist zwar richtig, dass eine Verringerung des Bargeldumlaufs von der EU angestrebt wird, aber dafür werden andere Mittel als steuerliche eingesetzt: beispielsweise Einschränkungen der Bezahlmöglichkeiten mit Bargeld oder Gebühren auf die Bargeldausgabe.“

Wir gehen somit davon aus, dass der Bargeldverkehr nicht besteuert wird, da zwei von einander völlig unabhängige Abgeordnete unterschiedlicher politischer Lager in diesem Fall einer Meinung sind. Die Tendenzen hin zu einer Gebühr auf Bargeld geben uns jedoch erheblich zu denken. Dimitri Kummer, Devisenhändler bei Godmode Trader (BörseGo AG) befürwortet die Reduktion der Bargeldbestände. Warum? In der Vergangenheit haben zu hohe Bargeldbestände den Banken sehr geschadet, meint der Börsen – Youngster.

Welche Interessen werden hier vertreten? Will die EU Steuern bzw. Gebühren erheben oder wollen die Banken profitieren? Ist alles vielleicht nur eine Ente des Kopp Verlages? Der Bericht vom Kopp Verlag jedoch, sei eindeutig eine Ente, heisst es aus Kreisen des Bundestages in Berlin. Wo die Überlegungen der Gebühr auf Bargeld herstammen konnte man uns leider nicht mitteilen. „Mehr Informationen oder Quellen haben wir dazu nicht.“ heisst es aus dem Büro von Hunko. Wir bleiben an diesem Thema aus aktuellem Anlass dran, bis wir die Details aufgedeckt haben.

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Free Pussy Riot flashmob outside of Germany’s only Russian orthodox pilgrimage site in Bekond near Trier

08 November 2012 von Shnippy FreePussyRiot CGN / BN

 Deutsche Version

Activists of the Free Pussy Riot Cologne / Bonn group were supported by Amnesty International Bonn when they gathered in the small village of Bekond near Trier on Saturday, 03.11.2012.
With their protest in front of the only Russian orthodox pilgrimage site in Germany they demanded the immediate release of Pussy Riot members and all other political prisoners in Russia.

Apparently Hotel Brunnenhof is being used as a makeshift church and pilgrimage simultaneously. Potentially present employees preferred to hide behind closed shutters.
20 protestors had travelled from Cologne, Bonn, Frankfurt and Luxembourg to this hotel in order to raise awareness of the increasing restrictive government tactics in Russia.
The collaboration between President Vladimir Putin and the orthodox patriarch and the latter’s former KGB-colleague Kyrill I is of particular concern.

The pilgrimage site in Bekond is vigorously debated in Russia. Since August this year, Duma deputies have been prohibited from owning or purchasing property abroad. According to Russia News, breaking this law results in being fined with around 5-10 million Rubles, a 5-year prison sentence and a prohibition to hold office for 3 consecutive years. 51 % of the hotel property in Bekond is currently being owned by Alina Dolskaya, the wife of Duma deputy Andrey Isayev. The remaining 49 % are being held by the pilgrimage company St. Thomas Tdf GmbH.

Amnesty International employee Klaus H. Walter voiced  his views regarding the issues involved:
„Andrey Isayev, being the chair of the Duma Labour and Social committee, is mainly responsible for the latest tightening of legislation, for instance enforcing non-governmental organizations to register as foreign agents,     if they receive financial aid to support their activities       (this does not only affect local human rights organizations like Memorial and many others, but also prejudices the work of UNESCO or membership organizations like Greenpeace and Amnesty International). The demonstration laws have been drastically restricted      under the auspices of Isayev – and now it turns out that    his very own wife is financially ‚involved‘ with this so-called pilgrimage site near the Luxembourg border. Duma Deputies from opposition parties get arrested and are accused of owning foreign properties. Naturally this does not apply to Mr. Isayev since his wife owns the property.“

The focus of the demonstration however was demand for the immediate release of the band members Nadya Tolokonnikova and Maria Aljochina of Pussy Riot remaining in prison, as well as all other political prisoners in Russia.
The colourful balaclava wearing activists used four megaphones to shout slogans like: ‚Free Pussy Riot, Russia without Putin, Freedom for all political prisoners etc.‘ predominantly in German and Russian.

A conversation between the action organiser Janine Schneider and Bekond Mayor Mr. Reh confirmed that there was one room of the hotel currently being used for praying and holding devine services (the former breakfast room). The building was obviously in the process of being converted. Mr Reh stated that he frequently saw buses filled with pilgrims in front of the hotel. He explained he was simply happy that the property is not left vacant to decay and that it creates working places locally.

