Ein harmloses Stück Wiese sorgt für massiven Ärger in Köln-Dellbrück. Grundstücksbesitzer Folker Deinert staunte nicht schlecht, als er den neuen Grundsteuerbescheid erhielt: Statt bisher 115 Euro pro Jahr soll er plötzlich 3.389 Euro zahlen. Der Grund? Seine unbebaubare Wiese wird nun wie Bauland bewertet.

Exorbitante Steuersteigerung durch neue Bewertung
„Ich bin fast umgefallen“, berichtet Deinert, als er den Bescheid vor wenigen Wochen erhielt. Seine 2.000 Quadratmeter große Wiese im Landschaftsschutzgebiet sei eigentlich wertlos – zumindest, wenn es um eine Bebauung geht. Doch laut Finanzamt soll sie nun den Wert von Bauland haben, was eine drastische Erhöhung der Steuer mit sich bringt.
Der neue Bescheid basiert auf dem Messbetrag, den das Finanzamt für die Berechnung der Steuer ansetzt. Während dieser für Deinerts Grundstück zuvor 22,72 Euro betrug, wurde er jetzt auf 658,07 Euro erhöht – eine Steigerung um das Dreißigfache.
Gutachten zur Korrektur? Kaum bezahlbar
Die Oberfinanzdirektion Münster äußerte sich nur allgemein zu solchen Fällen: Eigentümer könnten durch ein Sachverständigengutachten nachweisen, dass der Wert zu hoch angesetzt wurde. Doch das Problem:
„So ein Gutachten kostet mindestens 2.500 Euro – und es ist nicht mal sicher, dass es akzeptiert wird.“
Folker Deinert, Betroffener aus Köln-Dellbrück
Ein finanzielles Risiko, das viele Eigentümer nicht eingehen können oder wollen. Zudem seien fehlerhafte Flurstück-Zuschnitte der Bewertungsgrundlage laut Deinert nicht so einfach zu korrigieren.
Tausende Einsprüche gegen Steuerbescheide in Köln
Deinerts Fall ist kein Einzelfall: Knapp 70.000 Kölner haben bereits Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt. Laut Haus & Grund Rheinland-Westfalen sind viele Grundstücke betroffen, die zu Unrecht als bebaubar eingestuft wurden.
„Das Bewertungsverfahren, das hier in NRW angewandt wird, ist fehleranfällig“, kritisiert Experte Erik-Uwe Amaya. Besonders in Hanglagen, Naturschutzgebieten oder auf anderweitig nicht nutzbaren Flächen führe die Berechnung zu völlig unrealistischen Steuerforderungen.
Eigentümer müssen vorerst zahlen
Doch bis eine Lösung gefunden wird, müssen Betroffene erst einmal zahlen. Laut Haus & Grund sind die meisten Eigentümer verpflichtet, die Bescheide fristgerecht zu bedienen. Nur in absoluten Ausnahmefällen könne bei der Stadt eine Ratenzahlung oder Zahlungsaussetzung beantragt werden.
Für viele Betroffene, wie auch Bruno Lemancik aus Bocklemünd, eine bittere Pille:
„Jetzt muss ich viel Geld für ein Grundstück bezahlen, das ich nicht mal nutzen kann.“
Klage gegen das Grundsteuermodell läuft
Der Bund der Steuerzahler NRW hat bereits Klage eingereicht und will bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ziel ist es, das aktuell angewendete Grundsteuermodell für verfassungswidrig erklären zu lassen.
Doch der Prozess könnte sich über Jahre hinziehen. Bis dahin bleibt Eigentümern wie Folker Deinert und tausenden anderen Kölnern nichts anderes übrig, als weiterhin überhöhte Steuern zu zahlen – und zu hoffen, dass die Gerichte am Ende für sie entscheiden.