Nach der Sanierung der Kölner Zoobrücke im Jahr 2017 sieht sich der Baukonzern Strabag mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt weiterhin gegen mehrere Personen wegen des Verdachts auf illegale Preisabsprachen und Betrug.
Verdacht auf Absprachen zwischen Strabag und Kemna Bau
Im Fokus der Ermittlungen stehen Absprachen zwischen Strabag und dem norddeutschen Bauunternehmen Kemna Bau. Im Jahr 2017 sicherte sich Strabag den Auftrag für die Sanierung der Zoobrücke – offiziell, weil das Unternehmen das günstigste Angebot abgegeben hatte. Doch ein Hinweis eines Informanten brachte ans Licht, dass ein höheres Scheinangebot von Kemna Bau dazu beigetragen haben soll, dass Strabag den Zuschlag erhielt. Kemna Bau soll für das fingierte Angebot eine Ausgleichszahlung von Strabag erhalten haben.
Bundeskartellamt verhängt hohe Geldbuße
Bereits am Mittwoch verhängte das Bundeskartellamt eine Geldbuße in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro gegen Strabag. Diese Zahlung wurde in einem kartellrechtlichen Verfahren vereinbart, nachdem Strabag mit den Behörden kooperierte. Kemna Bau, das ebenfalls in die Absprachen involviert war, profitierte von der Kronzeugenregelung und kam ohne Strafen davon.
Staatsanwaltschaft setzt Ermittlungen fort
Im Unterschied zum Bundeskartellamt setzt die Staatsanwaltschaft Köln ihre Ermittlungen im strafrechtlichen Bereich fort. Hierbei geht es insbesondere darum, herauszufinden, welche Verantwortlichen bei Strabag und Kemna Bau aktiv in die Absprache verwickelt waren. Insgesamt acht Personen stehen derzeit unter Verdacht. Im September 2021 ließ die Staatsanwaltschaft bereits Büroräume durchsuchen, wobei wichtige Unterlagen und digitale Daten beschlagnahmt wurden.
Staatsanwaltschaft agiert unabhängig vom Bundeskartellamt
„Die Ermittlungen laufen völlig unabhängig von den Feststellungen des Bundeskartellamtes“, betonte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. So prüft die Behörde vor allem, welche Personen bei der Angebotsabgabe von den Absprachen wussten und in welchem Maße sie daran beteiligt waren. Für die betroffenen Unternehmen und die beschuldigten Mitarbeiter bedeutet das: Die strafrechtliche Aufarbeitung ist noch längst nicht abgeschlossen, und ein Ende der Ermittlungen ist aktuell nicht absehbar.
Der Fall um die Zoobrücke zeigt, dass selbst nach bereits getroffenen kartellrechtlichen Entscheidungen die strafrechtliche Dimension weiter intensiv verfolgt wird – ein klarer Hinweis darauf, dass die Staatsanwaltschaft entschlossen ist, gegen wettbewerbswidrige Praktiken hart durchzugreifen.