Free Pussy Riot Cologne / Bonn is already planning another action for the End of November in the inner city of Cologne. More detailed information will be available here

(https://www.facebook.com/P3ssyRiotGermany/events)

once the formal registration has been submitted to the authorities.

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Pro Pussy Riot Flashmob vor Deutschland’s einzigem russisch-orthodoxem Pilgerzentrum in Bekond

04 November 2012 von Shnippy FreePussyRiot CGN / BN

 English version

Am Samstag, den 03.11.12, versammelten sich Mitglieder von Free Pussy Riot Cologne / Bonn unterstützt von Amnesty International Bonn in dem 852-Seelen-Dorf Bekond bei Trier. Sie protestierten für die Freilassung von Pussy Riot und allen anderen politischen Häftlingen in Russland vor dem einzigen russisch-orthodoxen Pilgerzentrums deutschlandweit.

Das Hotel Brunnenhof wird angeblich auch als Kirche und Pilgerzentrum genutzt, allerdings schotteten sich ggf. anwesende Mitabeiter des Hotels oder der „Kirche“ hinter geschlossenen Rolladen ab. Die 20 Demonstranten waren aus Köln, Bonn, Frankfurt und Luxemburg angereist, um auf die zunehmend restriktiver werdenden Regierungsstrategien in Russland und die Kollaboration von Präsident Wladimir Putin mit dem orthodoxen Patriarchen und früheren Kollegen aus Geheimdienstzeiten Kyrill I. aufmerksam zu machen.

Das Pilgerzentrum in Bekond ist in Russland heftigst umstritten. Seit August ist es russischen Duma-Abgeordneten grundsätzlich verboten Grundstücke im Ausland zu besitzen oder zu erwerben. Laut Russia News ist dies strafbar mit einem Bußgeld von 5 – 10 Millionen Rubel, 5-jähriger Haft und anschließende 3-jährigem Verbot ein öffentliches Amt zu führen. 51% des Grundstücks des Hotels in Bekond gehören Alina Dolskaja, der Ehefrau Duma-Abgeordneten Andrej Issajew. Die anderen 49% besitzt die Pilgerfirma St.Thomas TdF GmbH.

Klaus H. Walter, Mitarbeiter von Amnesty International, äußerte sich zu diesem Thema wie folgt:                       „Andrej Issajew  ist als Vorsitzender des Arbeits- und Sozialausschusses einer der hauptverantwortlichen     Duma-Abgeordneten für die jüngsten Verschärfungen der Rechtsgrundlagen wie z.B. den Zwang für Nichtregierungs-organisationen,  sich als ausländische Agenten registrieren   zu lassen, wenn sie Unterstützungszahlungen erhalten    (dies trifft dann nicht nur lokale Menschenrechts- organisationen wie Memorial  und viele andere, sondern auch die UNESCO  oder Mitgliederorganisationen wie Greenpeace oder Amnesty International).  Das russische Demonstrationsrecht wurde unter Federführung von Issajew drastisch eingeschränkt – und nun stellt sich heraus, dass die Ehefrau eben dieses Herrn an einem sogenannten Pilgerzentrum in der Nähe der luxemburgischen Grenze „beteiligt“ ist. Oppositionsabgerodnete werden eingesperrt weil sie angeblich Besitz im Ausland haben – für Herrn Issajew gilt das natürlich nicht, das ist ja alles Eigentum der Ehefrau.“

Die Thematik des Protests konzentrierte sich jedoch auf die Forderung der Freilassung der beiden noch inhaftierten Bandmitglieder von Pussy Riot, Nadja Tolokonnikowa und Maria Aljochina, sowie aller anderen politischen Häftlinge in Russland.

Mit vier Megafonen riefen die bunt-maskierten Aktivisten lautstark Slogans wie „ Free Pussy Riot, Russland ohne Putin, Freiheit für alle politischen Gefangene usw.“, hauptsächlich in Deutsch und Russisch.

In einem Gespräch zwischen der Demonstrationsleiterin Janine Schneider und dem Bürgermeister Herrn Reh, bestätigte es sich, dass ein Raum des Anwesens (der vorherige Frühstücksraum) zur Zeit als Kirchenraum genutzt werde. Umbauten am Gebäude selber seien im Gange. Herr Reh erklärte, dass er des öfteren Busse mit Pilgern vor dem Hotel gesehen hat. Er sei einfach nur froh, dass das Gebäude nicht verwahrlose und das Unternehmen lokale Arbeitsplätze schaffe.

Free Pussy Riot Cologne / Bonn plant bereits die nächste Demonstration für Ende diesen Monats     in der Kölner Innenstadt. Genauere Informationen werden nach der formellen Anmeldung veröffentlicht und auf der Facebook-Seite

https://www.facebook.com/P3ssyRiotGermany/events

abrufbar sein.

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„Bergische Weihnachten“ – Vorfreude ist die schönste Freude

26 Oktober 2012 von Darian Lambert

Einzigartige Bühnenshow mit Overather Künstlern

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus, denn obwohl die Advent- und Weihnachtszeit noch nicht begonnen hat, erlebt der Kulturbahnhof am 17. und 18. November eine Bühnenshow vom Feinsten. Nahezu 30 Künstlerinnen und Künstler werden das Publikum mit Texten, Liedern, musikalischen Leckerbissen und Gedichten begeistern. Und das Einmalige ist: alle Darsteller kommen aus Overath und treten in dieser Zusammenstellung erstmalig auf.

Die Idee dazu hatten Alexander Bücken, Inhaber der gleichnamigen Buchhandlung und Schauspieler und TV-Moderator Manfred Erwe. Den Beiden, die bereits andere Events miteinander durchgeführt haben, schwebte schon seit langem eine literarisch-musikalische Veranstaltung vor, in der ausschließlich Künstler aus Overath auftreten sollen. Dazu Alexander Bücken: „Es ist großartig zu sehen, wie viele tolle Künstler in Overath leben, die aber viel zu wenig wahrgenommen oder gar nicht angesprochen werden. Das möchten wir gerne ändern.“ Und Manfred Erwe, der u.a. weit über die Grenzen seiner Wahlheimat Overath bekannt ist für seine Lesungen an ungewöhnlichen Orten, ergänzt: „Als die auftretenden Künstler gerade ihre Zusage an der „Bergischen Weihnachten“ gegeben hatten, wollten auf einmal noch mehr Musiker und Autoren teilnehmen. Das heißt, wir können, nein wir dürfen hier aus dem Vollen schöpfen, was gute und namhafte Künstler angeht – von Klein bis Groß.“

Besonders stolz ist Manfred Erwe, der die Inszenierung leitet, dass er eine Schauspielgröße wie Peer Augustinski mit ins Boot ziehen konnte, der mit bekannten Weihnachtsgeschichten das Publikum in seinen Bann ziehen wird. „Wir möchten keine „Kölsche Weihnacht“ auf die Bühne holen, das machen Andere schon. Aber wir wollen auch keine Schwermut präsentieren. Die Mischung aus Kult, Klassik und Modernes soll das Publikum zum Schmunzeln und zum Nachdenken bringen.“, so der Mime.

Selbstverständlich wird auch mal in Mundart gesungen, dafür sorgt schon das Quartett um Werner Unger, während Profimusiker wie Roland Pütz, Michael Herden und Die Glorreichen Zwei – Claudia und Dirk Pawelka – wiederum eine ganz andere musikalische Note setzen. Und dass es sich lohnt, früh ein Instrument zu lernen, beweisen die Schülerinnen und Schüler der MusicSchool um Ralph Tehsmann. Für jeden Geschmack wird etwas dabei sein. Dazu tragen auch die Autoren Ferdinand Böhm, Horst Dahlmeyer und Bernd Hambüchen mit ihren literarischen Leckerbissen bei. „Dann gibt es noch einige Überraschungsgäste, die ich aber noch nicht verraten möchte. Doch wer wissen möchte, warum auch der Overather Bürgermeister ein Wörtchen mit zu Reden hat und was der evangelische Pfarrer Karl-Ulrich Büscher auf der „Bergischen Weihnacht“ macht, der muss sich das Programm schon persönlich anschauen“, so Manfred Erwe.

Es gibt zwei Vorstellungen, nämlich am Samstag, 17.November um 19 Uhr, Einlass ist um 18 Uhr und am Sonntag, 18.November um 15 Uhr, Einlass ist um 14 Uhr, um eben auch die ganze Familie anzusprechen. Der Eintritt beträgt 18 € für Erwachsene und 9 € für Kinder bis zum 12.Lebenjahr. Die Karten sind erhältlich über die Buchhandlung Bücken, Hauptstraße 57a in Overath, Tel. 02206-2104. Und damit sich alle Gäste wohlfühlen, hat sich das Gespann Bücken-Erwe etwas Besonderes einfallen lassen: im Eintrittspreis inbegriffen ist ein Gläschen Sekt (wahlweise Orangensaft) zur Begrüßung. Am Samstag gibt es in der Pause Kölsche Tapas aus der Overather Metzgerei Scharrenbroich, am Sonntag sorgt die Bäckerei Müller in der Pause für genügend Waffeln. Alles Gute kommt aus Overath – von der Kunst bis zur Küche.

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Die Abmahnung, das rote Tuch der Internetsociety

23 Oktober 2012 von Darian Lambert

Abmahnungen sind in Verruf geraten und gelten als unseriös. Sie werden als unlautere Geschäftemachereien von Anwälten und deren Auftraggebern in der breiten Öffentlichkeit mit Hass-Tiraden als Abzockerei gegeißelt. Dies geschieht nicht selten deshalb, weil häufig Heranwachsende, Studenten und Arbeitslose dabei mit Kosten zwischen 300,- € und 1.200,- € konfrontiert werden.

Die in der vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung ausbedungene Vertragsstrafe zwischen 2000,- und 5.000,- € oder mehr für den Fall des Zuwiderhandelns wird von vielen irrtümlich als fällig gestellte Forderung verstanden, die sich obendrein Auftraggeber und Anwaltskanzlei einstecken wollen, so langläufige Meinung vieler Betroffenen.

Abmahnungen dürfen jedoch nicht alle in einen Topf geworfen werden. Abmahnungen sind den meisten aus der Arbeitswelt geläufig, wenn der Chef oder die Personalabteilung gegenüber dem Mitarbeiter arbeitsvertragswidriges Verhalten rügt. Da diese für den betroffenen Mitarbeiter nicht mit Kosten verbunden sind, regt sich darüber auch keiner auf.

Im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtschutz (Wettbewerbs-, Marken- und Gebrauchsmusterschutzrecht) sind vorausgehende Abmahnungen mehr oder wenig obligatorisch, wenn von Rechtsverletzungen betroffene gegen den Rechtsverletzer rechtlich und notfalls gerichtlich vorgehen wollen. Sie werden als solche auch nur von der Rechtsprechung anerkannt, wenn sie mit der Androhung einer spürbaren Vertragsstrafe einhergehen, die aber nur zu zahlen ist, wenn diese durch Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung anerkannt wurde und der Rechtsverletzer erneut den abgemahnten Rechtsverstoß begeht. Die Vertragsstrafe kann daher bereits von ihrem Ansatz her nicht als beabsichtigte Abzockerei eingestuft werden.

Der Bestimmungszweck einer  Abmahnung  im Urheberrecht und auf Gebieten des gewerblichen Rechtschutzes ist, dem Rechtsverletzer die Gelegenheit einzuräumen, sich ohne einer viel teureren einstweiligen Verfügung oder Klage einem begründeten Unterlassungsanspruch verbindlich unterwerfen zu können, indem er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Anderenfalls könnte der von der Rechtsverletzung Betroffene gleich eine einstweilige Verfügung beim Landgericht  beantragen, die für den Rechtsverletzer das vier bis achtfache an Verfahrenskosten auslösen würde.

Nachdem ein Großteil des privaten und geschäftlichen Lebens sich nunmehr im Internet abspielt, wo nunmehr  jedermann von 12 Jahren aufwärts unbeschadet seines persönlichen Einkommens im Internet rechtsgeschäftlich agiert, mit Waren handelt oder als Unternehmer oder Scheinunternehmer ohne nennenswerten finanziellen Einsatz auch im Dienstleistungsbereich tätig und durch die Digitalisierung nahezu aller Informationen alles auch kopiert und für eigene Zwecke verwendet werden kann, ist es nicht verwunderlich, dass Urheberrechtsverletzungen wie auch Verletzungen des Markenrechts oder Wettbewerbsrecht zum Massendelikt geworden sind.

Ob eine wettbewerbswidrige Anzeige in der Tagesszeitung erscheint, oder im Internet macht keinen Unterschied, vielmehr stören wegen der Nachhaltigkeit und der viel größeren Verbreitung Wettbewerbsverstöße im Internet den Markt oft mehr als in den Printmedien.

Dass jemand, der einem die Fensterscheibe einwirft oder das Fahrzeug eines anderen beschädigt, also eine Sachbeschädigung begeht, auch für die Anwaltskosten aufkommen muss, wenn er vom Opfer auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, ist nach unserem Rechtssystem eine Selbstverständlichkeit, worüber sich keiner aufregt. Da Verkehrsunfälle tägliche Massenereignisse sind, regt sich auch keiner darüber auf, dass tausende Anwälte ihr Geld mit der der Reguklierung von Verkehrsunfällen  verdienen und den Schädigern ihre Gebühren in Rechnung stellen, gleichgültig, ob ein Schüler mit seinem Mofa die Seitentür eines PKW zerkratzte, ein Arbeitsloser die Reifen zerstach, oder Omi beim Ausparken das Nachbarauto demolierte. Da schreit keiner Abzocke, wenn da Rechnungen  diverser  Schadensersatzpositionen und Anwaltskosten und damit  Forderungen  in vierstelliger Höhe ins Haus flattern, auch nicht, wenn der 16 jährige Sohn alles verursachte.

Die Abmahnungen sind insbesondere durch die Abmahnwellen  der Film- und Musikindustrie und sich darauf spezialisierte Anwaltskanzleien in Verruf geraten,  wenn über file-share-Programme heruntergeladene Filmwerke oder Musiktitel automatisch wieder tausendfach im Internet erneut verbreitet werden. Nach gegenwärtiger Rechtslage stellt das unlegitimierte Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken eine Urheberrechtsverletzung dar und nach der Rechtsprechung des BGH dürfen Massendelikte im Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz auch grds. massenweise verfolgt werden, denn anderenfalls würden Rechtsinhaber bereits dann rechtlos gestellt werden, wenn Rechtsverletzungen nur von mehreren nachgeahmt werden.

Auch ist es grundsätzlich nicht verwerflich und gehört zum Wesen unserer Marktwirtschaft, wenn Dienstleister wie Anwaltskanzleien sich neuen Geschäftsfeldern widmen, wo es was zu verdienen gibt. Die Verfolgung von Rechtsansprüchen wie auch Unterlassungsansprüchen für ihre Auftraggeber gehört nun mal zum Geschäft einer normalen Anwaltskanzlei ebenso wie es zu ihrer Aufgabe gehört, die mit ihrer Beauftragung entstandenen Kosten bei der Gegenseite zu realisieren, soweit es nach dem  Gesetz einen Erstattungsanspruch des Anspruchstellers gibt (meist bei Schadensersatz, Unterlassung oder Verzug. Auch das ist normales Geschäftsgebaren und keine Abzockerei.

Grundsätzlich haftet aber der Auftraggeber im Innenverhältnis für die Anwaltsgebühren, wenn diese bei der Gegenseite aus welchem Grund auch immer nicht beitreibbar sind, d.h. Er geht wegen sehr weit verbreitet schlechter Bonitäten der Kontrahenten ein finanzielles Risiko ein, auf den Kosten letztendlich sitzen zu bleiben.

Nun ist bezogen auf die Abmahnwellen betreffen die Urheberrechtsverletzungen im Film- und Musikbereich ist der Vorwurf der Abzockerrei nicht ganz unberechtigt, da dort zuweilen einiges aus dem Ruder gelaufen ist. In der Tat hat sich da eine Art Abmahnindustrie breit gemacht, wo die Abmahnung und die damit geltend gemachten Geldforderungen beinhaltend pauschaler Schadensersatz und Anwaltskosten der eigentliche Zweck sind und die abgemahnten Rechtsverletzungen lediglich als Vehikel missbraucht werden. Nicht selten stellen die Film- oder Musiktitelverwerter die Titel selber in die Tauschbörsen und lösen damit gezielt die Downloadwelle aus, der dann das einträglichere Geschäft der Abmahnung folgt. Einträglich, da tausendfach begangen.

Die Deals mit den sich darauf spezialisierten Anwaltskanzleien sind unterschiedlich. Jedenfalls ist allen gemeinsam, dass die Auftraggeber nicht für die gesetzlichen Gebühren aufzukommen haben, falls diese bei der Gegenseite nicht bezahlt werden oder nicht beitreibbar sind. Meist müssen die Anwaltskanzleien auch aus eigener Tasche und auf eigenes Risiko die Gerichtskosten eines Prozesses finanzieren, soweit ein solcher angestrengt wird.

Als Gegenleistung gibt es tausende von Fällen, die automatisiert abgemahnt werden und von denen ein bestimmter Prozentsatz freiwillig zahlt.

Mit Insider-Kenntnis interner Abwicklungsprozesse der Gegenseite  konnte ich bisher jeden von einer Abmahnung betroffenen Mandanten wegen einer Urheberrechtsverletzung vor jeglicher Zahlung bewahren.

Davon zu unterscheiden sind Abmahnungen auf den Gebieten des Marken- oder Wettbewerbsrecht. Diese sind zum einen nicht maschinell von einer Anwaltskanzlei in tausendfacher Form abzuwickeln. Auch bei gleich gelagerten Verstößen verschiedener Verletzer  hat  jeder Verstoß seine individuellen Besonderheiten.

Im Wettbewerbsrecht dienen zudem viele Normen auch dem Verbraucherschutz, so dass Abmahnungen wegen fehlenden oder unzureichenden Impressums oder falsche oder fehlende Widerrufsbelehrungen, Irreführungen etc. dem Verbraucherschutz dienen und es dort auch nur auf eine abstrakte Betroffenheit des konkurrierenden Unternehmens ankommt.

Wenn jetzt im eBay oder auf anderen Internet-Plattform Mitbewerber mit irreführenden Angaben  unterwegs sind und damit Verbraucher täuschen oder als Schüler oder Arbeitslose anonym mit Taschengeldpreisen im Auge des Verbrauchers preisbildend sog. Straßenpreise suggerieren, die ein ordnungsgemäß agierendes Gewerbeunternehmen, das Abgaben und Personalkosten und für Betriebsräume zahlt, so bewirken solche wettbewerbswidrigen Internetpräsenzen auf maßgeblichen Internetportalen wie eBay schon eine gravierende Marktstörung, gegen die sich betroffene gewerbliche Mitbewerber zur Wehr setzen müssen.

Da in manchen Branchen derartige Verstöße auch häufiger vorkommen, potenziert sich die Marktstörung und muss dann erst recht auch vielfach bekämpft werden. Und dabei ist es bezogen auf die Auswirkung auf das Marktgeschehen auch irrelevant, ob der 14 jährige Schüler sich als Verkäufer oder Dienstleister anbietet, oder dessen Vater.

Bei wettbewerbsrechtlichen oder markenrechtlichen  Abmahnungen im Kleingewerbe werden in aller Regel außer den angefallenen Anwaltskosten selten weitere Schadensersatzpositionen wie entgangener Gewinn etc. geltend gemacht.

Entgegen langläufiger Meinung verdient der Auftraggeber daran keinen Cent mit, sondern er haftet intern sogar für die Gebühren.

Für den Anwalt ist es auch  kein lukratives Geschäft, soweit sich das Ganze im Kleingewerbebereich abspielt und die Streitwerte wie meist deutlich unter 10.000 € liegen. Da sind dann auch knapp 500, -€  Honorar angesichts der meist folgenden schriftsätzlichen Diskussionen eher schwer verdientes Geld und meist mit mehr Aufwand verbunden, als bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden. Von daher gibt es unbeschadet der rechtlichen Unzulässigkeit auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht die geringste Veranlassung für einen Anwalt, sich diese Gebühren auch noch mit dem Mandanten zu teilen.

Abmahnungen dürfen daher nicht in einen Topf geworfen werden. Dass sie massenhafter auftreten ist den Möglichkeiten des Internet und den dort lauernden vielfältigen Gefahren von Rechtsverletzungen und deren massenweiser Begehung  geschuldet.

Rainer Dlugosch,  www.rechtsconsult.de

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Bürgerinitiative Lustheide stellt Bürgermeister Fragen

21 Oktober 2012 von Darian Lambert

Liebe Refrather, liebe Unterstützer von www.lustheide.de,

wir sind uns sicher, einen guten Kompromiss für Refrath gefunden zu haben. Parteien und Bürgerinitiative waren sich einig über eine moderate Gewerbeerweiterung mit dem Verzicht auf eine neue öffentliche Erschließungsstraße.

Inzwischen mussten wir jedoch erfahren, dass die Stadtverwaltung vom eingeschlagenen Kompromissvorschlag abweicht und den Plan eines erweiterten Gewerbegebietes mit Erschließungsstraße favorisiert.

Aus diesem Grund wurden die Eigentümer der zu beanspruchenden Grundstücke vehement auf Verkaufsabsichten angesprochen. Nicht nur diese, sondern wir alle befürchten langfristig den kompletten Verlust des Waldes bis zur Autobahn und eine drastische Zunahme des Verkehrs.

Um die Unsicherheit sowohl bei den betroffenen Anwohnern als auch bei vielen Refrather Bürgern zu beseitigen und Klarheit zum aktuellen Stand der Planungen „Gewerbegebiet Lustheide“ zu erhalten, haben wir vor einer Woche die Anfragen der beunruhigten Bürger an den Bürgermeister weitergeleitet. Wir gehen davon aus, dass die Fragen im Rahmen der kommenden Einwohnerfragestunde während dieser Ratssitzung beantwortet werden.

Zeigen wir den Politikern, dass wir weiter für den Erhalt des Waldes und unserer Wohnqualität kämpfen!

Wir fordern die Verwaltung und die Fraktionen auf, weiter im Sinne unseres Kompromisses zu planen.

Wir laden Sie zur Teilnahme an der Ratssitzung am 23.10. ein und grüßen herzlich.

Stadtratssitzung mit Einwohnerfragestunde
Dienstag, den 23.10.2012 ab 17.00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz 1

Das Team von www.lustheide.de

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Lustheide: “Wir werden nicht verkaufen!”

08 Oktober 2012 von Darian Lambert

Unter den Eigentümern der relevanten Grundstücke entlang der Lustheide besteht im wesentlichen Einigkeit:

Gemeinsam haben sie einen Brief an die Stadtverwaltung geschickt, indem Sie klar äußern, dass Sie Ihre Grundstücke nicht verkaufen werden und die Lustheide Ihr Wohnstandort bleiben wird.

Ein Eigentümer hat bereits einen Anwalt eingeschaltet und lässt seine Absicht, nicht zu verkaufen auf diese Art und Weise der Stadtverwaltung mitteilen. Die Anwohner machen ihren Protest nun auch gemeinsam durch Transparente an Ihren Häusern deutlich.

Wir Refrather halten zusammen für den Erhalt unseres Waldes und unserer Wohnqualität. Wir sind empört über die Taktik der Stadtverwaltung im Umgang mit den betroffenen Grundstückseigentümern.

Dieses Verhalten gefährdet den für alle so vernünftigen Kompromiss.

Warum verlässt die Stadt den Konsens-Weg?! Parteien und die Bürgerinitiative waren sich einig über eine moderate Erweiterung, die den Interessen aller dient (Unwirtschaftlichkeit eines Gewerbegebietes an dieser Stelle, dem Verzicht auf die Erschließungsstraße und dem moderatem Ausbau von Gahrens und Battermann).

Wir stehen für den Erhalt des Waldes und der Wohnqualität Refraths sowie eine angemessene Erweiterung von Gahrens & Battermann. Eine öffentliche Erschließungsstraße ist hierbei unwirtschaftlich und nicht erforderlich!

Die von uns gewählten Politiker sind aufgefordert, unsere Interessen deutlich an die Stadtverwaltung zu kommunizieren. Die nächsten Wahlen nähern sich.

Setzen Sie dem Planungs-Chaos ein Ende und schaffen Sie Sicherheit für Wirtschaft und Bürger!

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Scheitert geplantes Einkaufszentrum in Bensberg?

05 Oktober 2012 von Darian Lambert

Die gestrige Bürgerversammlung hat gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der anwesenden Bürger durch ihre Wortbeiträge oder ihren Beifall bekundeten, dass sie gegen das neue Einkaufszentrum in dieser massiven baulichen Form sind, der Bauörper ein zu großes Monstrum sei, dass nicht in das bauliche Umfeld passe und die Chancen einer langfristigen Belebung des oberen Marktplatzes verhindere. Die Eigentümer des Goethehauses kündigten bereits alle denklichen gerichtlichen Schritte gegen einen Bebauungsplan an, der die jetzige Planung legalisiere. Auch wurde die Rentabilität des Projektes in Frage gestellt, weil die erforderlichen Mieten heute am Markt nicht mehr erzielbar und 10-Jahres-Mietverträge nicht mehr durchsetzbar seien. Auch die Gefahr, dass die Fonds-Gesellschaft ebenso wie zuvor künftige erforderliche Investitionen unterlasse und auch dieses Objekt wie das Löwencenter abgewirtschaftet werden könne, wurde hingewiesen. Der Verwaltung und dem Architekturbüro wurde Täuschung durch gefällige perspektivische Visualisierungen vorgeworfen, die den wirklichen realen Eindruck nach Fertigstellung verschleiern sollen. Ich hatte nicht mit so viel Gegenwind aus der Bürgerschaft gerechnet, über die Verwaltung und Politik so ohne weiteres nicht mehr hinweggehen können. Hier treffen freilich Eigentümerrechte der Fondsgesellschaft einerseits wie auch andere Eigentumsverhältnisse im Gebiet des ausgelegten Bebauungsplanes und die Wunschvorstellungen der Bürger über ein schönes Bensberg andererseits diametral aufeinander, denn es ist einer Stadt als Nichteigentümer nicht möglich, die Planung nach städtebaulichen Gesichtspunkten optimiert am Reißbrett zu gestalten Und auch wirtschaftliche Zwänge des Investors bilden einen Zielkonflikt. Es dürfte aber nach der gestrigen Veranstaltung klar sein, dass das Projekt weder von der Verwaltung noch von der Politik so euphorisch wie bisher durchgewunken werden kann und Politik und Verwaltung an einer harten Nuss noch zu knabbern haben. Ich will nicht mehr ausschließen, dass wegen zu viel Widerstand zu vieler Bürger gegen die gegenwärtige Planung der Investor nicht mehr will, wenn das Gebäude um 2 Geschosse reduziert und noch mehr nach hinten versetzt werden soll. Auf die weitere Diskussion bin ich daher gespannt und auch darauf, inwieweit die Fraktionen auf die Bürgereinwendungen reagieren werden.

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Die Vodafone Abzocke

03 Oktober 2012 von Darian Lambert

Charlotte Peters ist wütend auf die Düsseldorfer Telekommunikationsfirma Vodafone.  Seit über 2 Jahren hat sie Ärger wegen ihrem Telefonanschluss. Mit dem dadurch produzierten Papierkrieg kann man einen ganzen Aktenordner füllen. Der Fall von Frau Peters ist erschütternd und gewährt einen tiefen Einblick in die mindestens fragwürdigen Geschäftspraktiken von Vodafone. Eigentlich wollte Charlotte Peters nur ein paar Euro sparen. Da sie nicht mehr bis zum Vodafone Geschäft laufen kann (nach Bergisch Gladbach), schickte sie ihren Nachbarn, um einen „Vodafone Zuhause Festnetzflat-Vertrag“ für sie in die Wege zu leiten. Ein paar Monate später ging der Ärger los. Im Vodafone Shop Bergisch Gladbach wurden statt ein Vertrag kurzerhand zwei Verträge abgeschlossen und Frau Peters auch berechnet.

Erst nach Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes und massiven Protesten im Vodafone Geschäft durch eine ihrer Freundinnen wurde ein Vertrag storniert. Leider lies der nächste Ärger nicht lange auf sich warten. Das im Vertrag enthaltene Vodafone Telefon war leider andauernd kaputt. Es wurde sage und schreibe 6 mal zur Reparatur eingeschickt. Leider war dies 6 mal nicht von Erfolg gekrönt. Überraschenderweise erhielt Frau Peters nach ca. einem halben Jahr Reklamationen erhielt ein neues Telefon per Post geschickt. Ihren Vertrag kündigte Sie allerdings anlassgemäß zum Ende der Laufzeit. Wer glaubt, hier würde der Ärger enden, der irrt. Frau Peters war bereits zu einem neuen Anbieter gewechselt, als sie feststellte, dass Vodafone weiterhin bei ihr monatlich abbuchte. Begründet wurde dies damit, dass Frau Peters angeblich Ihren Vertrag am Telefon mündlich verlängert hätte. Deshalb habe man ihr ja schon ein neues Telefon geschickt. Unterlagen oder eine Aufzeichnung der Vertragsverlängerung konnte / wollte Vodafone trotz nach mehrmaliger Aufforderung nicht vorlegen. Nach kurzer Recherche im Internet fanden wir zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle. Sogar auf Youtube schildert ein junger Mann in einem vierminütigen Video das gleiche zweifelhafte Geschäftsgebaren des Telefonanbieters. In den fast 200 Kommentaren kommen ähnliche Fälle nach gleichem dubiosen Muster zum Vorschein. Die einhellige Meinung: „Vodafone will nur euer Bestes. Euer Geld.“

Schlussbemerkung

Vor diesem Hintergrund raten wir allen Verbrauchern besonders bedacht zu sein, bei der Auswahl des Mobil / Telefonanbieters. Wir jedenfalls würden keinesfalls eine Geschäftsbeziehung mit der Firma Vodafone eingehen.

 

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